KI-Urheberrechtsfalle: Neue Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Mitarbeiter
28.12.2025 - 07:00:12Deutsche Unternehmen müssen sich 2026 auf neue Haftungsrisiken durch KI-generierte Inhalte einstellen. Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts München I hat die Rechtslage verschärft.
Das Jahr 2025 endet mit einer Zäsur im deutschen Arbeitsrecht. Ein Grundsatzurteil des Landgerichts München I vom November hat die Haftung für urheberrechtsverletzende KI-Inhalte geklärt – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen und ihre Beschäftigten. In Kombination mit den digitalen Dokumentationspflichten aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) entsteht ein neues, komplexes Risikofeld für Personalabteilungen und Rechtsabteilungen.
Am 11. November 2025 entschied das Landgericht München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI (Az. 42 O 14139/24), dass die „Memorierung“ urheberrechtlich geschützter Texte durch KI-Modelle gegen das Urheberrecht verstößt. Das Gericht ließ die Argumentation nicht gelten, dass solche Nutzungen unter die Text- und Data-Mining-Ausnahme (§ 44b UrhG) fallen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies: Wenn ein Mitarbeiter ein firmeneigenes KI-Tool nutzt und dieses geschütztes Material nahezu wortgetreu reproduziert, haftet das Unternehmen. Es drohen Schadensersatzforderungen, Unterlassungserklärungen und Auskunftspflichten. Die Zeit des unbekümmerten Experimentierens mit generativer KI im Arbeitsumfeld ist vorbei.
Mitarbeiterhaftung: Wann greift der „innerbetriebliche Schadensausgleich“?
Die entscheidende Frage für 2026 lautet: Unter welchen Umständen kann die Haftung auf den Mitarbeiter übergehen? Nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs hängt dies vom Verschuldensgrad ab.
Arbeitsrechtsexperten warnen: Das Münchner Urteil erhöht die Latte für das, was als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden könnte. Hat ein Unternehmen klare Richtlinien erlassen, die den Einsatz nicht geprüfter KI-Tools verbieten oder Überprüfungsschritte vorschreiben, könnte die Missachtung dieser Regeln durch den Mitarbeiter als grob fahrlässig eingestuft werden.
In Extremfällen könnte der Mitarbeiter so für einen Teil – oder sogar die gesamte Schadenssumme – haftbar gemacht werden. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass der Mitarbeiter deutlich sorgloser handelte als bei normaler Fahrlässigkeit. Fehlen klare Vorgaben oder Schulungen, bleibt die Haftung beim Unternehmen.
Parallele aus 2023: Die Lehren aus dem Foto-Urteil
Die Grundsätze sind nicht gänzlich neu. Bereits im Juli 2023 entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 3 Sa 33/22), dass ein Arbeitgeber 10.000 Euro Schadensersatz für die unrechtmäßige Weiterverwendung von Fotos eines Ex-Mitarbeiters zahlen musste.
Dieses Urteil gewinnt vor dem Hintergrund der Münchner Entscheidung neue Relevanz. Es zeigt: Urheberrechtsverletzungen im Arbeitskontext – ob mit Fotos oder KI-Texten – ziehen erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich. Die Gerichte nehmen eine strengere Haltung ein.
BEG IV: Die digitale Dokumentation als Chance und Pflicht
Parallel zu diesen Haftungsentwicklungen gilt seit Januar 2025 vollumfänglich das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Es erlaubt die Textform – etwa per E-Mail – für wesentliche Arbeitsvertragsbestandteile.
Diese Erleichterung bietet Unternehmen die Chance, ihre IT- und Nutzungsrichtlinien für KI unkompliziert zu aktualisieren und verteilen zu lassen. Ein digitaler Nachweis, dass ein Mitarbeiter die „KI-Compliance-Richtlinien 2026“ erhalten und zur Kenntnis genommen hat, kann im Haftungsstreit entscheidend sein. Die einfache digitale Verteilung bringt jedoch die Verantwortung mit sich, sicherzustellen, dass die Richtlinien auch verstanden werden.
Ausblick 2026: Das erwartet Unternehmen
Für das kommende Jahr zeichnen sich drei klare Trends ab, an der Schnittstelle von Münchner Urteil und dem seit August 2024 schrittweise in Kraft tretenden EU-KI-Gesetz:
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- Richtlinien-Überarbeitungen: Im ersten Quartal 2026 werden viele Unternehmen ihre Nutzungsrichtlinien für KI überarbeiten. Sie werden den Einsatz generativer KI für finale Inhalte ohne menschliche Überprüfung auf Urheberrechtsverstöße wahrscheinlich explizit einschränken.
- Erste Regressklagen: Da das Münchner Gericht die Haftung für KI-Outputs bestätigt hat, könnten noch 2026 die ersten Fälle vor die Arbeitsgerichte gelangen, in denen Arbeitgeber Schadensersatz von fahrlässigen Mitarbeitern zurückfordern.
- Neue Versicherungsprodukte: Der Versicherungsmarkt wird voraussichtlich mit speziellen „KI-Haftungs“-Zusatzbausteinen für D&O- und EPLI-Versicherungen reagieren. Die Deckung bei grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern bleibt jedoch strittig.
Die Botschaft zum Jahresende ist eindeutig: Die Phase des unregulierten KI-Einsatzes in Unternehmen ist beendet. Zwischen der strengen Haftung durch das Münchner Urteil und den digitalen Dokumentationsstandards des BEG IV müssen Unternehmen ihren Urheberrechtsschutz professionalisieren – sonst drohen erhebliche finanzielle Risiken.
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