Kostümpflicht, Job

Kostümpflicht im Job: Wann Chefs zu weit gehen

10.02.2026 - 15:55:13

Arbeitsrechtliche Grenzen für Verkleidungsvorschriften: Weisungsrecht des Arbeitgebers muss Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter respektieren und dem Gebot des billigen Ermessens folgen.

Die närrische Zeit stellt viele Arbeitnehmer vor die Frage: Muss ich mich auf der Arbeit verkleiden? Arbeitsrechtler erklären die Grenzen des Chef-Erlasses.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Kleidungsvorschriften erlassen. Dieses Weisungsrecht ist in der Gewerbeordnung verankert. Es dient etwa einem einheitlichen Firmenbild oder der Sicherheit. Doch die Macht hat Grenzen.

Das Gebot des „billigen Ermessens“

Jede Anordnung muss dem Grundsatz des „billigen Ermessens“ entsprechen. Hierbei werden betriebliche Interessen und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter abgewogen. Ein berechtigtes Interesse liegt oft bei Kundenkontakt vor. Schwieriger wird es im Backoffice: Das Ziel, die „gute Stimmung“ zu heben, rechtfertigt eine Kostümpflicht laut Experten nicht.

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Wann das Kostüm zur Zumutung wird

Während eine schlichte Uniform oft hingenommen werden muss, sind die Hürden für eine Verkleidungspflicht hoch. Die Grenze ist klar: Das Kostüm darf den Arbeitnehmer nicht der Lächerlichkeit preisgeben oder bloßstellen. Ein Partyhut im Karneval mag noch gehen, ein entwürdigendes Ganzkörperkostuum nicht. Zudem muss der Chef die Kleidung stellen – und zwar kostenfrei.

Abmahnung bei Weigerung – aber nur wenn’s rechtens ist

Weigert sich ein Mitarbeiter, einer berechtigten Anweisung Folge zu leisten, kann das Konsequenzen haben. Der erste Schritt ist meist eine Abmahnung. Bei beharrlicher Weigerung kann sogar eine Kündigung folgen. Ist die Anordnung jedoch unbillig und verletzt das Persönlichkeitsrecht, muss der Arbeitnehmer nicht gehorchen.

Mehr als nur Karneval: Der Dauerkonflikt ums Erscheinungsbild

Die Karnevalsdebatte ist nur die Spitze des Eisbergs. Die gleichen Grundsätze gelten für Tattoos, Piercings oder Frisuren. Die Gerichte prüfen stets die Verhältnismäßigkeit. Die Erwartungen an einen Banker sind naturgemäß andere als an einen Kreativen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ausblick: Mehr Individualität, mehr Diskussion

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zwar weitgehend geklärt. Doch der gesellschaftliche Trend zu mehr Selbstausdruck könnte starre Kleiderordnungen künftig stärker hinterfragen. Wo ein Betriebsrat existiert, hat dieser oft ein Mitbestimmungsrecht. Das kann helfen, praktikable Kompromisse zu finden – und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

@ boerse-global.de