Kraftfahrzeugsteuer, Pauschalzahlung

Kraftfahrzeugsteuer: Ab sofort nur noch jährliche Pauschalzahlung

01.01.2026 - 13:40:12

Die Abschaffung der Ratenzahlung bei der Kfz-Steuer ab Januar 2026 führt zu einem erheblichen Liquiditätsschock für Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten, während E-Autos steuerlich weiter begünstigt werden.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen ihre gesamte Kfz-Steuer auf einen Schlag begleichen. Die bisherige Ratenzahlung ist abgeschafft – ein massiver Eingriff in die Liquiditätsplanung, besonders für Flottenbetreiber.

Ende der flexiblen Ratenzahlung

Die Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist in Kraft. Das Bundesfinanzministerium bestätigte Ende Dezember 2025 die Abschaffung der viertel- oder halbjährlichen Zahlungsoption. Ab sofort ist für alle Fahrzeuge eine einmalige Jahreszahlung fällig. Die Zollverwaltung als zuständige Behörde hat ihre Verfahren bereits angepasst.

Bisher konnten Fahrzeughalter ihre Steuerlast über das Jahr verteilen, meist gegen einen Aufschlag. Diese Flexibilität ist Geschichte. Steuerbescheide fordern nun den vollen Jahresbetrag sofort zur Fälligkeit. Die Änderung betrifft alle Fahrzeugklassen, vom Pkw bis zum Schwerlastwagen.

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Liquiditätsdruck für Firmenflotten

Für Privatpersonen ist der Wechsel lästig, aber verkraftbar. Für die Wirtschaft sieht das anders aus. Unternehmen mit Hunderten oder Tausenden Fahrzeugen stehen vor einer erheblichen Liquiditätsfalle. Millionenbeträge, die sich bisher über vier Quartale erstreckten, müssen nun auf einen Schlag bereitgestellt werden.

Zwar entfällt der Aufschlag für die Ratenzahlung, was die nominelle Steuerlast senkt. Der eigentliche Schock ist der akute Mittelabfluss. Logistikunternehmen und Vertriebsorganisationen müssen ihre Liquiditätsplanung für das erste Quartal 2026 sofort überarbeiten. Bei verspäteter Zahlung drohen sofortige Mahnverfahren und Säumniszuschläge.

Hinter der Maßnahme steckt ein Bürokratieabbau. Weniger Transaktionen pro Fahrzeug sollen Verwaltungskosten senken. Doch der Preis ist eine verschärfte Finanzplanung für Flottenmanager.

Steuerpolitik 2026: CO2-Preis und E-Mobilität

Die neue Zahlungsregel ist Teil eines größeren Pakets. Parallel steigt der CO2-Preis auf fossile Kraftstoffe auf jetzt 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das verteuert den Betrieb von Benzin- und Dieselflotten zusätzlich.

Gleichzeitig setzt die Politik weiter auf Anreize für die Elektromobilität. Die Kfz-Steuerbefreiung für rein elektrische Fahrzeuge (EV) wurde verlängert. Bis 2030 neu zugelassene E-Autos bleiben bis Ende 2035 steuerfrei. Das gibt Unternehmen ein Jahrzehnt Planungssicherheit.

Hinzu kommt eine attraktivere Abschreibung. Für gewerbliche E-Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr abgeschrieben werden. Dieser „Investitions-Booster“ soll den Flottenumbau trotz knapperer Liquidität vorantreiben.

Klare politische Botschaft

Die Bündelung dieser Maßnahmen sendet ein klares Signal: Die Politik will den Abschied von fossilen Kraftstoffen im Unternehmenssektor beschleunigen. Die Abschaffung der Ratenzahlung wirkt dabei als finanzieller „Schubs“, der die Verwaltung konventioneller Flotten unattraktiver macht.

Rechtsexperten erwarten, dass kleinere Betriebe nun ihre Strategie überdenken. Leasing könnte an Attraktivität gewinnen, da Leasinggeber die Steuer oft in die monatliche Rate einpreisen und den Kunden so vor dem Liquiditätsschock schützen.

Bereits am Horizont zeichnet sich die nächste Hürde ab: der Euro-7-Abgasstandard für Neuzulassungen ab Ende 2026. Für heute gilt: Buchhaltungsabteilungen in ganz Deutschland müssen ihre Systeme auf die jährliche Pauschalzahlung umstellen. Die Botschaft aus Berlin ist konsistent. Bürokratieabbau und Dekarbonisierung prägen die neue fiskalische Realität. Unternehmen mit elektrischen Flotten bleiben von der Steueränderung verschont. Jene mit Verbrennern hingegen steigen im Januar 2026 finanziell deutlich stärker ein.

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