Klingbeil, Steuerberatungsrecht

Klingbeil reformiert Steuerberatungsrecht und schließt Gewerbesteuer-Lücken

14.01.2026 - 12:32:11

Die Bundesregierung beschließt ein umfassendes Reformpaket zur Modernisierung des Steuerberatungsrechts und erhöht den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer, um Steuerschlupflöcher zu schließen.

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Steuerberatungsrechts beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, den Berufsstand zu modernisieren und Schlupflöcher bei der Gewerbesteuer zu schließen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) brachte das Gesetzespaket am Mittwoch durch das Kabinett. Es soll den Zugang zu Steuerberatung erleichtern und gleichzeitig aggressive Steuerplanung von Unternehmen eindämmen. Ein zentrales Vorhaben ist die Anpassung an die digitale Arbeitswelt.

Modernisierung für das digitale Zeitalter

Das Herzstück der Reform ist die Überarbeitung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die bisherige, starre Positivliste für beschränkte steuerliche Beratungstätigkeiten wird durch eine „Generalklausel“ ersetzt. Künftig können auch Angehörige verwandter Berufe steuerliche Dienstleistungen als Nebentätigkeit anbieten, sofern sie direkt mit ihrer Haupttätigkeit verbunden sind.

Für Lohnsteuerhilfevereine entfällt das strikte „Leitungserfordernis“. Bisher musste für jede Beratungsstelle ein Verbandsmanager physisch vor Ort sein. Jetzt reicht eine digitale Aufsicht aus. Das soll die Versorgung im ländlichen Raum sichern und den Vereinen flexiblere Strukturen ermöglichen.

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Steuerrechtliche „Clinics“ und höhere Mindestgewerbesteuer

Erstmals erhalten auch universitäre „Tax Law Clinics“ eine rechtliche Grundlage. Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften dürfen unter Aufsicht kostenlose Steuerberatung für einkommensschwache Bürger anbieten. Bisher agierten solche Initiativen in einer rechtlichen Grauzone.

Parallel dazu erhöht die Regierung den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Diese Maßnahme zielt auf sogenannte „Scheinsitzverlegungen“ ab. Unternehmen gründeten bisher oft nur ihren Sitz in Gemeinden mit extrem niedrigen Hebesätzen – innerdeutschen Steueroasen –, während die eigentliche Wertschöpfung anderswo stattfand.

Finanzminister Klingbeil betonte, dies diene der Steuergerechtigkeit. Die Kommunen sollen dort Einnahmen generieren, wo tatsächlich gewirtschaftet wird, und nicht nur, wo ein Briefkasten steht. Das Ministerium rechnet mit zusätzlichen 200 Millionen Euro jährlich für die Gemeindekassen. Die Neuregelung soll erstmals 2027 greifen.

Bürokratieabbau und klare Regeln

Das Gesetzespaket ist Teil der Initiative „Bürokratieabbau“. Die Generalklausel soll Rechtsunsicherheit beseitigen. Berufsgruppen wie Lohnbuchhalter oder Immobilienverwalter, die in ihrem Alltag zwangsläufig steuerliche Berührungspunkte haben, waren bisher gefährdet, unbeabsichtigt gegen das Beratungsmonopol zu verstoßen.

Zudem werden die Regeln zum „Fremdbesitzverbot“ präzisiert. Es soll die Unabhängigkeit von Steuerberatungskanzleien sicherstellen, auch wenn Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Beteiligungen halten.

Reaktionen und weitere Schritte

Die Reform stößt im Berufsstand überwiegend auf Zustimmung, gilt sie doch als längst überfällige Anpassung. Die Erhöhung der Mindestgewerbesteuer dürfte dagegen auf Kritik der Wirtschaftsverbände stoßen. Sie könnten einen Eingriff in die kommunale Steuerautonomie sehen.

Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Die Regierung strebt einen zügigen Abschluss des Verfahrens an. Die strukturellen Änderungen am Steuerberatungsrecht sollen bald in Kraft treten, die Gewerbesteuer-Anpassungen folgen 2027. Es handelt sich um die umfangreichste Novelle des Steuerberatungsrechts seit Jahren.

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