KI-Regulierung, Zweckbindung

KI-Regulierung: Zweckbindung wird zum Schlüssel für Compliance

04.02.2026 - 19:03:12

Die neue KI-Regulierung verlangt die strikte Anwendung des Datenschutzprinzips der Zweckbindung auf KI-Systeme, was besonders für flexible Allzweck-KI erhebliche Compliance-Herausforderungen schafft.

Die EU-KI-Verordnung zwingt Unternehmen, den Datenschutz-Grundsatz der Zweckbindung konsequent auf KI-Systeme anzuwenden. Das birgt erhebliche Herausforderungen, besonders für den Einsatz flexibler Allzweck-KI.

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen? Die schrittweise Einführung des EU AI Act verschärft den regulatorischen Druck. Firmen müssen nun die Anforderungen der neuen KI-Verordnung mit der etablierten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang bringen. Der zentrale Hebel dafür ist das Prinzip der Zweckbindung. Es verlangt, dass personenbezogene Daten nur für vorher klar definierte und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen. Diese Regel gilt uneingeschränkt auch für das Training und den Betrieb von KI.

Das Problem: Alte Daten für neue KI-Modelle

Eine große Hürde entsteht, wenn Unternehmen ihre bestehenden Datensätze nutzen wollen, um neue KI zu trainieren. Diese Daten wurden oft für völlig andere Prozesse wie Vertragsabwicklung oder Personalwesen erhoben. Ihre Nutzung für KI-Training stellt eine Zweckänderung dar, die nur unter strengen Voraussetzungen rechtlich zulässig ist. Experten betonen: Die strikte Einhaltung der Zweckbindung zwingt Firmen, von Projektbeginn an klare Ziele zu definieren. So wird verhindert, dass die Datenverarbeitung ausufert.

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Allzweck-KI als Risikofaktor

Die Herausforderungen potenzieren sich mit leistungsstarken Allzweck-KI-Modellen (GPAI), wie großen Sprachmodellen (LLMs). Ihre Stärke – die Flexibilität für viele Aufgaben – wird zur Schwäche in der Compliance. Oft fehlt die Transparenz darüber, wie diese Modelle lernen und welche Daten sie nutzen. Geben Mitarbeiter vertrauliche Informationen ein, können diese auf Servern der Anbieter landen und weiterverarbeitet werden. Das kann einen klaren DSGVO-Verstoß bedeuten. Ohne klare Zweckbindung, so warnen Juristen, geht die Kontrolle über die Daten verloren.

Doppelter Regulierungsrahmen: AI Act meets DSGVO

Unternehmen navigieren in einer Landschaft mit zwei zentralen Regelwerken. Der AI Act, seit August 2024 in Kraft tretend, klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risiko und stellt Hochrisiko-Anwendungen unter strengste Auflagen. Die DSGVO bleibt jedoch parallel voll gültig. Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, gelten beide Verordnungen. Die Forderung nach einer klaren Zweckbindung für KI-Modelle dient als Brücke zwischen den Regelwerken und hilft, ein kohärentes Compliance-System zu schaffen.

Strategische KI-Implementierung wird Pflicht

Für Unternehmen bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: KI-Einführung ist keine rein technische, sondern eine strategische Entscheidung. Es reicht nicht, ein leistungsfähiges Modell zu kaufen. Firmen müssen von Anfang an die Rechtskonformität sicherstellen. Das erfordert enge Zusammenarbeit zwischen IT, Rechtsabteilung und Compliance. Eine gründliche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird bei risikobehafteten Projekten unerlässlich. Interne KI-Richtlinien und Mitarbeiterschulungen werden zu entscheidenden Faktoren, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Langfristig könnte der Fokus auf zweckgebundene KI sogar Innovationen fördern – hin zu spezialisierteren, transparenteren und damit vertrauenswürdigeren Lösungen. Die Fähigkeit, rechtskonformen und ethischen KI-Einsatz nachzuweisen, entwickelt sich zum Wettbewerbsvorteil. Der Grundsatz der Zweckbindung wird dabei zum zentralen Kompass.

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