Knappschaft, Datenschutz-Papierkram

Knappschaft vereinfacht Datenschutz-Papierkram für Ärzte

29.12.2025 - 22:34:11

Für Hausärzte entfällt ein zentrales Formular bei der Vertragsabwicklung mit der Knappschaft, während gleichzeitig neue IT-Sicherheitsvorgaben in Kraft treten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran.

Ab Januar entfällt für Hausärzte ein zentrales Formular bei der Vertragsabwicklung mit der Knappschaft. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen, die Praxen vor neue Herausforderungen stellt.

Weniger Bürokratie im Notdienst

Für Ärzte, die im Bereitschaftsdienst Patienten der Knappschaft behandeln, wird die Administration deutlich einfacher. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin bestätigte Mitte Dezember die Streichung von Anhang 12, der separaten Datenschutzerklärung. Ab dem 1. Januar 2026 sind die notwendigen datenschutzrechtlichen Hinweise direkt in die Teilnahmeerklärung (Anhang 2) integriert.

Diese Vereinfachung kommt besonders zeitkritischen Situationen zugute. „In Notaufnahmen oder während Vertretungsschichten bedeutet weniger Papierkram mehr Zeit für den Patienten“, erklärt ein KV-Sprecher. Die alten Formulare müssen zum Jahreswechsel umgehend ausgetauscht werden.

Verschärfte IT-Sicherheit tritt in Kraft

Parallel zur Entbürokratisierung verschärft sich der regulatorische Rahmen. Seit Dezember gelten neue IT-Sicherheitsrichtlinien, die vor allem größere Praxen und Notdienstzentren betreffen. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung – ein zweischneidiges Schwert.

Die aktualisierte Richtlinie verlangt insbesondere:
* Strikte Netzwerktrennung: Die Praxisverwaltungssysteme müssen besser gegen Zugriffe von außen abgeschottet werden.
* Schnellere Meldepflicht: Bei möglichen Datenschutzverletzungen bleibt nur noch ein Zeitfenster von 72 Stunden für die Meldung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät allen Praxen, ihre Firewall-Einstellungen und Zugriffskontrollen noch vor Jahresende zu überprüfen.

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Praxen sind jetzt verpflichtet, Netzwerke zu trennen und Datenschutzvorfälle binnen 72 Stunden zu melden. Kleine und mittlere Praxen müssen dennoch nicht verzweifeln: Der kostenlose Cyber‑Security‑Report zeigt praxisnahe Maßnahmen — einfache Firewall‑Checks, Zugriffsrechte‑Kontrollen und Notfallpläne — die ohne teure IT‑Umrüstung umsetzbar sind. Ideal für Hausarztpraxen, die Patientendaten schützen und Bußgelder vermeiden wollen. Jetzt Cyber‑Sicherheits‑Guide für Praxen herunterladen

Elektronische Patientenakte: Alltag mit Hürden

Seit dem verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Oktober 2025 hat sich der Arbeitsalltag verändert. Für den Notdienst birgt die ePA Chancen und Risiken. Zwar sind Medikationspläne und Notfalldaten schneller verfügbar, doch der Zugriff ist streng reglementiert.

Jeder Abruf wird protokolliert. Behandelnde Ärzte müssen den „Behandlungskontext“ über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) digital nachweisen. Eine gesetzliche Klarstellung sorgt jedoch für Erleichterung: Seit November sind Abrechnungsdaten in der ePA nur noch für die Versicherten selbst einsehbar. Notärzte können diese sensiblen Informationen nicht mehr versehentlich einsehen – und haften somit nicht dafür.

Was ändert sich zum Jahreswechsel?

Der Fokus liegt klar auf der praktischen Umsetzung. Die KV Berlin weist an, ab dem 1. Januar ausschließlich den neuen Anhang 2 für Knappschafts-Patienten zu verwenden. Alte Teilnahmeerklärungen werden nicht mehr akzeptiert.

Eine weitere Erleichterung zeichnet sich ab: Das Video-Ident-Verfahren zur Authentifizierung für die ePA wurde wieder eingeführt. Dies könnte telemedizinische Notdienst-Angebote im kommenden Jahr einfacher machen.

Praxen sollten ihre Software jetzt aktualisieren, um reibungslos ins neue Jahr zu starten. Die Mischung aus weniger Bürokratie und mehr IT-Sicherheit wird den Arbeitsalltag nachhaltig verändern.

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