Kommunalabgaben: NRW debattiert Verbot von Verpackungssteuern
23.01.2026 - 00:43:11Die nordrhein-westfälische FDP will Städten eigene Abgaben auf Einwegverpackungen verbieten – und stellt damit das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung auf die Probe. In einer kritischen Anhörung im Düsseldorfer Landtag prallen heute die Argumente von Wirtschaft, Kommunen und Verbraucherschützern aufeinander.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab. Konkret sollen Städte und Gemeinden davon abgehalten werden, lokale Steuern auf Einwegverpackungen wie Coffee-to-go-Becher oder Take-away-Behälter einzuführen. Auslöser sind Pläne mehrerer Kommunen – darunter Köln und Bonn –, sich am Tübinger Modell einer Verpackungssteuer zu orientieren. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht 2024 grundsätzlich für zulässig erklärt.
Unternehmer in NRW stehen vor einer ungewissen Lage: Lokale Verpackungsabgaben könnten zusätzliche steuerliche und buchhalterische Pflichten nach sich ziehen. Besonders Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk müssten prüfen, wie Voranmeldungen, Vorsteuerabzug und Dokumentation betroffen sind. Der kostenlose Umsatzsteuer-Guide erklärt praxisnah, welche Pflichten jetzt relevant werden, wie Sie Voranmeldungen korrekt handhaben und typische Fehler vermeiden – damit Sie Kosten und unangenehme Überraschungen reduzieren. Umsatzsteuer-Guide jetzt herunterladen
FDP warnt vor Flickenteppich
Die Freien Demokraten begründen ihren Vorstoß mit der Gefahr eines regulatorischen Flickenteppichs. In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland mit 396 Kommunen drohten Unternehmen sonst völlig unterschiedliche Steuersätze, Befreiungstatbestände und Meldeanforderungen. Besonders betroffen wären Gastronomie, Einzelhandel und das Handwerk.
„Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum möglichen ökologischen Nutzen“, argumentieren Befürworter des Verbots. Verweise auf Studien zum Tübinger Modell sollen belegen, dass die Abgaben kaum zu weniger Verpackungsmüll führen. Stattdessen plädiert die FDP für landes- oder bundesweite Lösungen.
Scharfer Konflikt zwischen Kommunen und Steuerzahlerbund
Die Anhörung offenbart tiefe Gräben. Der Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen unterstützt das Verbot nachdrücklich. „Eine lokale Verpackungssteuer schafft überflüssige Bürokratie und belastet die Verbraucher finanziell“, warnt BdSt-Landesvorsitzender Rik Steinheuer. Die Kosten würden an die Kunden weitergegeben und einkommensschwache Haushalte überproportional treffen.
Kommunale Spitzenverbände pochen dagegen auf ihr Selbstverwaltungsrecht. Die Abgabe sei ein wirksames Instrument gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums und fördere Mehrwegalternativen. Ein landesweites Verbot beschneide die Innovationsfähigkeit der Städte und nehme ihnen ein wichtiges umweltpolitisches Werkzeug.
Unternehmen fürchten Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen
Wirtschaftsverbände wie der DEHOGA und die Industrie- und Handelskammern schlagen Alarm. Die Compliance-Kosten wären enorm: Neue Buchungsverfahren, Mitarbeiterschulungen und tägliche Abgrenzungsfragen – was ist genau steuerpflichtig? – würden besonders kleine Betriebe belasten.
Hinzu kommt die Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen. Kunden könnten einfach in benachbarte, steuerfreie Gemeinden ausweichen. Ein landesweites Verbot soll daher für gleiche Wettbewerbsbedingungen in ganz Nordrhein-Westfalen sorgen und widersprüchliche Signale zur Bürokratieabbau-Politik vermeiden.
Weichenstellung mit bundesweiter Signalwirkung
Die Debatte in NRW hat Modellcharakter für ganz Deutschland. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil zu Tübingen erwägen viele Kommunen ähnliche Abgaben. Die Entscheidung des Landtags wird daher bundesweit aufmerksam verfolgt.
Nach der heutigen Anhörung beraten die Fachausschüsse über eine Empfehlung an das Plenum. Fällt die Entscheidung für das Verbot, sind die Pläne in Köln und Bonn gestoppt. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, könnte eine neue Welle kommunaler Verpackungssteuern beginnen – mit unklaren Folgen für Wirtschaft und Verbraucher.
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