KI-Regulierung: Neue EU-Standards für Datenschutz-Folgenabschätzungen
08.01.2026 - 04:01:12Die europäische KI-Regulierung tritt in eine entscheidende Phase ein. Neue Leitlinien französischer und deutscher Behörden verschärfen die Anforderungen an Datenschutz-Folgenabschätzungen für generative KI-Systeme.
Entwicklungssicherheit wird Pflicht
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat am 5. Januar 2026 wegweisende Leitlinien veröffentlicht. Sie definieren erstmals verbindliche Sicherheitsstandards für die Entwicklungsphase von KI-Modellen. Bisher behandelten viele Unternehmen diesen Bereich als “Blackbox” – das ist jetzt vorbei.
Eine konforme Datenschutz-Folgenabschätzung muss laut CNIL nun explizit dokumentieren:
* Nachvollziehbarkeit der Trainingsdaten: Unternehmen müssen lückenlos protokollieren, welche Datenquellen für Training und Feinabstimmung verwendet wurden – inklusive Rechtsgrundlage für jeden Datensatz.
* Sicherheit der Entwicklungsumgebung: Strikte Trennung zwischen Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen wird vorgeschrieben, mit speziellen Zugangskontrollen für Data Scientists.
Droht Ihrem Unternehmen ein Bußgeld wegen fehlender Datenschutz‑Folgenabschätzung? Neue CNIL‑Leitlinien verlangen jetzt detaillierte Re‑Identifikationstests und umfassende Dokumentation — schnelles Handeln ist nötig. Unser kostenloses E‑Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtskonforme DSFA erstellen: inklusive Muster‑Vorlagen, Excel‑Checkliste und konkreten Handlungsempfehlungen für KI‑Systeme. Ideal für Datenschutzbeauftragte und Compliance‑Teams, die die neuen Anforderungen erfüllen müssen. Kostenfreies DSFA‑E‑Book & Vorlagen herunterladen
* Abwehr von Datenvergiftungen: Die Risikobewertung muss jetzt auch gezielte Angriffe berücksichtigen, bei denen bösartige Daten das Modellverhalten manipulieren.
“Damit wandelt sich die Folgenabschätzung von einer allgemeinen Risikobewertung zum technischen Sicherheitsaudit”, analysieren Branchenexperten. Unternehmen, die vorgefertigte Sprachmodelle nutzen, müssen diese Nachweise jetzt von ihren Anbietern einfordern.
Wann ist ein KI-Modell wirklich anonym?
Parallel veröffentlichte die CNIL eine Methodik zur Bewertung, wann ein trainiertes KI-Modell nicht mehr als personenbezogene Daten gilt. Die neue Praxis erfordert rigorose Re-Identifikationstests als Teil jeder Folgenabschätzung.
Einfaches Entfernen direkter Identifikatoren aus Trainingsdaten genügt nicht mehr. Um ein Modell als anonym zu deklarieren – und damit außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO – müssen Unternehmen nachweisen, dass das Modell keine gespeicherten personenbezogenen Daten preisgeben kann.
Diese Ausrichtung deckt sich mit den Prioritäten der neuen deutschen Datenschutzkonferenz (DSK). Den Vorsitz hat am 1. Januar 2026 der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg übernommen. Seine Schwerpunkte für 2026: “Anonymisierung und Pseudonymisierung”. Deutsche Behörden dürften ähnliche Testanforderungen übernehmen.
Von der DSGVO zur KI-Verordnung: Die Konvergenz beginnt
Die Europäische Kommission treibt die Umsetzung der EU-KI-Verordnung voran. Am 2. Januar 2026 legte sie weitere Schritte zur Klassifizierung hochriskanter Systeme vor. Damit beginnt die “Konvergenzphase”, in der DSGVO-Folgenabschätzungen zu umfassenderen Grundrechte-Folgenabschätzungen weiterentwickelt werden müssen.
Für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in Personalwesen, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur – entsteht eine neue Best Practice: die “vereinheitlichte Folgenabschätzung”. Statt separate Dokumente für DSGVO und KI-Verordnung zu erstellen, integrieren vorausschauende Compliance-Teams beide Anforderungen.
Kernelemente dieses integrierten Ansatzes:
* Bias-Prüfungen: Tests auf diskriminierende Ergebnisse sind jetzt Kernanforderung sowohl für den Datenschutz (Grundsatz der Fairness) als auch für die KI-Verordnung.
* Protokolle für menschliche Aufsicht: Die Folgenabschätzung muss detailliert darlegen, wie menschliche Prüfer in die Entscheidungsfindung der KI eingreifen können.
* Dokumentationsbereitschaft: Die technische Dokumentation für aktuelle Folgenabschätzungen bildet bereits die Grundlage für die Konformitätsbewertung nach der KI-Verordnung, deren volle Pflichten Mitte 2026 greifen.
Deutsche Umsetzung: Baden-Württemberg setzt den Ton
Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde gilt als technisch versiert und streng in Datenschutzfragen. Ihre DSK-Präsidentschaft deutet auf eine Verschärfung der Durchsetzung in Deutschland hin. Vage Zusicherungen über “angemessene Maßnahmen” werden künftig nicht mehr genügen – regulatorisch gefordert ist “technische Korrektheit”.
Die DSK plant für den 28. Januar 2026 eine große Abschlussveranstaltung in Berlin zum Thema “Anonymisierung und Pseudonymisierung – Risiken reduzieren, Daten nutzen?”. Diese Veranstaltung soll weitere Klarheit zur deutschen Interpretation der französischen Standards bringen.
Bis Ende des ersten Quartals 2026 erwarten Branchenbeobachter die ersten “gemeinsamen Audits”, bei denen Datenschutz- und KI-Marktüberwachungsbehörden kooperieren. Unternehmen, die ihre Vorlagen für Folgenabschätzungen jetzt an die neuen Sicherheits- und Teststandards anpassen, sind für diese intensivierte Regulierungswelle gewappnet.
Übrigens: Datenschutz‑Folgenabschätzungen gelten heute oft als technische Sicherheitsaudits – besonders für KI‑Systeme. Unser Gratis‑E‑Book liefert praxisnahe Vorlagen, eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung und fertige Checklisten, mit denen Sie Re‑Identifikationstests, Bias‑Prüfungen und Dokumentationspflichten abdecken. Laden Sie die Unterlagen herunter und bereiten Sie Ihre DSFA so vor, dass sie behördlichen Prüfungen standhält. Jetzt DSFA‑Vorlagen & Leitfaden kostenlos anfordern


