KI-Systeme: EU-Datenschutz wird 2026 zur Nagelprobe
28.12.2025 - 05:13:11Die EU bereitet eine koordinierte Prüfung der Transparenzpflichten für KI-Systeme vor. Unternehmen müssen Betroffenenrechte wie Löschung technisch umsetzen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die europäische Tech-Branche steht vor einer entscheidenden Wende: Die praktische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Welt der Künstlichen Intelligenz wird 2026 zum kritischen Prüfstein. Nach neuen Analysen und dem laufenden „Digital Omnibus“ der EU rückt die Durchsetzung von Betroffenenrechten in KI-Systemen in den Fokus. Die Aufsichtsbehörden bereiten eine koordinierte Aktion zur Transparenz vor – der Druck auf Unternehmen, ihre KI-Prozesse zu überprüfen, ist akut.
„Digital Omnibus“ soll Bürokratie verringern
Das dominierende regulatorische Thema zum Jahreswechsel ist der Vorschlag der EU-Kommission für ein „Digital Omnibus“. Das im November vorgestellte Paket soll das komplizierte Zusammenspiel von DSGVO, Data-Governance-Act und KI-Gesetz vereinfachen. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen, ohne Grundrechte zu schwächen.
Rechtsexperten betonen jedoch: Die Kernpflichten der DSGVO bleiben unangetastet. Das Recht auf Löschung oder auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für KI. Der „Digital Omnibus“ hebt diese Pflichten nicht auf, sondern unterstreicht die Notwendigkeit automatisierter Prozesse. Die größte Herausforderung bleibt die „Blackbox“-Problematik vieler KI-Modelle. Wie löscht man personenbezogene Daten präzise aus einem System, das selbst für Entwickler oft undurchschaubar ist?
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Neue Leitlinien: Datenschutz von Anfang an mitdenken
Neue Branchenleitlinien, die am 27. Dezember veröffentlicht wurden, zeigen einen praktischen Weg auf. Sie stellen klar: Die sechs Grundsätze der DSGVO – darunter Rechtmäßigkeit und Datenminimierung – sind die nicht verhandelbare Basis jeder KI-Governance-Strategie.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist demnach für jede Hochrisiko-KI-Anwendung verpflichtend. Unternehmen müssen zudem prüfen, ob die Nutzung von Daten für das KI-Training mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist. Die Devise lautet „Privacy by Design“ für das KI-Zeitalter. Entwickler sollen „Verlern“-Funktionen direkt in die Modelle einbauen. So können Nutzerdaten auf Anfrage gelöscht werden, ohne das gesamte Modell neu trainieren zu müssen – ein Prozess, der Compliance bisher oft verhinderte.
EDPS liefert konkrete Checkliste für Risikomanagement
Als praktische Handreichung hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) im November eine Checkliste für das Risikomanagement von KI-Systemen vorgelegt. Sie ist zum Standard für die Jahresend-Audits in der EU geworden.
Das Rahmenwerk teilt den KI-Entwicklungszyklus in Phasen ein und fordert spezifische Kontrollen. Für die Prüfung von Betroffenenrechten muss ein KI-System in der Lage sein:
1. Personenbezogene Daten in Trainingssets zu identifizieren.
2. Einzelne Datensätze auf Anfrage zu isolieren.
3. Korrektur- oder Löschbefehle über alle Backups und abgeleiteten Modelle hinweg auszuführen.
Dass die Aufsichtsbehörden ernst machen, zeigen aktuelle Bußgelder. In Kroatien verhängten Behörden eine Strafe von 4,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Verarbeitungsgrundsätze, in den Niederlanden waren es 2,7 Millionen Euro. Die Botschaft ist klar: Regulierer warten nicht auf den „Digital Omnibus“, um heutige Verstöße zu ahnden.
Countdown zur Transparenz-Offensive 2026
Die unmittelbare Priorität für Compliance-Teams ist die für 2026 angekündigte koordinierte Aktion des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). Sie wird sich voll auf die Einhaltung der Transparenz- und Informationspflichten konzentrieren.
Für KI-Umgebungen ist das eine besondere Hürde. Unternehmen müssen komplexe algorithmische Entscheidungsprozesse für Nutzer verständlich erklären. Die Prüfung der Betroffenenrechte geht damit über technische Löschfähigkeiten hinaus. Sie muss auch die Klarheit von Datenschutzhinweisen umfassen.
Experten rechnen im ersten Quartal 2026 mit einer Flut von Anfragen der Aufsichtsbehörden. Unternehmen sollten die letzten Tage des Jahres nutzen, um ihre Datenschutzerklärungen und Nutzeroberflächen zu überprüfen. Die Nutzung von KI in der Datenverarbeitung muss klar offengelegt und der Weg zur Ausübung von Rechten muss barrierefrei sein.
Die Debatte um DSGVO und KI ist von der Theorie in die operative Praxis gewechselt. Der „Digital Omnibus“ mag eine vereinfachte Zukunft versprechen – die Gegenwart verlangt strikte Einhaltung der bestehenden Rechte. Die aktuellen Audits sind mehr als Formsache. Sie sind die Verteidigungslinie gegen die nächste Welle regulatorischer Durchsetzung. Wer Betroffenenrechte heute in seine KI-Infrastruktur integriert, sichert sich den Wettbewerbsvorteil im streng regulierten digitalen Markt von morgen.
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