Kleinunternehmer: Jetzt Umsatz prüfen oder im Januar die Steuerquittung erhalten
27.11.2025 - 13:11:12Selbstständige müssen bis Jahresende ihre Umsätze prüfen, um automatische Mehrwertsteuerpflicht ab Januar 2026 zu vermeiden. Die neuen Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro sind absolut.
Die Jahreswende rückt näher – und damit eine kritische Frist für Tausende Selbstständige und Kleinunternehmer in Deutschland. Wer auch 2026 von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss seine Umsatzzahlen für 2025 bereits jetzt überprüfen. Die Folgen einer Fehleinschätzung? Automatische Mehrwertsteuerpflicht ab Januar.
Die gesetzlichen Weichen wurden bereits Anfang des Jahres gestellt, doch erst jetzt zeigt sich die volle Tragweite: Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Spielregeln verschärft. Eine aktuelle Analyse von Haufe vom 25. November macht deutlich, dass viele Freiberufler und kleine Gewerbetreibende auf eine unangenehme Überraschung zusteuern – wenn sie nicht handeln.
Die 25.000-Euro-Schwelle: Kein Spielraum mehr
Ob jemand 2026 weiterhin als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bleibt, entscheidet sich anhand zweier klarer Kriterien:
- Der Umsatz 2025 darf maximal 25.000 Euro betragen (zuvor waren es 22.000 Euro).
- Die Prognose für 2026 darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Klingt großzügig? Ist es nicht. Denn Steuerexperten warnen: Die 25.000-Euro-Grenze ist absolut. Wer auch nur 25.001 Euro im laufenden Jahr umsetzt, rutscht automatisch in die Regelbesteuerung – und muss ab dem 1. Januar 2026 Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
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Anders als in früheren Jahren gibt es keine Kulanz mehr bei knappen Überschreitungen. Die modernisierten Vorschriften verlangen präzise Buchführung. Wer jetzt noch nahe an der Grenze liegt, sollte seine kumulierten Rechnungen von Januar bis November sofort durchrechnen. Eine gängige Strategie: Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen ins neue Jahr verschieben – sofern die Dienstleistung erst 2026 abgeschlossen wird. Doch Vorsicht: Das Finanzamt prüft genau.
Harte Obergrenze: 100.000 Euro ohne Notausgang
Noch drastischer wirkt sich die zweite Neuerung aus: Die 100.000-Euro-Schwelle ist keine bloße Prognose mehr, sondern eine harte Obergrenze mit Sofortwirkung.
Früher galt die damalige 50.000-Euro-Grenze als Vorhersage zu Jahresbeginn. Wer sie aufgrund unerwarteter Aufträge überschritt, blieb oft im laufenden Jahr verschont. Diese Kulanz ist Geschichte.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wer während des Kalenderjahres die 100.000-Euro-Marke knackt, verliert seinen Kleinunternehmerstatus ab der überschreitenden Rechnung. Ein Beispiel: Erreicht eine Freiberuflerin am 27. November 100.001 Euro Umsatz, muss sie auf diese und alle folgenden Rechnungen sofort 19 Prozent (oder 7 Prozent) Mehrwertsteuer ausweisen. Ein Warten bis 2026 ist ausgeschlossen.
Diese „Klippen-Regelung” erfordert permanente Buchführung – eine Herausforderung für Soloselbstständige, die ihre Steuern bislang nur einmal jährlich machen ließen.
E-Rechnung: Befreit beim Versand, verpflichtet beim Empfang
Die elektronische Rechnungsstellung bleibt das beherrschende Thema der deutschen Buchhaltungslandschaft. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für den B2B-Bereich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Doch wie steht es um Kleinunternehmer?
Gute Nachrichten: Laut Jahressteuergesetz 2024 sind Kleinunternehmer dauerhaft vom Versand strukturierter E-Rechnungen befreit. Sie dürfen weiterhin PDFs oder Papierrechnungen verschicken – unbefristet. Damit unterscheiden sie sich deutlich von regulär besteuerten Unternehmen, die zwischen 2025 und 2028 schrittweise zur E-Rechnung übergehen müssen.
Die andere Seite der Medaille: Empfangen und archivieren müssen auch Kleinunternehmer elektronische Rechnungen. Spätestens seit November 2025 sollte jeder Selbstständige ein System haben – sei es eine dedizierte E-Mail-Adresse oder eine Softwarelösung –, um strukturierte XML-Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD zu verarbeiten. Eingehende E-Rechnungen zu ignorieren oder auf Papier zu bestehen, ist rechtlich nicht mehr zulässig.
EU-weite Kleinunternehmerregelung: Chance oder Bürokratiefalle?
Seit Jahresbeginn 2025 können deutsche Kleinunternehmer auch grenzüberschreitend tätig werden – umsatzsteuerfrei. Die neue EU-weite Kleinunternehmerregelung ermöglicht es, in anderen Mitgliedstaaten zu agieren, solange der Umsatz im jeweiligen Land dessen nationale Schwelle nicht überschreitet und der gesamte EU-Umsatz unter 100.000 Euro bleibt.
Für digitale Nomaden und Berater eröffnet das enorme Möglichkeiten. Doch der Preis ist hoch: Wer das Schema nutzt, muss dem Bundeszentralamt für Steuern vierteljährlich Bericht erstatten. Im ersten Jahr der Umsetzung hat sich diese Pflicht als bürokratischer Stolperstein erwiesen.
Was jetzt zu tun ist
Steuerberater erwarten für Januar 2026 eine Welle „versehentlicher” Übergänge in die Regelbesteuerung. Trotz der Anhebung auf 25.000 Euro bleibt die Grenze für viele wachsende Nebenerwerbe eng.
Die Botschaft für die verbleibenden Wochen des Jahres ist klar: Rechnen Sie jetzt Ihren Jahresumsatz durch. Wer nahe an der 25.000-Euro-Marke liegt, sollte den Dezember strategisch nutzen. Eine kluge Rechnungsstellung kann den Unterschied machen zwischen administrativer Einfachheit und Mehrwertsteuerpflicht ab dem ersten Tag des neuen Jahres.
Immerhin: Wer ausschließlich im Inland tätig ist, muss seit 2025 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgeben. Ein Lichtblick in einem ansonsten verschärften Regelwerk. Doch dieser Vorteil nützt nur jenen, die rechtzeitig ihre Hausaufgaben machen.
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