KI-Haftung, Fehler

KI-Haftung: Wer zahlt für die Fehler der Maschine?

14.01.2026 - 17:31:12

Die Rechtslage bei KI-bedingten Schäden ist unklar. Unternehmen haften primär, doch Mitarbeiter können bei grober Fahrlässigkeit persönlich belangt werden. Klare interne Richtlinien sind entscheidend.

Künstliche Intelligenz verursacht Schäden – doch die Haftungsfrage bleibt für deutsche Unternehmen eine juristische Grauzone. Eine aktuelle Analyse zeigt massive Rechtsunsicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

14. Januar 2026 – In deutschen Büros und Fabriken entscheiden längst nicht mehr nur Menschen. Künstliche Intelligenz (KI) generiert Texte, analysiert Daten und steuert Prozesse. Doch was passiert, wenn die Algorithmen einen teuren Fehler machen? Wer haftet dann – der Mitarbeiter am Bildschirm oder das Unternehmen dahinter? Eine juristische Analyse von Anfang dieser Woche offenbart: Die Rechtslage ist selbst nach der EU-KI-Verordnung lückenhaft und unklar. Die geplante spezielle KI-Haftungsrichtlinie der EU-Kommission wurde zurückgezogen. Unternehmen und Gerichte müssen sich mit veralteten Regelungen behelfen.

Für Millionen Beschäftigte, die täglich mit KI-Tools arbeiten, entsteht so eine schwer kalkulierbare Grauzone. Die persönliche Verantwortung ist kaum abzustecken.

Unternehmen in der primären Pflicht

Grundsätzlich trifft die Haftung zunächst den Arbeitgeber. Verursacht ein KI-System Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzpannen oder produziert es fehlerhafte Ware, wird das Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Das ergibt sich aus dem unternehmerischen Risiko. Der Chef ist für die Auswahl und Überwachung aller Arbeitsmittel – und damit auch der KI – verantwortlich.

Diese Pflicht wird durch das Prinzip der Erfüllungsgehilfenhaftung verstärkt. Nach § 278 BGB muss sich der Arbeitgeber das Verschulden seiner Angestellten zurechnen lassen, solange diese im Rahmen ihrer Aufgaben handeln. Das gilt selbst bei Verstößen gegen konkrete Weisungen. Nutzt also ein Mitarbeiter ein firmeneigenes KI-Tool und es entsteht ein Schaden, haftet in der Regel das Unternehmen gegenüber Kunden oder Partnern.

Wann der Mitarbeiter selbst zahlen muss

Die Unternehmenshaftung schließt einen Rückgriff auf den verantwortlichen Mitarbeiter aber nicht aus. Ob dieser persönlich bluten muss, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Die bewährte dreistufige Haftungsteilung gilt auch hier:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Bei alltäglichen Versehen haftet der Arbeitnehmer normalerweise nicht.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Der Schaden wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Hier kann der Mitarbeiter für den gesamten Schaden aufkommen.

Die Krux liegt in der Übertragung auf KI: Wann handelt jemand grob fahrlässig? Reicht es, dem plausiblen, aber falschen Output einer KI zu vertrauen? Juristen raten Arbeitgebern, durch klare Weisungen die Sorgfaltspflichten zu konkretisieren. Eine Anordnung, dass KI-Ergebnisse immer menschlich geprüft werden müssen, schafft Klarheit und senkt das Risiko.

Das rechtliche Vakuum der EU-Verordnung

Die 2024 verabschiedete EU-KI-Verordnung schafft einen Rahmen, lässt aber spezifische Haftungsfragen im Job offen. Die Lage verschärfte sich, als die EU-Kommission den Entwurf einer speziellen KI-Haftungsrichtlinie zurückzog. Sie hätte für Klarheit sorgen können.

Ohne dieses Spezialgesetz müssen sich Gerichte an allgemeines Schuld- und Arbeitsrecht halten – ein Zustand, der zu erheblicher Unsicherheit führt. Diese Lücke betrifft auch die Führungsetagen. Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, ein funktionierendes Compliance-System einzurichten. Dazu gehört, Mitarbeiter gemäß der KI-Verordnung zu schulen und die Einhaltung zu überwachen. Vernachlässigen sie diese Pflicht, droht ihnen persönliche Haftung.

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Klare Regeln als beste Prävention

Die aktuelle Rechtslage ist ein unkalkulierbares Risiko für die deutsche Wirtschaft. Bis der Gesetzgeber nachzieht, sind die Unternehmen selbst gefordert. Der Schlüssel zur Risikominimierung liegt in klaren internen Regeln.

Notwendig sind detaillierte Nutzungsrichtlinien, die festlegen, welche KI für welche Zwecke eingesetzt wird und welche Kontrollprozesse gelten. Unverzichtbar sind zudem umfassende, wiederholte Schulungen. Sie müssen nicht nur die Bedienung, sondern auch die rechtlichen Risiken vermitteln. Wer die Sorgfaltspflichten seiner Mitarbeiter per Weisung konkretisiert, reduziert die Haftungsgefahr für alle Beteiligten. Langfristig werden erst Gerichtsurteile und neue Gesetze die bestehenden Grauzonen erhellen.

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