Ladekrane: Zwei Unfälle schärfen Sicherheitspflichten
22.01.2026 - 13:13:11Zwei schwere Unfälle mit Ladekranen in Deutschland und Österreich werfen ein grelles Licht auf die lebenswichtige Einhaltung der jährlichen Sicherheitsunterweisung. Die Vorfälle unterstreichen die hohen rechtlichen Risiken für Unternehmen bei Nachlässigkeiten.
BERLIN – Innerhalb von 48 Stunden haben zwei spektakuläre Unfälle die Betriebssicherheit bei Ladekranen zum dringlichen Thema gemacht. Ein Fahrerflucht in Salzkotten und ein umgestürztes Verkehrsschild in Klagenfurt zeigen: Die jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 52 ist kein Papierkram, sondern entscheidend für die Vermeidung von Personenschäden und hohen Kosten.
Spektakuläre Vorfälle als Warnschuss
Die beiden jüngsten Ereignisse lesen sich wie ein Lehrbuch für Sicherheitsversäumnisse.
Am Dienstag, dem 20. Januar, untersuchte die Polizei Salzkotten in Nordrhein-Westfalen einen Unfall mit Fahrerflucht. Ein Lkw mit Ladekran streifte einen geparkten VW Caddy auf der Marktstraße und verursachte erheblichen Sachschaden, bevor der Fahrer floh. Zeugen beschrieben ein Fahrzeug mit grüner Ladefläche und Kran. Der Vorfall wirft Fragen zur Aufmerksamkeit des Fahrers auf – ein Kernpunkt jeder Sicherheitsschulung.
Passend zum Thema Ladekräne: Ein falsch gesicherter Ausleger reicht, um Schäden in fünfstelliger Höhe zu verursachen – und Fahrer dürfen Krane nur nach jährlicher, kranspezifischer Unterweisung bedienen. Das kostenlose Kranunterweisungs‑Komplettpaket enthält eine sofort einsetzbare PowerPoint‑Musterpräsentation, 20 klare Sicherheitshinweise und ein Quiz für Ihre Dokumentation. Ideal für Fuhrparkleiter und Sicherheitsbeauftragte, die DGUV‑Vorschrift 52 rechtssicher umsetzen wollen. Kranunterweisung jetzt gratis herunterladen
Nur einen Tag später, am Mittwoch, dem 21. Januar, kam es in Klagenfurt, Österreich, zu einem folgenschweren Fehler. Ein Fahrer fuhr los, ohne den Ladekran vollständig einzufahren. Der ausgefahrene Ausleger riss ein massives Verkehrsschild um, das auf die Fahrbahn stürzte und vier Autos beschädigte. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, doch der Sachschaden und der Verkehrschaos waren beträchtlich. Ein simpler Check vor Fahrtantritt hätte den Unfall verhindert.
Die harten Vorgaben der DGUV Vorschrift 52
Für deutsche Unternehmen ist der Kranbetrieb durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) strikt geregelt. Die maßgebliche DGUV Vorschrift 52 legt Pflichten für Unternehmer und Fahrer gleichermaßen fest.
Die jährliche Unterweisung ist Pflicht
Nach § 29 der Vorschrift darf niemand einen Kran bedienen, der nicht speziell eingewiesen und unterwiesen wurde. Diese Unterweisung muss jährlich, dokumentiert und kranspezifisch erfolgen. Ein allgemeiner Bagger-Führerschein reicht für komplexe Ladekrane oft nicht aus, betont das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG). Stabilität, Lastdiagramme und Notsteuerungen erfordern spezielles Wissen.
Tägliche Pflichten des Kranführers
§ 30 („Pflichten des Kranführers“) schreibt einen klaren Ablauf vor:
* Sicherheitseinrichtungen prüfen: Bremsen und Not-Aus-Schalter vor Arbeitsbeginn kontrollieren.
* Mängel melden: Sichtbare Schäden oder Funktionsstörungen sofort dem Vorgesetzten melden.
* Sichern für den Transport: Den Kran vor Fahrtantritt vollständig einfahren und in Transportstellung verriegeln – genau dieser Schritt fehlte in Klagenfurt.
Januar ist die kritische Compliance-Zeit
Der Zeitpunkt der Unfälle ist brisant. Der Januar ist traditionell der Monat für die jährlichen Sicherheitsunterweisungen. Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitgeber ihre versicherten Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr unterweisen.
Für Fuhrparkmanager ist der Jahresbeginn das entscheidende Fenster, um die Dokumentation zu überprüfen. Kommt es zu einem Unfall und der Arbeitgeber kann die aktuelle, betriebsspezifische Unterweisung nicht nachweisen, kann die zuständige Berufsgenossenschaft Schadensersatz fordern.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) betont, dass „Unterweisung“ keine bloße Formalie ist. Praktische Übungen – etwa der korrekte Einsatz von Abstützungen oder das Lesen von Lasttabellen – sind essenziell. Bei modernen, fernbedienten Kranen wächst die Lücke zwischen Theorie und Praxis, wenn sie nicht jährlich geschlossen wird.
Ausblick: Goldstandard bleibt verbindlich
Diskussionen in Fachkreisen deuten auf eine mögliche Integration der Kranvorschriften in die allgemeine Betriebssicherheitsverordnung hin. Experten des IAG Mainz betonen jedoch: Bis zu einer offiziellen Neuregelung bleibt die DGUV Vorschrift 52 der verbindliche „Goldstandard“ für Haftung und Sicherheit.
Die Botschaft dieser Woche an alle Fuhrparkverantwortlichen ist eindeutig: Die Kosten eines umgestürzten Portals oder einer Ermittlung wegen Fahrerflucht übersteigen den Aufwand für eine gründliche Sicherheitsunterweisung bei Weitem.
Während die Polizei in Salzkotten weiter nach Zeugen sucht und auf die Strafbarkeit der Unfallflucht hinweist, dienen die Schlagzeilen dieser Woche Sicherheitsbeauftragten im ganzen Land wohl als düsterer Lehrstoff für die nächste Teamsitzung.
Checkliste für Arbeitgeber (2026):
- Qualifikation prüfen: Besitzt der Fahrer einen gültigen Kranführerschein?
- Unterweisung dokumentieren: Liegt die jährliche Unterweisung für 2026 unterschrieben vor?
- Gerätecheck: Sind die UVV-Prüfplaketten (jährliche Hauptprüfung) aktuell?
- Praxistest: Können die Fahrer den Kran korrekt für die Fahrt sichern?
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung. Unternehmen sollten sich für verbindliche Auskünfte an ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
PS: Planen Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV Vorschrift 52? Sichern Sie sich die fertige Kranunterweisung mit Muster‑PowerPoint, Unterweisungsnachweis und 20 Sicherheitshinweisen – fertig zum Ausdrucken und in die Schulung zu übernehmen. So reduzieren Sie Haftungsrisiken, dokumentieren die Unterweisung lückenlos und sparen Stunden in der Vorbereitung. Jetzt Kranunterweisung kostenlos anfordern


