Kirchenfusionen, Mitarbeitervertretungen

Kirchenfusionen 2026: Mitarbeitervertretungen im Stresstest

30.12.2025 - 17:42:11

Mit dem Jahreswechsel startet die größte Strukturreform der Kirchen seit Jahrzehnten. Für die Mitarbeitervertretungen (MAV) beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit, um die Rechte Zehntausender Beschäftigter in den neuen Großstrukturen zu sichern. Der Druck ist enorm, denn parallel zu den Fusionen stehen bereits die nächsten MAV-Wahlen an.

Auslöser der Reform ist die sogenannte „Freiburger Studie“, die einen drastischen Mitgliederschwund bis 2060 vorhersagt. Die Kirchen reagieren darauf mit einer radikalen Verwaltungsverdichtung. Ab dem 1. Januar 2026 fusionieren bundesweit Kirchenbezirke und Gemeinden zu größeren Einheiten.

Ein Musterbeispiel ist die Vereinigung der Evangelischen Kirchenbezirke Aalen und Schwäbisch Gmünd. Was für die Kirchenleitung ein Schritt zur Effizienzsteigerung ist, bedeutet für Mitarbeiter oft veränderte Arbeitsorte, neue Vorgesetzte und umstrukturierte Teams. „Die Dimension ist historisch“, heißt es aus Branchenkreisen. „Jahrzehntealte eigenständige Einheiten lösen sich über Nacht in Großdekanaten auf.“

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Das knappe Zeitfenster des „Übergangsmandats“

Im Fokus steht das kirchliche Arbeitsrecht, der „Dritte Weg“. Obwohl Streiks hier nicht erlaubt sind, haben die MAV umfangreiche Informations- und Mitwirkungsrechte. Die größte Herausforderung ist nun das „Übergangsmandat“.

Mit der Fusion erlöschen die alten MAVs formell. Um ein rechtliches Vakuum zu verhindern, bilden deren Mitglieder eine provisorische Vertretung. Diese muss die Beschäftigteninteressen überbrücken, bis im Frühjahr neue Wahlen abgehalten werden können. Wurde die MAV im Eifer des Gefechts jedoch nicht rechtzeitig angehört, drohen den neuen Arbeitgebern bereits zu Jahresbeginn Klagen vor den Kirchenarbeitsgerichten.

Superwahljahr 2026 trifft auf Fusionen

Die Timing-Probleme sind massiv: Die regulären MAV-Wahlen 2026 finden parallel zum operativen Start der Fusionen statt. Die Wahlvorstände stehen vor enormen logistischen Hürden.

Sie müssen Wahlverfahren für Belegschaften organisieren, die rechtlich erst ab dem 1. Januar einen gemeinsamen Arbeitgeber haben. Die Zusammenführung von Wählerlisten aus verschiedenen Personalverwaltungen gestaltet sich schwierig. Auch die Größe der neuen MAV-Gremien muss an die gestiegene Mitarbeiterzahl angepasst werden – oft von sieben auf elf oder dreizehn Mitglieder. Digitale Wahlverfahren gewinnen daher weiter an Bedeutung.

Ver.di erhöht den Druck auf den „Dritten Weg“

Die Gewerkschaft ver.di nutzt die Umbruchsstimmung, um ihre Kritik am kirchlichen Sonderarbeitsrecht zu verstärken. Mit Beginn der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (TV-L) im Dezember 2025 fordert die Union von den kirchlichen Arbeitgebern vergleichbare Standards.

Ver.di warnt davor, dass Fusionen nicht zur Absenkung von Beschäftigungsbedingungen missbraucht werden dürfen. „Der ‚Dritte Weg‘ war für kleine Gemeindewerkstätten gedacht, nicht für millionenschwere Sozial- und Gesundheitskonzerne“, so die Analyse von Beobachtern. Diese Spannung wird ein zentrales Thema im Wahlkampf um die MAV-Posten sein.

Was kommt auf die Beschäftigten zu?

Das erste Quartal 2026 wird turbulent. Im Januar konstituieren sich die provisorischen MAVs. Von Februar bis März laufen die Wahlkampfaktivitäten für die endgültigen Vertretungen auf Hochtouren. Bis Ende April müssen diese dann gewählt sein.

Für Tausende Beschäftigte in Verwaltung, Pflege und Seelsorge geht es um eine entscheidende Frage: Kommen die von der Kirchenleitung versprochenen „Synergieeffekte“ auf Kosten ihrer Arbeitsbedingungen? Die neu zu wählenden MAVs werden die erste Verteidigungslinie sein, die darüber wacht.

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