Kündigung, Führungskräften

Kündigung von Führungskräften wird zum juristischen Minenfeld

10.01.2026 - 19:53:12

Ein Kölner Gerichtsurteil macht schriftliche Abfindungsbeträge bindend und erhöht die Haftungsrisiken für Unternehmen bei der Trennung von Führungskräften. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit in Chefetagen.

Die Trennung von Vorständen und Geschäftsführern entwickelt sich Anfang 2026 zum hochriskanten Unterfangen. Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln verschärft die Haftungsrisiken bei Aufhebungsverträgen, während steigende Arbeitslosigkeit in Führungsetagen die Verhandlungen zur strategischen Schlacht werden lässt.

Schriftform schlägt mündliche Warnungen: Neues Urteil zu Abfindungen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat Arbeitgebern eine klare Warnung erteilt. In einem am 9. Januar 2026 veröffentlichten Urteil (Az. 4 SLa 276/25) entschieden die Richter, dass spezifische Netto-Beträge in Aufhebungsverträgen Vorrang vor allgemeinen mündlichen Hinweisen haben. Konkret ging es um einen Fall, in dem ein Arbeitnehmer sich auf die im Vertrag genannten Abfindungszahlen berief – obwohl der Arbeitgeber während der Verhandlungen abstrakt auf mögliche Anrechnungen durch Arbeitslosengeld hingewiesen hatte.

Anzeige

10.338,50 € Nachzahlung wegen nur einem Fehler im Aufhebungsvertrag — ein aktueller Fall zeigt, wie teuer unpräzise Formulierungen werden können. Wenn Verträge nicht eindeutig regeln, ob Abfindungsendzahlen Anrechnungen von Sozialleistungen berücksichtigen, drohen hohe Rückforderungen. Dieses kostenlose E‑Book liefert 19 rechtssichere Musterformulierungen, Checklisten und Praxisbeispiele für Personalverantwortliche und Geschäftsführer, damit Ihre Aufhebungsverträge Gerichtsangriffen standhalten. Schützen Sie Ihr Unternehmen jetzt mit geprüften Vorlagen und klaren Formulierungen. Jetzt kostenloses Aufhebungsvertrag-E‑Book herunterladen

Das Gericht folgte der strengen Auslegung des schriftlichen Vertrags. Selbst wenn ein Mitarbeiter allgemein informiert wurde, dass Sozialleistungen angerechnet werden könnten, überwiegen die konkret vereinbarten Zahlen im finalen Text. Für Führungskräfte, deren Abfindungspakete oft komplexe Boni, Aktienoptionen und „Garden-Leave“-Klauseln enthalten, bedeutet dies: Vage mündliche Vorbehalte bieten Unternehmen keinen ausreichenden Rechtsschutz mehr.

Rechtsexperten sehen darin eine erhebliche Belastung für Unternehmen. „Die Entscheidung verlangt maximale Präzision“, analysiert eine Fachpublikation des Verlag Dr. Otto Schmidt. Sind Abfindungsvereinbarungen unklar oder berücksichtigen die „Endzahlen“ für den Vorstand externe Anrechnungen nicht explizit, muss das Unternehmen möglicherweise den vollen Betrag zahlen – unabhängig davon, ob der Manager später staatliche Leistungen erhält.

Der „strategische Schachzug“: Arbeitslosigkeit in der Chefetage steigt

Parallel zur verschärften Rechtslage verschlechtert sich das Marktumfeld für Spitzenkräfte. Eine Analyse der Kanzlei Ferner Alsdorf vom 10. Januar 2026 beschreibt die aktuelle Trennungswelle auf Vorstandsebene als „hochkomplexes strategisches Schachspiel“. Die Experten verzeichnen einen „signifikanten Anstieg“ der Arbeitslosigkeit unter Top-Managern – ein Trend, der viele Führungskräfte unvorbereitet trifft.

Anders als normale Arbeitnehmer genießen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder häufig nicht den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Diese sogenannten echten Organe sind besonders verletzlich, wenn sich Unternehmensstrategien ändern. Die Illusion der Unantastbarkeit schwindet. Angesichts wirtschaftlicher Druck im ersten Quartal 2026 handeln Aufsichtsräte schneller bei Führungswechseln.

