Krankschreibung, Arzt

Krankschreibung: Dürfen Sie arbeiten, wenn der Arzt Nein sagt?

29.01.2026 - 16:01:12

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein striktes Arbeitsverbot. Arbeitnehmer dürfen früher zurückkehren, behalten ihren Versicherungsschutz und benötigen keine Gesundschreibung.

Die politische Debatte über hohe Krankenstände verunsichert viele. Ein zentraler Irrtum hält sich hartnäckig: die Annahme, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei ein striktes Arbeitsverbot. Das ist falsch – und kann zu teuren Fehlern führen.

Mythos 1: Die AU ist ein absolutes Arbeitsverbot

Eine Krankschreibung ist keine Anordnung, sondern eine Prognose. Sie bescheinigt die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und sichert den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Fühlen Sie sich früher fit, dürfen Sie grundsätzlich arbeiten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Eine Bedingung gilt: Die Arbeit darf den Heilungsprozess nicht gefährden. Tun Sie das doch, verletzen Sie Ihre vertragliche Rücksichtnahmepflicht.

Mythos 2: Der Versicherungsschutz erlischt

Die Angst ist weit verbreitet, aber unbegründet. Der volle Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt bestehen – auch für den Weg zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit die Genesung nicht behindert. Ein Beispiel: Mit einem gebrochenen Bein sind Sie für körperliche Arbeit untauglich. Für eine sitzende Bürobesprechung hingegen könnte die Arbeitsfähigkeit gegeben sein. Der Schutz bliebe in diesem Fall erhalten.

Mythos 3: Eine „Gesundschreibung“ ist Pflicht

Das deutsche Recht kennt keine „Gesundschreibung“. Sie benötigen kein neues ärztliches Attest für die vorzeitige Rückkehr. Die alte AU verliert in dem Moment ihre Wirkung, in dem Sie die Arbeit wieder aufnehmen. Ihr Arbeitgeber kann jedoch eine Untersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an Ihrer Fitness hat. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht. Ein offensichtlich kränkelnder Mitarbeiter kann zum Schutz seiner Gesundheit nach Hause geschickt werden.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Während Arbeitnehmer das Recht auf vorzeitige Rückkehr haben, trägt der Chef eine erhebliche Verantwortung. Seine Fürsorgepflicht verlangt, die Gesundheit der Belegschaft zu schützen. Er muss einschreiten, wenn ein offensichtlich nicht arbeitsfähiger Mitarbeiter erscheint. Ignoriert er das, riskiert er rechtliche Konsequenzen – etwa bei einem Unfall.

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Diese Abwägung ist auch für Kündigungen während der Krankheit relevant. Sie sind nicht tabu, aber an strenge Auflagen gebunden. Gerichte prüfen genau, ob alle milderen Mittel wie Arbeitsplatzanpassungen ausgeschöpft wurden.

Kommunikation klärt die meisten Missverständnisse

Die Debatte über Krankenstände wird weitergehen. Unabhängig von politischen Reformen bleibt die Kenntnis der Rechtslage essenziell. Die hartnäckigen Mythen zeigen: Statt auf starren Annahmen zu beharren, ist der Dialog zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten der Schlüssel. Ein kurzes Gespräch kann meist klären, was für die Gesundheit und den Betriebsablauf das Beste ist.

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