Kinderfreibetrag 2026: Bis zu 9.756 Euro steuerfrei
16.11.2025 - 10:50:12Familien mit höheren Einkommen dürfen sich freuen: Ab Januar 2026 steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind – das sind rund 600 Euro mehr als bisher. Zusammen mit dem erhöhten Kindergeld von 259 Euro monatlich setzt die Bundesregierung damit ihr bereits Ende 2024 beschlossenes Steuerfortentwicklungsgesetz um. Doch wer profitiert wirklich von dieser Änderung?
Die Anhebung folgt der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Der neue Gesamtbetrag teilt sich auf in 6.828 Euro für den Lebensbedarf und 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Bei getrennt veranlagten Eltern halbiert sich der Freibetrag entsprechend auf 4.878 Euro pro Elternteil.
Parallel zum Kinderfreibetrag klettert auch der allgemeine Grundfreibetrag für Erwachsene auf 12.348 Euro. Damit will der Gesetzgeber die schleichende Mehrbelastung durch die kalte Progression ausgleichen – jenen Effekt, bei dem Gehaltserhöhungen durch Inflation aufgezehrt werden, während die Steuerlast steigt.
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Eltern müssen sich nicht zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden. Das Finanzamt übernimmt diese Aufgabe bei der jährlichen Steuererklärung automatisch durch die Günstigerprüfung. Der Computer rechnet beide Varianten durch und wendet die für die Familie vorteilhaftere an.
Diese Automatik nimmt Familien die Entscheidung ab, birgt aber auch eine Tücke: Die volle Ersparnis zeigt sich erst mit dem Steuerbescheid – oft mehr als ein Jahr nach dem betreffenden Steuerjahr.
Für wen lohnt sich der Freibetrag wirklich?
Die Frage nach dem größten Gewinner lässt sich klar beantworten: Familien mit mittleren bis hohen Einkommen. Das deutsche Steuersystem mit seinen steigenden Steuersätzen sorgt dafür, dass der Freibetrag bei Besserverdienenden deutlich stärker zuschlägt.
Die Rechnung ist simpel: Bei zusammenveranlagten Ehepaaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab etwa 160.000 Euro übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag das ausgezahlte Kindergeld von jährlich 3.108 Euro. Alleinerziehende erreichen diesen Schwellenwert bereits bei rund 80.000 Euro Jahreseinkommen.
Familien unterhalb dieser Grenzen fahren mit dem monatlichen Kindergeld besser. Sie spüren die Unterstützung direkt im Portemonnaie, statt auf den Steuerbescheid warten zu müssen. Für sie bleibt die Kindergelderhöhung auf 259 Euro die spürbarere Entlastung.
Kritik an ungleicher Verteilung
Genau hier setzt die Kritik von Sozialverbänden und Oppositionspolitikern an: Während Gutverdiener mehrere hundert Euro Steuern sparen, erhalten Familien mit kleinen Einkommen lediglich die moderate Kindergelderhöhung. Ist das gerecht?
Die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung sollte dieses Problem lösen. Sie hätte verschiedene Familienleistungen gebündelt und gezielter an Bedürftige ausgezahlt. Doch dieses Vorhaben liegt auf Eis. Die Bundesregierung setzt vorerst auf die bewährte Doppelstruktur aus Kindergeld und Freibetrag.
Befürworter argumentieren hingegen, dass der Freibetrag verfassungsrechtlich notwendig ist. Er stelle sicher, dass auch bei höheren Einkommen das Kindesexistenzminimum unangetastet bleibt – unabhängig vom Steuersatz der Eltern.
Was ändert sich konkret ab Januar?
Arbeitgeber werden die neuen Freibeträge ab dem ersten Lohnzettel 2026 berücksichtigen. Beschäftigte mit Kindern können dadurch bereits im Januar ein leicht höheres Nettogehalt erwarten – vorausgesetzt, ihr Einkommen liegt im relevanten Bereich.
Das Kindergeld fließt automatisch in der neuen Höhe von 259 Euro. Einen zusätzlichen Antrag müssen Familien nicht stellen. Die Familienkassen passen die Zahlungen von sich aus an.
Die vollständige steuerliche Auswirkung zeigt sich dann mit der Einkommensteuererklärung für 2026, die typischerweise 2027 eingereicht wird. Erst dann führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch und verrechnet gegebenenfalls das erhaltene Kindergeld mit dem höheren Steuervorteil.
Bleibt die Frage: Reichen diese Anpassungen aus, um Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten? Die Antwort dürfte vom Kontostand abhängen.
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