Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, Kraft

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz tritt in Kraft: Ende der Steueroase Krypto

31.12.2025 - 21:00:12

Ab dem 1. Januar 2026 beginnt in Deutschland das Zeitalter der lückenlosen Besteuerung von Kryptowerten. Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie DAC8 in nationales Recht um – pünktlich zum Jahreswechsel. Für Anleger und Plattformen bedeutet das eine historische Zäsur.

Es war ein Wettlauf gegen die Zeit. Nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition Ende 2024 und den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 blieb dem Gesetzgeber nur ein enges Zeitfenster. Der Bundestag verabschiedete das KStTG am 6. November 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu – gerade rechtzeitig vor der EU-Deadline am 31. Dezember.

„Die Umsetzung von DAC8 schließt eine erhebliche Lücke bei der Steuerdurchsetzung“, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). „Die Anonymität, die Krypto-Vermögen bisher vor dem Fiskus schützte, wird in der EU weitgehend aufgehoben.“

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Das steckt im neuen Gesetz

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Dienstleister für Krypto-Assets (CASPs) zu umfangreichen Sorgfaltspflichten und Meldungen. Die Regeln orientieren sich am internationalen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD.

Diese Neuerungen gelten ab Neujahr:

  • Meldepflicht: Börsen, Wallet-Anbieter und Krypto-Automaten müssen detaillierte Kundendaten erfassen.
  • Identitätsprüfung: Anbieter müssen Identität, steuerlichen Wohnsitz und Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ihrer Kunden überprüfen.
  • Transparenz: Gemeldet werden der Gesamtwert der Krypto-Assets, die Anzahl der Transaktionen und Bruttoerlöse aus Verkäufen.
  • Datenaustausch: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) tauscht diese Daten automatisch mit anderen EU-Finanzbehörden aus.

Das Gesetz betrifft nicht nur Bitcoin und Ethereum, sondern auch viele NFTs und Stablecoins.

Herausforderung für die Branche

Die Verabschiedung des Gesetzes löste eine Welle von Compliance-Maßnahmen aus. Vor allem kleinere Fintech-Unternehmen stehen unter Druck. „Die technische Infrastruktur für das Tracking und die Meldung der Transaktionsdaten im geforderten Format ist komplex“, stellt ein Großprüfer fest. „Während große Börsen seit Monaten vorbereiten, kämpfen kleinere Anbieter mit der kurzen Vorlaufzeit.“

Trotz der operativen Hürden schafft das KStTG dringend benötigte Rechtssicherheit. Es reduziert die regulatorische Zersplitterung in der EU – ein langjähriger Kritikpunkt der Branche.

Vom Entwurf zum Gesetz: Eine holprige Reise

Der Weg zum heutigen Stichtag war steinig. Der erste Referentenentwurf des BMF stammt aus Oktober 2024. Die politische Instabilität Anfang 2025 brachte den Prozess jedoch fast zum Stillstand. Erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 nahm die Gesetzgebung wieder Fahrt auf.

Der finale Gesetzestext ähnelt weitgehend dem Entwurf von 2024. Präzisiert wurden vor allem die technischen Meldeschemata und die Behandlung dezentraler Börsen.

Der Fahrplan für die kommenden Jahre

Das Gesetz tritt zwar morgen in Kraft, der erste Datenaustausch erfolgt jedoch erst später. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  1. Datensammlung (2026): Ab 1. Januar 2026 müssen Anbieter die erforderlichen Daten sammeln.
  2. Erste Meldung (2027): Die Daten für 2026 sind bis Mitte 2027 (i.d.R. 31. Juli) beim BZSt einzureichen.
  3. Datenaustausch (2027): Das BZSt tauscht die Informationen bis zum 30. September 2027 mit anderen EU-Staaten aus.

Dieser gestaffelte Ansatz gibt den Behörden Zeit, sichere Datenkanäle aufzubauen. Für Krypto-Anleger gilt ab sofort: Jede Transaktion unterliegt dem neuen Transparenzregime.

Mit dem Jahreswechsel endet in Deutschland die Ära des unbeobachteten Krypto-Vermögens. Die Blockchain mag anonym sein – der Fiskus schaut nun genau hin.

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