Kinderfreibetrag, Geld

Kinderfreibetrag steigt: Mehr Geld für Familien ab 2026

01.01.2026 - 20:33:12

Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 6.828 Euro, das Kindergeld auf 259 Euro monatlich. Die automatische Günstigerprüfung sorgt für den optimalen Steuervorteil.

Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Millionen Eltern von höheren Steuerfreibeträgen. Während für das abgelaufene Jahr 2025 ein Freibetrag von 6.672 Euro pro Kind gilt, steigt dieser nun auf 6.828 Euro. Parallel erhöht sich das Kindergeld auf 259 Euro monatlich.

Steuererklärung 2025: Der Freibetrag von 6.672 Euro ist entscheidend

Für die Steuererklärung, die in den kommenden Monaten fällig wird, bleibt der Kinderfreibetrag von 6.672 Euro maßgeblich. Dies bestätigte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen Ende Dezember 2025. Der Betrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem sachlichen Kinderfreibetrag (3.336 Euro je Elternteil) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.928 Euro. Insgesamt können Eltern pro Kind also 9.600 Euro steuerfrei ansetzen.

Für wen lohnt sich das? Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Freibetrag zu einer höheren Entlastung führt als die bereits ausgezahlten Kindergeld-Beträge. Diese Prüfung kommt vor allem bei höheren Einkommen zum Tragen. Experten sehen die Erhöhung als notwendige Reaktion auf anhaltend hohe Lebenshaltungskosten.

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Neue Werte 2026: Freibetrag und Kindergeld steigen

Seit Jahresbeginn gelten neue, erhöhte Sätze. Der Kinderfreibetrag wurde um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben. In der Summe mit dem unveränderten BEA-Freibetrag ergibt sich für 2026 ein steuerfreier Gesamtbetrag von 9.756 Euro je Kind.

Gleichzeitig steigt die direkte monatliche Unterstützung: Das Kindergeld erhöhte sich zum Januar von 255 auf 259 Euro pro Kind. Diese Kombination soll Familien unmittelbar entlasten und gleichzeitig steuerliche Vorteile für Besserverdienerhaushalte sichern.

So funktioniert die automatische Günstigerprüfung

Das deutsche Steuersystem verhindert eine Doppelbegünstigung. Eltern erhalten nicht gleichzeitig das volle Kindergeld und den vollen Steuervorteil. Stattdessen rechnet das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch nach:
* Bleibt die Steuerersparnis durch den Freibetrag unter der Summe des erhaltenen Kindergelds (3.060 Euro für 2025), behalten Eltern das Kindergeld.
* Übersteigt die Steuerersparnis das Kindergeld – was typischerweise bei zu versteuernden Einkommen von Ehepaaren über circa 80.000 Euro der Fall ist – wird der Freibetrag angesetzt. Das bereits gezahlte Kindergeld wird dann auf die Steuerschuld angerechnet, was zu einer Netto-Erstattung führt.

Eine gesonderte Beantragung ist nicht nötig. Voraussetzung ist jedoch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Hintergrund: Anpassung an das steigende Existenzminimum

Die schrittweise Erhöhung des Freibetrags – von 6.384 Euro (2024) über 6.672 Euro (2025) auf nun 6.828 Euro – folgt einer gesetzlichen Verpflichtung. Der Staat muss das steuerfreie Existenzminimum eines Kindes regelmäßig an die Preis- und Kostenentwicklung anpassen. Die Grundlage bildet der 15. Existenzminimumbericht der Bundesregierung.

Kritiker merken an, dass von Freibeträgen vor allem Haushalte mit höheren Steuersätzen profitieren. Die parallele Kindergelderhöhung soll dem entgegenwirken und auch Familien mit geringerem Einkommen zugutekommen. Weitere Entlastungen 2026 sind der erhöhte Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Alleinstehende, der die kalte Progression abmildern soll.

Die nächste Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für das Existenzminimum ist für Ende 2026 vorgesehen. Sie wird die Werte für die Jahre 2027 und 2028 festlegen.

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