Kirchen, Betriebsratswahl

Kirchen rufen zur Betriebsratswahl auf

05.02.2026 - 00:01:12

Evangelische und katholische Kirche appellieren an Beschäftigte, ihr Wahlrecht zu nutzen. Sie sehen in der betrieblichen Mitbestimmung einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die evangelische und die katholische Kirche appellieren gemeinsam an Millionen Beschäftigte, von ihrem Wahlrecht bei den anstehenden Betriebsratswahlen Gebrauch zu machen. In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit sehen die Kirchen in der betrieblichen Mitbestimmung einen zentralen Pfeiler für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der gemeinsame Aufruf von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) und Deutscher Bischofskonferenz wurde Ende Januar veröffentlicht. Er richtet sich an alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom 1. März bis 31. Mai 2026 ihre Stimme abgeben können. Die Kirchen betonen: Engagement in einem Betriebsrat sei ein Ausdruck gelebter Solidarität und ein wichtiger Dienst an der Gemeinschaft im Unternehmen.

Ein Zeichen gegen Polarisierung

Die Initiative wird von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der EKD, getragen. Beide verweisen auf die „wirtschaftlich unruhige und politisch angespannte Zeit“. Gerade deshalb sei ein starkes Engagement in Arbeitnehmervertretungen entscheidend, um Themen wie gerechte Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen nicht polarisierenden Kräften zu überlassen.

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Die Kirchen warnen vor einer politischen Aufladung von Arbeitsthemen. Sie sehen in der betrieblichen Mitbestimmung eine „Schule der Demokratie“. Hier lernten Menschen, unterschiedliche Meinungen auszuhalten und fair Kompromisse auszuhandeln. Diese demokratische Kultur am Arbeitsplatz sei auch für die anstehenden politischen Wahlen von großer Bedeutung.

Ethische Dimension der Arbeit

Der Appell rückt die ethische Perspektive von Arbeit in den Fokus. Dies knüpft an frühere Äußerungen der Kirchen an, etwa beim EKD-Wirtschaftsforum im Dezember 2025 oder dem Impulspapier „Die versöhnende Kraft der Arbeit“ der Bischofskonferenz vom April 2025.

Aus Sicht der christlichen Soziallehre ist der Mensch stets Subjekt und nie Objekt seiner Arbeit. Gute Arbeitsbedingungen seien daher untrennbar mit der personalen Würde verbunden. Betriebsräte schaffen die notwendigen gerechten und transparenten Strukturen, um diese Würde im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Breite Unterstützung für die Wahlen

Die Betriebsratswahlen sind ein Kernstück der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung. Alle vier Jahre wählen Beschäftigte ihre Interessenvertreter, die weitreichende Mitbestimmungsrechte haben – von Arbeitszeitregelungen bis zum Kündigungsschutz.

Gewerkschaften wie die NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) und die EVG (Eisenbahn und Verkehr) unterstützen die Wahlen aktiv und bieten Kandidierenden umfassende Hilfe an. Die Wahlen 2026 stehen auch im Zeichen der Digitalisierung. Lange wurde über die Einführung von Online-Betriebsratswahlen diskutiert, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Ein Referentenentwurf sah bereits eine Testphase für 2026 vor.

Mit ihrem Aufruf unterstreichen die Kirchen die Notwendigkeit, die demokratischen Mitbestimmungsrechte aktiv zu nutzen. Sie danken allen, die sich bereits engagieren, und ermutigen alle Wahlberechtigten, die Weichen für die kommenden vier Jahre zu stellen. Eine hohe Wahlbeteiligung gilt als entscheidend für die Legitimität und Durchsetzungskraft der gewählten Gremien.

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