KI-Verordnung, Wettlauf

KI-Verordnung: Unternehmen im Wettlauf um Datenqualität

17.01.2026 - 14:12:12

Die Frist für Hochrisiko-KI-Systeme rückt näher, doch eine mögliche Verschiebung durch den „Digitalen Omnibus“ sorgt für Unsicherheit. Unternehmen müssen jetzt in Daten-Governance investieren.

Brüssel/Berlin – Der Countdown läuft: Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU die strengen Regeln für Hochrisiko-KI. Der Fokus liegt auf Artikel 10, der hohe Anforderungen an die Qualität der Trainingsdaten stellt. Während die Harmonisierung der Standards voranschreitet, könnte ein neues Gesetzespaket die Deadline verschieben – ein strategisches Dilemma für die Wirtschaft.

Anders als die DSGVO, die den Schutz personenbezogener Daten regelt, zielt Artikel 10 des KI-Gesetzes (KI-VO) auf die technische Qualität der Daten ab. Datensätze für Hochrisiko-KI müssen repräsentativ, fehlerfrei und vollständig sein. Besonders wichtig: Unternehmen müssen mögliche Verzerrungen (Bias) untersuchen, die zu Diskriminierung oder Sicherheitsrisiken führen könnten.

Das bedeutet einen Paradigmenwechsel von rein rechtlicher zu technischer Compliance. Datenwissenschaftler und Juristen müssen enger zusammenarbeiten, um die Herkunft, Sammlung und Aufbereitung der Daten lückenlos zu dokumentieren. Für viele Firmen heißt das: Sie müssen bereits trainierte Modelle im Nachhinein überprüfen.

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Prüfstein prEN 18286: Die fehlende Gebrauchsanweisung

Ein Schlüssel zur praktischen Umsetzung ist der Harmonisierte Standard prEN 18286 („Künstliche Intelligenz – Qualitätsmanagementsystem für regulatorische Zwecke der EU-KI-Verordnung“). Er konkretisiert die Anforderungen und soll eine „Vermutungswirkung“ für die Konformität schaffen.

Die öffentliche Anhörung dazu endete im Dezember 2025. Aktuell werten die europäischen Normungsgremien CEN und CENELEC die Rückmeldungen aus. Bis die finale Fassung im EU-Amtsblatt erscheint, raten Experten, sich an bestehenden Standards wie ISO/IEC 42001 anzulehnen. Doch die Zeit drängt: Der Standard wird erst später im Jahr erwartet – kurz vor der eigentlichen Frist.

Digitale Omnibus: Rettungsleine oder Falle?

Mitten in die heiße Vorbereitungsphase platzt ein möglicher Aufschub. Die EU-Kommission schlug im November 2025 das Paket „Digitaler Omnibus“ vor. Es sieht vor, die Frist für viele Hochrisiko-KI-Systeme – etwa im Personalwesen oder Kredit-Scoring – auf den 2. Dezember 2027 zu verschieben.

Rechtsexperten warnen jedoch: Der Vorschlag ist noch kein Gesetz. Die Verhandlungen im Rat und Parlament laufen. Die einhellige Empfehlung lautet daher, weiter mit Hochdruck auf das ursprüngliche Datum im August 2026 hinzuarbeiten. Eine Verschiebung sollte nur als Sicherheitsnetz, nicht als neuer Fahrplan betrachtet werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Strategische Weichenstellungen für Unternehmen

Die Unsicherheit über den Zeitplan ändert nichts an der strategischen Dringlichkeit. Wer KI in kritischen Bereichen einsetzt, muss jetzt handeln. Drei Schritte sind entscheidend:

  1. Dateninventur und Lückenanalyse: Alle Datensätze für Hochrisiko-KI müssen katalogisiert und auf Repräsentativität und Bias überprüft werden.
  2. Bias-Erkennung implementieren: Technische Maßnahmen zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen sind Pflicht. Artikel 10 erlaubt dafür unter strengen Auflagen sogar die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
  3. Dokumentation revolutionieren: Die lückenlose Nachverfolgung des Datenwegs – von der Erhebung bis zum trainierten Modell – beendet die Ära der undurchsichtigen „Blackbox“-KI in der EU.

Der europäische KI-Markt steht vor einer Bewährungsprobe. Weitere Leitlinien der neuen EU-KI-Behörde und der finale Standard prEN 18286 werden 2026 den Kurs vorgeben. Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Investitionen in transparente Datenqualität sind keine Option, sondern die Grundlage für vertrauenswürdige KI made in Europe.

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