KI-Verordnung, Atempause

KI-Verordnung: EU erwägt Atempause für Schulen und Unis

02.01.2026 - 08:30:12

Bildungseinrichtungen in der EU könnten mehr Zeit für die Umsetzung strenger KI-Regeln erhalten. Ein neuer EU-Vorschlag zielt auf eine Verschiebung der Fristen ab – doch die Vorbereitungen laufen weiter.

Mit dem Jahreswechsel 2026 steht der Bildungssektor vor einer entscheidenden Weichenstellung. Ursprünglich sollten ab August dieses Jahres umfangreiche Pflichten für als hochriskant eingestufte KI-Systeme in Kraft treten. Dazu zählen Softwarelösungen, die Prüfungen bewerten oder über die Zulassung zu Bildungsgängen entscheiden. Jetzt deutet sich in Brüssel eine signifikante Verschiebung an.

Im Zentrum der Debatte steht der Vorschlag der EU-Kommission für ein „Digital Omnibus“-Paket. Dessen öffentliche Konsultation läuft derzeit auf Hochtouren. Kern des Entwurfs ist eine Koppelung der Fristen an die Verfügbarkeit harmonisierter technischer Standards. Sollten diese nicht rechtzeitig vorliegen, sieht der Plan eine Rückfallfrist vor.

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Konkret könnte der Stichtag für Hochrisiko-KI-Systeme im Bildungsbereich vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden – eine Verlängerung um 16 Monate. Branchenverbände begrüßen diesen Schritt. Viele praktische Details, etwa der Nachweis einer „hinreichend genauen“ KI-Bewertung, sind noch nicht abschließend geklärt.

Warum Bildung als Hochrisikosektor gilt

Die KI-Verordnung stuft Systeme, die den Bildungsweg maßgeblich beeinflussen, als hochriskant ein. Der Grund: Sie können über Berufschancen und Lebensverläufe entscheiden. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im August 2024 bereiten sich Anbieter und Nutzer auf strenge Auflagen vor.

Dazu zählen ein umfassendes Risikomanagement, hohe Anforderungen an die Datenqualität zur Vermeidung von Diskriminierung sowie die Gewährleistung menschlicher Aufsicht. Diese Pflichten sollten eigentlich in sieben Monaten greifen. Der neue Omnibus-Vorschlag stellt diesen Zeitplan nun infrage.

Bereits geltende Regeln: Keine Atempause für Verbote

Trotz der möglichen Verschiebung warnt die Rechtslage vor Untätigkeit. Bestimmte Teile der KI-Verordnung sind bereits in Kraft und betreffen Bildungseinrichtungen direkt.

Seit Februar 2025 sind „Verbotene KI-Praktiken“ untersagt. Im Bildungsbereich betrifft das vor allem Systeme zur Emotionserkennung bei Schülern oder Studierenden, die etwa Konzentration oder Gemütszustand bewerten sollen. Solche Anwendungen dürfen seit knapp einem Jahr nicht mehr eingesetzt werden.

Ebenfalls bereits verpflichtend sind die Vorgaben zur KI-Kompetenz (AI Literacy). Bildungsträger müssen sicherstellen, dass ihr Personal – von der Lehrkraft bis zur Verwaltung – über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügt.

Nächster Meilenstein: Leitlinien im Februar

Ein weiterer wichtiger Termin steht unmittelbar bevor. Bis zum 2. Februar 2026 muss die EU-Kommission offizielle Leitlinien zur praktischen Anwendung der Risikoklassifizierung veröffentlichen. Diese werden mit Spannung erwartet.

Sie sollen anhand konkreter Beispiele klären, welche Bildungs-Apps tatsächlich als hochriskant gelten. Wo verläuft die Grenze zwischen einem regulierungspflichtigen Bewertungssystem und einer einfachen Rechtschreibhilfe? Die Antworten darauf werden die Planungssicherheit für Schulen und Hochschulen deutlich erhöhen.

Strategie der Anbieter: Zweigleisig fahren

Die IT-Dienstleister im Bildungssektor reagieren auf die Unsicherheit mit angepassten Strategien. Große Anbieter von Lernmanagementsystemen (LMS) fahren ihre Compliance-Vorbereitungen nun zweigleisig. Sie rüsten sich für den August 2026, kalkulieren aber gleichzeitig Ressourcen für eine mögliche Verlängerung bis Ende 2027 ein.

Für Schulleitungen und Hochschulverwaltungen bedeutet die aktuelle Lage vor allem drei Dinge:
1. Eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Tools ist unumgänglich.
2. Der Ausgang der „Digital Omnibus“-Konsultation Ende Januar muss genau beobachtet werden.
3. Der Fokus auf bereits verbotene Praktiken wie Emotionserkennung hat höchste Priorität – hier gilt keine Gnadenfrist.

Das Jahr 2026 beginnt für den Bildungssektor somit nicht mit einem befürchteten „Compliance-Schock“, sondern mit einer Phase der strategischen Neujustierung. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Brüssel die erhoffte Atempause gewährt.

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