Kurzarbeit, Regierung

Kurzarbeit bis zu 24 Monate: Regierung verlängert Kriseninstrument

11.01.2026 - 16:12:12

Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Diese Maßnahme soll Unternehmen in der anhaltenden Wirtschaftskrise Planungssicherheit geben und betroffene Arbeitsplätze sichern.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt offiziell die neue Obergrenze. Sie ermöglicht es Betrieben, die unter Auftragsmangel leiden, ihre Belegschaft bis zu zwei Jahre lang mit Kurzarbeitergeld zu stützen. Die Regelung ist befristet und endet am 31. Dezember 2026. Normalerweise liegt die maximale Bezugsdauer bei zwölf Monaten.

Das Bundeskabinett reagiert damit auf die anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten und schwachen Konjunkturdaten. Besonders die exportorientierte Industrie und das verarbeitende Gewerbe kämpfen mit strukturellen Umbrüchen. Die Verlängerung soll verhindern, dass in eigentlich gesunden Unternehmen Entlassungen notwendig werden.

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„Die außergewöhnlichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern diese Maßnahme“, begründet das Bundesarbeitsministerium den Schritt. Für viele mittelständische Betriebe bedeutet die Entscheidung eine wichtige Atempause.

So funktioniert die verlängerte Kurzarbeit

Die 24-Monats-Regel gilt speziell für die Dauer des Leistungsbezugs. Sie stellt keinen Automatismus dar. Unternehmen müssen weiterhin die klassischen Voraussetzungen erfüllen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:
* Maximaldauer: Verlängerung von 12 auf 24 Monate.
* Befristung: Die Sonderregelung gilt nur für das Jahr 2026.
* Neubeginn: Wird die Kurzarbeit für drei aufeinanderfolgende Monate unterbrochen, beginnt ein neuer Leistungszeitraum. Das erfordert eine erneute Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterhin müssen mindestens ein Dritt der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von über zehn Prozent betroffen sein. Besonders relevant ist die Verlängerung für energieintensive Branchen und die Automobilzulieferindustrie.

Lob von Gewerkschaften, Kritik vom Handwerk

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gemischt aus. Während Gewerkschaften und der Automobilverband VDA die Entscheidung als notwendiges Sicherheitsnetz begrüßen, äußert sich das Handwerk skeptisch.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt vor den Langzeitfolgen. Zwar sei Kurzarbeit ein hervorragendes Instrument für vorübergehende Einbrüche. Eine Verlängerung auf zwei Jahre könne jedoch notwendige strukturelle Anpassungen verzögern. Kritiker befürchten, dass Arbeitsplätze in schrumpfenden Branchen künstlich am Leben gehalten werden. Das behindere den dringend benötigten Transfer von Fachkräften in wachsende Wirtschaftszweige.

Befürworter halten dagegen: Die Kosten für Wiedereinstellung und Umschulung nach einer Krise seien weit höher als die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld. Für den Mittelstand sei die Zeit jetzt entscheidend, um den Übergang zu neuen Technologien zu meistern – ohne das Know-how der Stammbelegschaft zu verlieren.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Ausblick

Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund gedämpfter Wachstumsprognosen für 2026. Globale Handelskonflikte und volatile Energiepreise belasten weiterhin die Exportwirtschaft. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet damit, dass die Nachfrage nach Kurzarbeitergeld im ersten Halbjahr hoch bleiben wird.

Die aktuelle Regelung ist strikt befristet. Ohne weitere politische Initiative kehrt die Maximaldauer am 1. Januar 2027 auf zwölf Monate zurück. Rechtsexperten raten betroffenen Unternehmen, die gewonnene Zeit nicht nur zum Überleben, sondern für strategische Personalplanung zu nutzen. Die Bundesagentur fördert oft Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit.

Für die Personalabteilungen in Deutschland bringt die klare Ansage bis Ende 2026 nun die dringend benötigte Planungssicherheit. Der Countdown für den Verlust des Anspruchs ist vorerst gestoppt.

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