KI-Verbot: EU hält an strikter Emotionserkennung fest
26.12.2025 - 16:32:12Trotz Erleichterungen für Unternehmen bleibt das Verbot von KI zur Emotionserkennung von Mitarbeitern gemäß EU-Gesetz unverhandelbar. Verstöße können hohe Sanktionen nach sich ziehen.
Die EU-Kommission verschärft den Druck auf Unternehmen: Trotz geplanter Erleichterungen für kleine Firmen bleibt das Verbot von Emotionserkennungs-KI am Arbeitsplatz absolut tabu. Diese „unannehmbaren Risiken“ sind nicht verhandelbar.
Kernverbote bleiben unangetastet
Während die Brüsseler Behörde an Heiligabend Erleichterungen für den Mittelstand ankündigte, zog sie zugleich eine klare rote Linie. Die in Artikel 5 des KI-Gesetzes festgeschriebenen Verbote – darunter die Analyse von Mitarbeitergefühlen – bleiben vollumfänglich in Kraft. Diese Regelung gilt bereits seit Februar 2025.
„Die EU hat das KI-Gesetz nicht aufgegeben, sondern bietet Entwicklern Spielraum innerhalb klarer Grenzen“, kommentiert Steven Farmer, Partner bei Pillsbury Winthrop Shaw Pittman. Die Kommission zeige sich zwar kompromissbereit bei bürokratischen Hürden, doch die ethischen Grundpfeiler seien politisch unantastbar.
Seit August 2024 gelten neue EU-Regeln für KI – viele Unternehmen riskieren unwissentlich Bußgelder, wenn sie ihre Systeme nicht richtig klassifizieren, kennzeichnen und dokumentieren. Ein kostenloser Umsetzungs‑Leitfaden erklärt praxisnah, welche Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI gelten, wie Sie Risikoklassen bestimmen und welche Nachweise Behörden erwarten. Ideal für Compliance-, IT- und HR‑Verantwortliche, die jetzt sofort handeln müssen. Jetzt kostenlosen KI-Leitfaden herunterladen
Globaler Standard trotz US-Druck
Die EU behauptet sich mit ihrer strengen Linie gegen internationalen Druck. Eine Analyse der Korea JoongAng Daily vom 24. Dezember konstatiert zwar ein langsameres Regulierungstempo „aufgrund US-amerikanischen Drucks“. Doch der sogenannte „Brussels Effect“ entfaltet globale Wirkung.
Der Bericht „The Brussels Effect in High Gear“ vom 25. Dezember betont: Für multinationale Konzerne ist das EU-Verbot de facto zum Weltstandard geworden. Getrennte Systeme für europäische und andere Mitarbeiter erweisen sich als technisch wie ethisch kaum umsetzbar. Die Ära des unbekümmerten „Versuchens und Scheiterns“ sei endgültig vorbei.
Misstrauen trotz KI-Booms
Die konsequente Haltung der EU spiegelt tiefsitzende Bedenken in der Bevölkerung wider. Eine TÜV-Studie vom 23. Dezember offenbart ein Paradox: Zwar nutzen mittlerweile 65 Prozent der Deutschen regelmäßig KI-Werkzeuge – 2023 waren es nur 23 Prozent. Doch das Misstrauen bleibt groß.
83 Prozent der Befragten fordern klare Regulierung, 80 Prozent verpflichtende Sicherheitschecks durch unabhängige Stellen. Das Verbot der Emotionserkennung adressiert dabei eine zentrale Angst: die algorithmische Bewertung des inneren Zustands durch den Arbeitgeber.
Transparenz-Kodex in Vorbereitung
Parallel zum Durchgreifen bei Verboten arbeitet Brüssel an freiwilligen Standards. Wie die Kommission am 23. Dezember mitteilte, entsteht aktuell ein „Verhaltenskodex für Transparenz“ nach Artikel 50 des KI-Gesetzes. Dieser soll ab August 2026 freiwillige Standards für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte setzen.
Dies unterstreicht den zweigleisigen EU-Ansatz: Harte Verbote bei „unannehmbaren“ Praktiken durchsetzen, während für Transparenz und geringer riskante Anwendungen kooperative Standards entwickelt werden.
Fragmentierter Fahrplan bis 2028
Die Umsetzung des KI-Gesetzes spaltet sich in unterschiedliche Phasen. Während Verbote – etwa zur Emotionserkennung oder sozialen Bewertung – bereits aktiv sind, könnten sich Fristen für „hochriskante“ Anwendungen verlängern.
Die Heiligabend-Vorschläge deuten an, dass volle Compliance für komplexe Hochrisiko-Systeme erst August 2027 oder später verbindlich werden könnte. Unternehmen gewinnen damit Atempause. Bei Verstößen gegen Kernverbote drohen jedoch sofortige Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes.
Für Arbeitgeber bleibt die Botschaft klar: Bürokratie mag schrumpfen, die Überwachung von Mitarbeitergefühlen durch KI bleibt strikt verboten. Personalabteilungen müssen Systeme auf objektive Leistungsdaten statt biometrische Rückschlüsse stützen. Die Tür für Emotions-KI am Arbeitsplatz ist nicht nur geschlossen – sie wurde abgeschlossen.
PS: Übergangsfristen und Kennzeichnungspflichten laufen – sind Ihre Compliance‑Prozesse vorbereitet? Der Gratis‑Guide zur EU‑KI‑Verordnung fasst Fristen, Dokumentationsanforderungen und konkrete Pflichten kompakt zusammen und zeigt, welche Maßnahmen HR‑ und Datenschutz‑Teams jetzt priorisieren sollten, um teure Sanktionen zu vermeiden. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden anfordern


