KI-Verordnung, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

KI-Verordnung und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verschärfen Druck auf Unternehmen

30.12.2025 - 21:13:12

Die EU-KI-Verordnung und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz treten in Kraft und verpflichten Unternehmen zu mehr Transparenz und inklusivem Design. Ab 2026 drohen bei Nichteinhaltung Sanktionen.

Die EU verschärft die Regeln für künstliche Intelligenz und digitale Barrierefreiheit. Neue Standards verpflichten Unternehmen zu mehr Transparenz und inklusivem Design – sonst drohen Strafen.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in voller Schärfe anwendbar. Nun, ein halbes Jahr später, endet die Schonfrist. Marktüberwachungsbehörden wechseln von der Beratung zur aktiven Durchsetzung. Gleichzeitig konkretisiert die neue KI-Verordnung der EU die Anforderungen an zugängliche und transparente KI-Systeme. Diese doppelte Regulierungslast stellt insbesondere deutsche Unternehmen vor immense technische und rechtliche Herausforderungen.

Neuer Verhaltenskodex: KI muss sich zu erkennen geben

Am 17. Dezember 2025 veröffentlichte die EU den ersten Entwurf eines Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte. Das Dokument, entwickelt nach Artikel 50 der KI-Verordnung, adressiert eine kritische Schnittstelle: die klare Kennzeichnung von synthetischen Texten, Audios und Videos.

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Für Nutzer von Assistenztechnologien wie Screenreadern ist diese Unterscheidung überlebenswichtig. Der Kodex verpflichtet Anbieter generativer KI, ihre Outputs maschinenlesbar und erkennbar zu machen. Damit unterstützt er direkt das BFSG-Gebot „wahrnehmbarer“ Informationen. Nutzer mit visuellen oder kognitiven Einschränkungen sollen nicht durch KI-generierte Medien getäuscht werden.

Noch ist der Kodex freiwillig. Experten sehen ihn jedoch als Vorboten verbindlicher Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Bis Mitte 2026 müssen Software-Hersteller die geforderten Zugänglichkeits-Metadaten in ihre Content-Management-Systeme integrieren.

BFSG: Von der Gnadenfrist zur harten Durchsetzung

Sechs Monate nach dem Stichtag rücken die Kontrolleure an. Das BFSG, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), verpflichtet Anbieter von Onlineshops, Bankdienstleistungen und Telekommunikation zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Produkte.

Die Veröffentlichung neuer KI-Qualitätsmanagement-Standards durch den DIN-Verbraucherrat Mitte Dezember signalisiert eine Verschärfung. Die „Vermutung der Konformität“ hängt an harmonisierten Normen wie der EN 301 549, die gerade an die Transparenzanforderungen der KI-Verordnung angepasst wird. Unternehmen müssen ihre digitalen Schnittstellen nun nicht nur auf statische Barrierefreiheit (WCAG) prüfen, sondern auch auf die dynamische Transparenz der neuen KI-Regeln.

Globaler Wettbewerb: Der „Brussels Effect“ setzt Maßstäbe

Der Druck für zugängliche KI ist kein europäisches Phänomen. Ein globaler Regulierungsvergleich vom 29. Dezember 2025 zeigt: Die EU setzt mit ihren strengen Vorgaben für barrierefreie Beschwerdemechanismen bei KI-Diensten weltweit den Maßstab.

Die KI-Verordnung schreibt vor, dass Bürger Beschwerden über KI-Systeme in einem zugänglichen Format einreichen können müssen. Dieser „Brussels Effect“ zwingt globale Tech-Giganten, ihre Beschwerdeprozesse neu zu gestalten – oft weltweit. Die Definition von „Schaden“ wurde erweitert und schließt nun den Ausschluss von essenziellen Dienstleistungen durch nicht-barrierefreies Design ein.

Doppelschloss für digitale Produkte

Rechtsexperten sprechen von einem „Doppelschloss“: Ein Dienst muss nicht nur in seiner Benutzeroberfläche barrierefrei sein (BFSG), sondern auch in seiner algorithmischen Logik transparent und nicht-diskriminierend (KI-Verordnung).

Die Reaktionen sind gespalten. Behindertenverbände begrüßen den Kodex als Schutz vor irreführenden „KI-Halluzinationen“. Wirtschaftsverbände warnen vor dem technischen Aufwand, maschinenlesbare Wasserzeichen zu implementieren, die auch mit veralteten Screenreadern funktionieren.

Für 2026 prophezeien Beobachter ein Jahr rigoroser technischer Audits. Initiativen wie die „Smart Accessibility Initiative“ sollen vor allem KMU beim Navigieren durch diesen regulatorischen Dschungel helfen.

Ausblick 2026: Schnelle Standardisierung und klare Handlungsanweisungen

Im ersten Quartal 2026 wird mit der Finalisierung harmonisierter Standards für „KI-Barrierefreiheit“ gerechnet. Die europäischen Normungsorganisationen (CEN-CENELEC) wollen weitere Entwürfe bis Februar zur öffentlichen Kommentierung vorlegen.

Für Unternehmen lautet die dringende Handlungsaufforderung: KI-Offenlegungen überprüfen. Wer Chatbots oder automatische Content-Generierung auf seinen BFSG-pflichtigen Webseiten einsetzt, muss die neuen Transparenz-Marker vorbereiten. Versäumnisse können nun doppelt bestraft werden – unter dem BFSG wegen mangelnder Barrierefreiheit und unter der KI-Verordnung wegen mangelnder Transparenz. Das Compliance-Risiko wächst mit dem heranreifenden Regulierungsrahmen stetig.

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