Kurzarbeit, Sozialpartner

Kurzarbeit: Sozialpartner streiten über Zukunft der Arbeitsplatzsicherung

19.01.2026 - 05:33:12

Die deutschen Sozialpartner sind tief gespalten über die Ausgestaltung der Kurzarbeit. Während Arbeitgeber Reformen fordern, setzen Gewerkschaften auf Tarifbindung und Absicherung der Arbeitnehmer.

Die Debatte über die Zukunft der Kurzarbeit spaltet die deutschen Sozialpartner. Während die Bundesregierung die Bezugsdauer verlängert hat, stehen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Grundsatzfragen unversöhnlich gegenüber.

Arbeitgeber fordern Systemreform und Eigenverantwortung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) drängt auf eine grundlegende Neuausrichtung. In einer Stellungnahme vom 16. Januar 2026 fordert sie eine effizientere Gestaltung des Sozialstaats. Der Fokus soll stärker auf Eigenverantwortung und verbesserte Anreize zur Arbeitsaufnahme gelegt werden.

Für die Arbeitgeberseite sind strukturelle Reformen der Schlüssel. Sie will die finanzielle Belastung für die Bundesagentur für Arbeit begrenzen. Diese Haltung wirkt sich direkt auf betriebliche Verhandlungen aus. Unternehmen pochen zunehmend auf Flexibilität und Kostenkontrolle bei Zusatzleistungen in Kurzarbeits-Vereinbarungen.

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Gewerkschaften setzen auf Tarifbindung und Absicherung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt einen komplett anderen Ansatz. In seiner Erklärung vom gleichen Tag positioniert er sich klar gegen Kürzungen im Sozialbereich. Stattdessen fordert der DGB eine Stärkung der Einnahmeseite der Sozialkassen.

Das zentrale Mittel hierfür ist aus Gewerkschaftssicht die Tarifbindung. Höhere Löhne durch Tarifverträge führen zu höheren Sozialbeiträgen und stabilisieren so das System. Diese Position überträgt sich direkt auf Betriebsvereinbarungen. Der DGB pocht auf faire Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.

Betriebsvereinbarung als lokaler Stabilitätsanker

Unabhängig vom politischen Streit bleibt die Betriebsvereinbarung das entscheidende Instrument vor Ort. Ihre Bedeutung als lokaler Stabilitätsanker wächst in unsicheren Zeiten.

Eine wirksame Vereinbarung muss klare Regelungen zu Beginn, Dauer und Verteilung der reduzierten Arbeitszeit enthalten. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind hierbei umfassend. Die Fairness zeigt sich oft in Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Dazu zählen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über 60 Prozent hinaus und der vertragliche Ausschluss von Kündigungen.

Grundsatzstreit mit Folgen für die Praxis

Die Positionen von BDA und DGB markieren die Pole einer Debatte, die den Arbeitsmarkt prägen wird. Auf der einen Seite stehen Reformeffizienz und Eigenverantwortung, auf der anderen Solidarität und Arbeitnehmerrechte.

Die bis Ende 2026 verlängerte Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist nur eine Überbrückung. Sie löst die grundlegenden Konflikte nicht. Für Betriebsräte wird die Verhandlungslage anspruchsvoll: Sie müssen betriebliche Flexibilität anerkennen, gleichzeitig aber robusten Schutz für die Belegschaft durchsetzen.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich dieser Grundsatzstreit in der Praxis auswirkt. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit wird in den Unternehmen verhandelt. Der Druck auf Tarifparteien und Betriebsräte, tragfähige Kompromisse zu finden, ist hoch. Gelingende Betriebsvereinbarungen werden zum Gradmesser für die deutsche Sozialpartnerschaft in einer entscheidenden Phase.

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