Klimaschutzverträge: Betriebsräte fordern volle Transparenz
03.01.2026 - 11:43:11Die zweite Runde der milliardenschweren Klimaschutzverträge stärkt die Informationsrechte der Arbeitnehmervertreter deutlich. Wirtschaftsausschüsse haben Anspruch auf detaillierte Einblicke in die staatlich geförderten Transformationspläne der Unternehmen.
Berlin. Während die deutsche Industrie 2026 in eine entscheidende Phase der Dekarbonisierung eintritt, rücken die Informationsrechte der Wirtschaftsausschüsse in den Fokus. Anlass ist die zweite Ausschreibungsrunde für sogenannte Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD), mit denen der Staat klimafreundliche Technologien fördert. Rechts- und Gewerkschaftsexperten betonen: Unternehmen müssen ihren Betriebsräten die finanziellen und operativen Details dieser Transformationsvorhaben vollständig offenlegen.
Klimaschutzverträge lösen Informationspflichten aus
Der unmittelbare Auslöser ist das aktuelle Ausschreibungsverfahren 2026. Nach Abschluss des Vorverfahrens im Dezember 2025 bereiten sich berechtigte Unternehmen nun auf ihre endgültigen Angebote vor. Diese Verträge mit 15-jähriger Laufzeit beinhalten komplexe Absicherungsmechanismen gegen schwankende Energie- und CO₂-Preise.
Aus Sicht von Branchenanalysten stellen diese langfristigen Verpflichtungen eine “erhebliche wirtschaftliche Angelegenheit” nach § 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dar. Damit ist das umfassende Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses aktiviert. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte bereits klargestellt, dass die für die Förderung notwendigen Transformationspläne mit den Arbeitnehmervertretern abgestimmt werden müssen.
Passend zum Thema Mitbestimmung: Wenn Unternehmen komplexe Förder- und Transformationspläne abschließen, benötigen Betriebsräte rechtssichere Orientierung. Der kostenlose PDF‑Guide zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt verständlich, welche Informations- und Mitbestimmungsrechte Ihnen nach § 87 BetrVG und verwandten Vorschriften zustehen, welche Unterlagen Sie fordern sollten und wie Sie Geschäftsgeheimnisse und Transparenzpflichten abwägen. Mit praktischen Formulierungsvorschlägen für Anfragen an die Geschäftsführung. Gratis-Guide zu §87 und Mitbestimmungsrechten sichern
Rechtsberater weisen darauf hin, dass Wirtschaftsausschüsse nicht nur die technischen Aspekte der Dekarbonisierungsstrategie prüfen dürfen. Sie haben auch Anspruch auf die detaillierten Finanzkalkulationen, einschließlich der Analyse der “Förderlücke”, mit der der Zuschussantrag begründet wird.
Rechtsgrundlage: Umweltschutz als wirtschaftliche Angelegenheit
Die rechtliche Basis für diesen Anspruch liegt in der erweiterten Auslegung von § 106 BetrVG. Dieser zählt explizit “Fragen des betrieblichen Umweltschutzes” zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Aktuelle Rechtskommentare für 2026 heben hervor: Wenn Umweltmaßnahmen mit erheblichen staatlichen Subventionen und langfristigen Vertragsverpflichtungen verbunden sind, gehen sie über rein “ökologische” Fragen hinaus. Sie werden zentral für die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Der Wirtschaftsausschuss muss daher “rechtzeitig und umfassend” informiert werden über:
- Das Investitionsvolumen für neue klimafreundliche Technologien.
- Die genauen Konditionen des CCfD, einschließlich des Referenzpreises und möglicher Rückzahlungsverpflichtungen.
- Die Risikobewertung, falls die Technologie die geforderten Effizienzziele nicht erreicht.
Die Zurückhaltung dieser Informationen könnte nach Ansicht von Experten eine Verletzung der Arbeitgeberpflichten darstellen und zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Strategische Bedeutung für die Mitbestimmung
Für Betriebsräte ist der Zugang zu diesen Daten keine Formalie, sondern strategische Notwendigkeit. Der Übergang zur klimaneutralen Produktion hat oft tiefgreifende Folgen für die Personalplanung, Qualifizierungsanforderungen und den Standorterhalt.
Beobachter weisen darauf hin, dass die 15-jährige Laufzeit der Klimaschutzverträge einen Standort für über ein Jahrzehnt an einen bestimmten technologischen Pfad bindet. Der Wirtschaftsausschuss muss daher bewerten können, ob die Kalkulation der Geschäftsführung tragfähig ist. Entscheidend ist die Frage: Sichert die geförderte Investition die Zukunft des Standorts oder birgt sie ein finanzielles Risiko, das Arbeitsplätze gefährden könnte?
In der Stahl- und Chemieindustrie, wo die erste CCfD-Runde bereits 2024 vergeben wurde, haben Betriebsräte diese Rechte bereits genutzt. Sie verhandelten “Zukunftstarifverträge”, die die Akzeptanz neuer Technologien an Beschäftigungsgarantien koppeln. In der aktuellen Runde 2026 ist eine noch strengere Prüfung durch die Arbeitnehmervertreter zu erwarten – sie sind nun mit der Mechanik dieser Förderinstrumente vertrauter.
Ausblick: Transparenz als Schlüssel für Akzeptanz
Unternehmensverbände äußern Bedenken wegen des administrativen Aufwands. Sie fürchten, hochsensible Kalkulationsdaten während eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens teilen zu müssen. Arbeitsrechtsexperten entgegnen, dass die Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsausschusses nach § 79 BetrVG ausreichend Geschäftsgeheimnisse schützt. Transparenz sei zudem essenziell für die Akzeptanz des Wandels in der Belegschaft.
Die Rolle des Wirtschaftsausschusses wird voraussichtlich weiter wachsen. Mit der vollständigen Anwendung der EU-Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit (CSRD) wird die Verknüpfung von Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitskennzahlen zum Standard. Die CCfD-Ausschreibungsrunde 2026 dient als Praxistest für diesen integrierten Ansatz der Mitbestimmung.
Während die Unternehmen ihre Angebote im ersten Quartal 2026 finalisieren, raten Experten den Wirtschaftsausschüssen im ganzen Land: Sie sollten die Offenlegung aller dokumente zum Förderantrag formal einfordern. Nur so bleibt die Belegschaft nicht im Dunkeln über Entscheidungen, die die Unternehmensrichtung für die nächste Generation prägen werden.
PS: Viele Betriebsräte unterschätzen, wie strategisch wichtig vollständige Finanzdaten bei langfristigen Förderverträgen sind. Das kostenlose E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz bietet kompakte Checklisten für Wirtschaftsausschuss‑Anfragen, erklärt Fristen und Formalia und liefert Praxistipps, wie Sie finanzielle Risiken und Rückzahlungsklauseln aufdecken. Ideal zum Mitnehmen in die nächsten Verhandlungen mit der Geschäftsführung. Jetzt Betriebsverfassungsgesetz‑Report anfordern