Da der gesetzliche Kündigungsschutz fehlt, wird der vertragliche Trennungsprozess zur entscheidenden Arena. Die Abfindung und der Haftungsverzicht werden zum einzigen Verhandlungsgegenstand. Neue Daten deuten darauf hin, dass Führungskräfte zunehmend ihren Organ-Status in Frage stellen, um sich als normale Arbeitnehmer zu qualifizieren und so in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen – eine Taktik, auf die sich Unternehmen nun einstellen müssen.

Compliance-Fallen 2026: Persönliche Haftung für Vorstände

Die Trennungsrisiken werden durch die wachsende Gefahr persönlicher Haftung bei Compliance-Verstößen verstärkt. Seit Januar 2026 ist Compliance nicht mehr nur eine Corporate-Funktion, sondern ein entscheidender Faktor für Amtszeit und Austrittsbedingungen von Führungskräften.

Neue Verordnungen in diesem Jahr, darunter strengere Lieferkettenaudits und die bevorstehende Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (Umsetzungsfrist bis Juni 2026), schaffen neue Haftungsvektoren. Wird eine Trennung durch einen Compliance-Verstoß ausgelöst – etwa eine Verletzung der Meldepflichten nach der NIS-2-Richtlinie –, kann der Vorstand nicht nur mit Kündigung, sondern auch mit Schadensersatzansprüchen des Unternehmens rechnen.

Die Business Judgment Rule bietet nur Schutz, wenn angemessene Überwachungssysteme vorhanden waren. Experten warnen: 2026 wird das Fehlen dokumentierter, robuster Compliance-Kontrollen zunehmend als Pflichtverletzung gewertet. Dies kann nicht nur Abfindungsansprüche zunichtemachen, sondern den scheidenden Manager persönlichen finanziellen Forderungen aussetzen.

Status-Frage bleibt Zündstoff für Konflikte

Das Kölner Urteil und der angespannte Arbeitsmarkt erzeugen einen „perfekten Sturm“ für Personalabteilungen. Die Entscheidung verstärkt einen Trend im deutschen Arbeitsrecht, der das Transparenzgebot in Verträgen priorisiert. Jahrelang verließen sich Unternehmen auf Standardklauseln zur Anrechnung von Arbeitslosengeld; dieses Urteil legt nahe, dass spezifische, berechnete Zahlen im Vertrag allgemeine Schutzklauseln übertrumpfen.

Zudem bleibt die Unterscheidung zwischen „Manager“ und „Arbeitnehmer“ ein kritischer Reibungspunkt. Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch in diesem Jahr verwandte Fälle verhandeln wird, ist die rechtliche Definition, wer tatsächlich Kündigungsschutz genießt, im Fluss. Bis das BAG endgültige Klarheit schafft, raten Experten, jede Führungskräfte-Trennung mit der Verfahrensstrenge einer normalen Kündigung zu behandeln – in der Annahme, dass der Manager erfolgreich Arbeitnehmerstatus beanspruchen könnte.

Die Ära des „schnellen und stillen“ Vorstands-Abschieds neigt sich dem Ende zu. Sie wird ersetzt durch ein hochriskantes juristisches Manöver, bei dem für beide Seiten viel auf dem Spiel steht.

Anzeige

PS: Vorsicht bei Abfindungszahlen — das Kölner Urteil macht schriftliche Endbeträge bindend und öffnet Haftungsrisiken, wenn Anrechnungen nicht klar geregelt sind. Für Personalverantwortliche und Aufsichtsräte gibt es nun ein kostenloses Musterpaket mit geprüften Formulierungen, Verhandlungs-Checklisten und Praxis-Tipps, damit Aufhebungsverträge rechtsfest und gerichtlich tragfähig sind. Vermeiden Sie Nachzahlungen und unsichere Klauseln mit bewährten Vorlagen. Kostenloses Musterpaket für Aufhebungsverträge sichern

@ boerse-global.de