KI-Verordnung, Aufschub

KI-Verordnung: EU lehnt Aufschub ab und setzt auf strenge menschliche Kontrolle

05.01.2026 - 00:13:12

Die EU-Kommission lehnt eine Verschiebung der KI-Verordnung ab. Hersteller risikoreicher Systeme müssen bis August 2026 die menschliche Kontrolle nachweisen, was einen sechsmonatigen Compliance-Sprint auslöst.

Die EU-Kommission macht ernst: Sie lehnt jede Verschiebung der Fristen für die strenge KI-Verordnung ab. Damit müssen Hersteller risikoreicher KI-Systeme bis August 2026 vollständig nachweisen, dass Menschen die Kontrolle behalten. Für die Industrie beginnt ein sechsmonatiger Wettlauf gegen die Zeit.

Keine Gnadenfrist für die Tech-Branche

Die Hoffnung der Industrie auf eine Atempause hat sich zerschlagen. Die EU-Kommission wies das Ansinnen nach einem „Stop-the-Clock“-Mechanismus kürzlich entschieden zurück. Damit bleibt der Stichtag 2. August 2026 in Kraft. Ab dann müssen Anbieter sogenannter Hochrisiko-KI – von Bewerbungssoftware bis zu Systemen für kritische Infrastrukturen – die Vorgaben vollständig erfüllen.

Rechtsexperten warnen vor weiterem Zögern. „Die Verordnung ist in Kraft. Unternehmen können es sich nicht leisten, abzuwarten“, betont etwa die niederländische Kanzlei Law & More. Während einfache Chatbots oft als geringes Risiko eingestuft werden, gelten für Systeme, die über Jobs, Kredite oder medizinische Behandlungen entscheiden, sofort komplexe Pflichten.

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Artikel 14: Der Mensch muss das letzte Wort haben

Das Herzstück der neuen Pflichten ist Artikel 14 der KI-Verordnung. Er macht menschliche Aufsicht von einer freiwilligen Empfehlung zu einer gesetzlichen Pflicht. Es reicht nicht mehr aus, einen Mitarbeiter vor einen Bildschirm zu setzen.

Die Aufsichtspersonen müssen über die nötige Kompetenz, Schulung und Befugnis verfügen, um das System zu verstehen, Fehler zu erkennen und seine Entscheidungen zu überstimmen. Sie müssen im Zweifel auch einen „Stopp-Knopf“ drücken können. Bei sensiblen Anwendungen wie der biometrischen Fernidentifizierung gilt sogar das Vier-Augen-Prinzip: Zwei qualifizierte Personen müssen die Ergebnisse prüfen.

Der sechsmonatige Compliance-Sprint beginnt

Die Ablehnung der Fristverlängerung zwingt die Unternehmen zu einem Sprint. Die Herausforderung ist nicht mehr nur technischer, sondern vor allem organisatorischer Natur. Wie vermeidet man „Automation Bias“, also die unkritische Übernahme von KI-Empfehlungen?

Die Verantwortung liegt gleichermaßen bei den Entwicklern („Providern“) und den Anwendern („Deployern“). Die Provider müssen die Werkzeuge für die Kontrolle einbauen, die Anwender müssen sicherstellen, dass sie auch effektiv genutzt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes.

Globaler Regulierungsdruck nimmt zu

Die EU steht mit ihrer strengen Linie nicht allein da. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Kalifornien der AI Transparency Act. Er verpflichtet Anbieter generativer KI, ihre Sicherheitsrahmen offenzulegen.

Und ab dem 22. Januar tritt in Südkorea der AI Framework Act in Kraft. Auch er verlangt strenge menschliche Aufsicht für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Gesundheit und Energie. Für internationale Konzerne entsteht so ein komplexes Geflecht aus unterschiedlichen, sich überschneidenden Vorschriften.

Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Die Uhr tickt. Unternehmen, die auf einen Aufschub gehofft hatten, müssen ihre Compliance-Pläne jetzt massiv beschleunigen. Wenn ihre KI-Systeme live gehen, muss ein kompetenter Mensch bereitstehen, um im entscheidenden Moment das Steuer zu übernehmen.

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