Kirchen-Digitalisierung: Mitarbeitervertretungen unter Zeitdruck
04.01.2026 - 22:00:12Kirchliche Mitarbeitervertretungen müssen bis März neue Datenschutz-Regeln aushandeln. Die Digitalisierung mit Tablets schafft eine gefährliche Grauzone.
Die Rückkehr an die Arbeitsplätze nach den Feiertagen bringt für kirchliche Einrichtungen eine drängende Frist mit sich. Bis zum 1. März 2026 muss die umfassende Reform des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) umgesetzt sein. Eine aktuelle Analyse zeigt: Die neuen Regeln modernisieren zwar den Rechtsrahmen, offenbaren aber auch eklatante Mitbestimmungslücken beim Einsatz von Tablets und Mobile-Device-Management-Software (MDM).
Die größte Herausforderung für katholische Träger ist die bevorstehende Inkraftsetzung der KDG-Novelle. Diese erste große Reform seit 2018 wurde vom Verband der Diözesen Deutschlands Ende November 2025 beschlossen. Mitarbeitervertretungen (MAV) befinden sich nun in einem Wettlauf gegen die Uhr. Sie müssen bestehende Dienstvereinbarungen an die verschärften Standards anpassen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Novelle klärere Regeln für „Gemeinsame Verantwortlichkeit“ und „Auftragsverarbeitung“ einführt. Das betrifft MAVs besonders dann, wenn Tablets für den Zugriff auf Cloud-Dienste genutzt werden. Die neue KDG-Durchführungsverordnung adressiert die Cloud-Nutzung explizit und verlangt strengere Risikobewertungen. MAVs sind aufgefordert zu prüfen, ob die Einführung von Tablets – oft mit Cloud-Synchronisation – diesen verschärften Transparenzanforderungen standhält.
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Die Mitbestimmungslücke bei Tablets
Eine zentrale Schwachstelle, die in aktuellen Analysen diskutiert wird, ist das Fehlen expliziter Mitbestimmungsrechte für den Datenschutz. Sowohl die katholische MAVO als auch die protestantische MVG-EKD sehen hier keine eindeutigen Regelungen vor. Zwar löst die Einführung technischer Überwachungssysteme – wie MDM-Software auf Tablets – ein Mitbestimmungsrecht aus. Der reine Datenschutzaspekt bleibt jedoch eine Grauzone.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass MAVs zunehmend ihr Recht auf „Ordnung in der Dienststelle“ nutzen, um Datenschutzstandards indirekt durchzusetzen. Durch die Verhandlung von Regelungen zur Aufbewahrung, zum Zugriff und zur privaten Nutzung (BYOD) können sie Mitarbeiterdaten wirksam schützen. Experten betonen: Ohne eine robuste Dienstvereinbarung entsteht ein „Shadow-IT“-Risiko. Persönliche Daten könnten unrechtmäßig verarbeitet werden – ein Verstoß, den das neue KDG streng ahnden will.
Blaupause aus der evangelischen Kirche
Während katholische MAVs auf den März hinarbeiten, haben ihre evangelischen Pendants bereits Erfahrungen mit der DSG-EKD-Novelle gesammelt, die seit Mai 2025 gilt. Diese praktischen Erkenntnisse der letzten acht Monate dienen als wertvolle Blaupause.
Die evangelische Reform ersetzte das spezifische „kirchliche Interesse“ durch das allgemeinere „berechtigte Interesse“ der DSGVO. Diese Verschiebung zwingt protestantische MAVs zu größerer Wachsamkeit bei „Legitimate Interest Assessments“ (LIA), wenn Tablets etwa für digitale Pflegedokumentation eingesetzt werden. Der Arbeitgeber kann sich nicht mehr einfach auf eine kirchliche Notwendigkeit berufen. Katholische MAVs werden gewarnt, ob ihre Arbeitgeber vor der KDG-Änderung ähnliche Rechtfertigungsversuche unternehmen könnten.
Digitalisierung als Treiber des Konflikts
Der Druck zur Digitalisierung in sozialen und Gesundheitseinrichtungen – dominiert von kirchlichen Trägern wie Caritas und Diakonie – treibt diese Rechtskonflikte voran. Tablets sind für moderne Arbeitsabläufe unverzichtbar, fungieren aber gleichzeitig als mächtige Datensammelpunkte. Der veröffentlichte „Jahresausblick 2026“ deutet an, dass die Spannung zwischen Effizienz und Privatsphäre die Arbeitsbeziehungen prägen wird.
Hinzu kommt eine verschärfte Haftung. Da sich das neue KDG stärker an europäische Standards anlehnt, sind Bußgelder eine reale Gefahr. Das stärkt die Verhandlungsposition der MAVs: Arbeitgeber haben nun ein größeres Interesse, einen Konsens über sichere Tablet-Nutzung zu finden, um regulatorische Fallstricke zu vermeiden. Die technische Kompetenz liegt jedoch bei der MAV. Das Verständnis für MDM-Protokolle, Verschlüsselungsstandards und App-Berechtigungen ist keine Option mehr, sondern eine Voraussetzung für wirksame Vertretungsarbeit.
Was jetzt zu tun ist
Für die unmittelbare Zukunft wird empfohlen:
1. Bestehende Tablet-Nutzung prüfen: Alle Geräte und Apps im Einsatz identifizieren.
2. MDM-Richtlinien überarbeiten: Sicherstellen, dass Leistungsüberwachungs-Funktionen deaktiviert oder streng reguliert sind.
3. Verhandlungen einleiten: Die bevorstehende KDG-Umsetzung als Hebel nutzen, um Dienstvereinbarungen zu aktualisieren oder neu zu schaffen.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung kirchlicher Arbeitsplätze wird die Fähigkeit der MAVs, Datensouveränität auf dem „kleinen Bildschirm“ durchzusetzen, einen Präzedenzfall für alle künftigen IT-Implementierungen schaffen.
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