KI-Verordnung, Haftungsfallen

KI-Verordnung: Neue Haftungsfallen für Arbeitgeber

23.01.2026 - 05:13:12

Die EU-KI-Verordnung stellt den Einsatz von KI im Personalwesen unter strenge Auflagen. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro führen. Unternehmen müssen Risikomanagement etablieren und Mitarbeiter schulen.

Die EU-KI-Verordnung stellt Unternehmen vor massive neue Pflichten – besonders riskant wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen. Bei Verstößen drohen Strafen in Millionenhöhe.

Seit dem schrittweisen Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung sehen sich Arbeitgeber in ganz Europa mit einem komplexen Regelwerk konfrontiert. Der Einsatz von KI-Systemen bei der Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Mitarbeiterüberwachung gilt als Hochrisiko-Anwendung und löst strenge Compliance-Pflichten aus. Die finanziellen Risiken sind enorm: Bußgelder können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Hochrisiko im HR: Rekrutierung und Bewertung im Fokus

Die Verordnung stuft KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, Einstellung und Beförderung explizit als hochriskant ein. Dazu zählen etwa automatische CV-Scanner, Tools zur Leistungsanalyse oder Software, die Karrierewege vorhersagt. Für Arbeitgeber, die als Betreiber dieser Systeme gelten, bedeutet das konkrete Auflagen.

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Sie müssen ein durchgängiges Risikomanagementsystem etablieren, für hochwertige Trainingsdaten sorgen, um Diskriminierung zu vermeiden, und Transparenz sowie menschliche Kontrolle gewährleisten. Jeder Schritt muss lückenlos dokumentiert werden. Die primäre Haftung für KI-bedingte Schäden – etwa bei ungerechtfertigten Ablehnungen – liegt beim Unternehmen.

Neue Pflicht: KI-Kompetenz für Mitarbeiter schaffen

Eine zentrale Neuerung betrifft die Qualifikation der Belegschaft. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter so zu schulen, dass diese die eingesetzten KI-Systeme verstehen und überwachen können. Es reicht nicht mehr aus, die Technik einfach nur zu nutzen.

Unternehmen müssen interne Richtlinien entwickeln und klare Verantwortlichkeiten festlegen. Ziel ist es, Fehlentscheidungen der KI zu minimieren und eine wirksame menschliche Aufsicht sicherzustellen. Experten raten zu rascher Umsetzung, denn die Anforderungen sind komplex.

Gestaffelte Strafen, die die DSGVO übersteigen

Das Bußgeldregime der KI-Verordnung ist drakonisch und übertrifft teilweise sogar die Strafen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
* Bei Verstößen gegen die Regeln für Hochrisiko-Systeme drohen bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des globalen Umsatzes.
* Der Einsatz verbotener KI-Praktiken kann mit bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes geahndet werden.
* Selbst unvollständige Informationen gegenüber Aufsichtsbehörden kosten bis zu 7,5 Millionen Euro.

Für viele Mittelständler könnten solche Summen existenzbedrohend sein.

Übergangsfristen nutzen – aber nicht verschlafen

Die Regeln entfalten ihre Wirkung gestaffelt. Während Verbote für inakzeptable KI-Anwendungen schon seit 2025 gelten, werden die Vorschriften für Hochrisiko‑Systeme wie im Personalwesen größtenteils ab August 2026 verbindlich. Für einige eingebettete Systeme gilt sogar eine Frist bis 2027.

Doch Vorsicht: Die Vorbereitung braucht Zeit. Die geforderten Governance-Strukturen, Schulungskonzepte und Dokumentationsprozesse lassen sich nicht kurzfristig aufbauen. Zudem bleibt die Haftungsfrage kompliziert, da eine geplante eigene KI-Haftungsrichtlinie vorerst auf Eis liegt. Unternehmen müssen daher jetzt handeln, um ihre KI-Prozesse rechtssicher zu gestalten und massive Risiken zu vermeiden.

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