KMU profitieren 2026 von Steuererleichterungen und Investitionsanreizen
22.01.2026 - 00:37:12Zum Jahreswechsel treten wichtige steuerliche Neuregelungen in Kraft, die kleine und mittlere Unternehmen entlasten und Investitionen ankurbeln sollen. Die Änderungen aus dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Investitionssofortprogramm reichen von verbesserten Abschreibungen bis zu höheren Pauschalen.
Investitions-Booster: Degressive Abschreibung kehrt zurück
Ein Kernstück ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, können Unternehmen nun bis zu 30 Prozent pro Jahr abschreiben. Dieser „Wachstumsbooster“ soll die Liquidität verbessern und Anschaffungen attraktiver machen.
Besonders profitieren Elektrofahrzeuge: Für E-Autos im Firmenbesitz ist eine beschleunigte Abschreibung möglich. Experten sehen hier echte Steuervorteile, warnen aber vor erhöhtem Verwaltungsaufwand durch Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
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Mehr Geld für Pendler, Elektro-Dienstwagen und Gastronomie
Auch für Arbeitnehmer und bestimmte Branchen gibt es Erleichterungen. Die Entfernungspauschale wurde vereinheitlicht und steigt auf 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Das bringt vor allem Pendler mit langen Strecken spürbar mehr Netto.
Unternehmen, die auf Elektromobilität umstellen, erhalten mehr Spielraum: Die Preisgrenze für die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung bei Dienstwagen wurde von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Für die Gastronomie wird der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen dauerhaft festgeschrieben. Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Forschung, Ehrenamt und Digitalisierung im Fokus
Die Innovationskraft wird gestärkt: Die Forschungszulage für KMU wird ausgeweitet. Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Millionen Euro, ein neuer Pauschalzuschlag kann die maximale Förderung auf bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich anheben.
Das gesellschaftliche Engagement wird honoriert: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich. Neu ist auch die Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck.
Gleichzeitig wachsen die Pflichten: Ab 2026 müssen alle elektronischen Kassensysteme über das Portal „MeinELSTER“ gemeldet werden. Die Finanzverwaltung kann die Daten dann automatisch prüfen.
Teil einer breiteren Standortstrategie
Die Maßnahmen sind Teil einer Strategie, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Parallel steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, was die Kaufkraft der Bürger erhöhen soll. Für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze gilt zudem die neue „Aktivrente“: Bis zu 2.000 Euro monatlich sind steuerfrei hinzuverdienbar.
Die steuerpolitische Debatte ist damit nicht beendet. Die SPD hat bereits Pläne für eine Erbschaftsteuer-Reform vorgelegt. Unternehmen sollten die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen, um Chancen zu nutzen und auf neue Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein.
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