Kommunaler, Ordnungsdienst

Kommunaler Ordnungsdienst: Gericht prüft höhere Gehälter ohne Verwaltungslehrgang

21.01.2026 - 09:30:12

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute einen Grundsatzstreit um die Bezahlung von Mitarbeitern im Kommunalen Ordnungsdienst. Kernfrage ist, ob spezielle Berufserfahrung den formalen Verwaltungslehrgang ersetzen kann – eine Entscheidung mit Millionen-Folgen für deutsche Städte.

Im Mittelpunkt der Verhandlung in Erfurt steht die Frage, ob ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes ohne den erfolgreichen „Angestelltenlehrgang I“ (AL I) in höhere Entgeltgruppen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) eingestuft werden kann. Der klagende Mitarbeiter argumentiert, seine Berufspraxis und Spezialausbildung seien dem geforderten Verwaltungsexamen gleichwertig.

Der TVöD schreibt den AL I normalerweise als Voraussetzung für die Entgeltgruppen E 5 bis E 9a vor. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Mitarbeiter „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ nachweisen oder eine vom Arbeitgeber anerkannte gleichwertige Qualifikation besitzen. Genau diese Ausnahme wird jetzt juristisch ausgelegt.

Anzeige

Personalabteilungen und Betriebsräte stehen durch mögliche Masse an Höhergruppierungsanträgen vor erheblicher Mehrarbeit – besonders im Kommunalen Ordnungsdienst. Ein kostenloser Leitfaden liefert praxisfertige Muster-Dienstvereinbarungen und Verhandlungsstrategien für den öffentlichen Dienst sowie editierbare Word-Vorlagen, mit denen Sie Einstufungsregeln schnell anpassen können. Schützen Sie Haushaltsmittel und schaffen Sie rechtssichere Regeln für Anerkennung alternativer Qualifikationen. Kostenlose Muster-Dienstvereinbarung für den öffentlichen Dienst herunterladen

Spannungsfeld: Mehr Aufgaben, gleiche Bezahlung?

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Mitarbeiter sorgen nicht nur für Ordnung, sondern übernehmen zunehmend Aufgaben, die früher der Polizei vorbehalten waren: Sie ahnden Verstöße gegen lokale Satzungen, kontrollieren den Lärmpegel, regeln den Verkehr und schlichten Konflikte.

Trotz dieser erweiterten Verantwortung werden viele KOD-Beschäftigte nach wie vor niedriger eingruppiert als vergleichbare Beamte oder voll ausgebildete Verwaltungsfachkräfte. Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) besteht traditionell auf dem formalen Lehrgang – er sichere ein einheitliches Rechtsverständnis im öffentlichen Dienst.

Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele Ordnungskräfte bringen Erfahrungen aus der Sicherheitsbranche, dem Militär oder speziellen Polizeiausbildungen mit. Sie verfügen über praktisches Rechts- und Einsatzwissen. Ist der theoretische Verwaltungslehrgang für ihre tägliche Arbeit wirklich nötig? Diese Frage stellt das Gericht heute auf den Prüfstand.

Finanzielle Sprengkraft für Kommunen

Die Entscheidung des 4. Senats hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Fällt das Urteil zugunsten des Klägers aus, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen. Tausende KOD-Mitarbeiter mit ähnlichen Qualifikationen könnten dann höhere Gehaltsgruppen beanspruchen – ohne den zeit- und kostenintensiven Lehrgang absolvieren zu müssen.

Gewerkschaften würden ein solches Urteil begrüßen. Sie setzen sich seit Jahren für eine bessere Anerkennung der speziellen Risiken und Fähigkeiten im Ordnungsdienst ein. Kommunale Vertreter hingegen fürchten eine Flut von Höhergruppierungsanträgen, die die ohnehin angespannten Haushalte zusätzlich belasten würde.

Die genaue Definition von „Gleichwertigkeit“ durch das Gericht wird entscheidend sein. Eine enge Auslegung würde nur bestimmten Qualifikationen zugutekommen. Eine weite Interpretation könnte das Anforderungsprofil für den gesamten Sektor grundlegend verändern.

Fachkräftemangel als Hintergrund

Die Verhandlung berührt auch das akute Problem des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst. Durch die Anerkennung alternativer Qualifikationen könnten Städte und Gemeinden leichter Personal aus der Sicherheitswirtschaft oder dem Militär für den Ordnungsdienst gewinnen. Der Engpass bei den Ausbildungsplätzen für den Verwaltungslehrgang ließe sich so umgehen.

Der Fall 4 AZR 21/25 landete nach unterschiedlichen Vorinstanz-Urteilen schließlich beim Bundesarbeitsgericht. Ein schriftliches Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Sollte das Gericht die Gleichwertigkeit alternativer Ausbildungen bestätigen, müssten Personalabteilungen bundesweit ihre Einstufungsrichtlinien überarbeiten – und möglicherweise Tausende bestehende Arbeitsverträge prüfen.

Für die betroffenen Mitarbeiter geht es um mehr als nur Geld. Es geht um die berufliche Anerkennung ihrer oft jahrelangen praktischen Erfahrung. Die Richter in Erfurt entscheiden heute, ob Theorie oder Praxis in Deutschlands Ordnungsdiensten mehr zählen soll.

Anzeige

PS: Steht eine bundesweite Überarbeitung von Eingruppierungsregeln an, sollten Betriebsräte, Personalräte und Personalverantwortliche in Kommunen vorbereitet sein. Dieses Gratis-E-Book bietet konkrete Checklisten, Muster-Dienstvereinbarungen und Verhandlungs-Tipps speziell für den öffentlichen Dienst – ideal, um Höhergruppierungsanträge rechtssicher zu regeln und zugleich Haushaltsrisiken zu minimieren. Jetzt Gratis-Dienstvereinbarungsvorlage sichern

@ boerse-global.de