KI-Gesetz, Finnland

KI-Gesetz: Finnland startet als erstes Land mit Strafen

02.01.2026 - 02:22:12

Finnland hat nationale Sanktionen für Verstöße gegen das EU-KI-Gesetz aktiviert. Deutschland und Italien bereiten eigene Strafrahmen vor, was den Compliance-Druck für Unternehmen deutlich erhöht.

Finnland setzt als erstes EU-Land nationale KI-Strafen in Kraft. Deutschland und Italien ziehen mit eigenen Gesetzen nach. Für Unternehmen wird die Regulierung nun konkret.

Während die Europäische Union die Umsetzung ihres wegweisenden KI-Gesetzes (AI Act) vorantreibt, rückt die nationale Durchsetzung in den Fokus. Finnland hat am 1. Januar 2026 als erster Mitgliedstaat sein Aufsichtsgesetz vollständig aktiviert. Damit können Behörden in Helsinki nun erstmals Bußgelder verhängen und verbotene KI-Systeme untersagen. Andere große Volkswirtschaften wie Deutschland und Italien arbeiten unter Hochdruck an ihren eigenen Strafrahmen, um die Frist für die vollständige Compliance im August 2026 einzuhalten.

Finnland setzt Blaupause für EU

Mit dem neuen Jahr trat in Finnland die nationale Gesetzgebung zur KI-Aufsicht in Kraft. Das Gesetz, das der Präsident Ende Dezember 2025 unterzeichnete, ernennt die Verkehrs- und Kommunikationsbehörde Traficom zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese ist nun befugt, die Einhaltung des EU-KI-Gesetzes zu überwachen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Das finnische Modell übernimmt direkt den abgestuften Strafenkatalog der EU. Die Behörde kann nun verbotene Praktiken wie Social Scoring oder Echtzeit-Fernidentifikation per Biometrie untersagen – Verstöße, die auf EU-Ebene bereits seit Februar 2025 geahndet werden können. Juristen sehen in Finnlands schneller Umsetzung eine Blaupause für andere Staaten, besonders bei der Verknüpfung von KI-Aufsicht mit bestehenden Regelungen zu Produktsicherheit und Datenschutz.

Deutschland und Italien auf unterschiedlichen Wegen

Während Finnland bereits starts, befinden sich andere Schlüsselstaaten in unterschiedlichen Phasen. Deutschlands Entwurf für ein „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz“ (KI-MIG) durchläuft die finale Konsultation. Als zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur im Gespräch.

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Die Bundesregierung beschleunigt das Verfahren, um Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden. Der Entwurf sieht hohe Bußgelder vor – bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für schwerste Verstöße. Ungeklärt ist noch die Koordination zwischen Bundesnetzagentur und den Landesdatenschutzbehörden.

Italien hat sein Rahmengesetz bereits im Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Das Gesetz Nr. 132/2025 etabliert die Governance-Struktur und führt sogar strafrechtliche Sanktionen für den missbräuchlichen Einsatz von Deepfakes ein. Derzeit arbeiten die Behörden an Durchführungsverordnungen, um Bußgeldverfahren und technische Standards für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Gesundheit festzulegen.

EU-Kommission klärt Strafen-Mehrfachbelastung

Parallel zu den nationalen Entwicklungen veröffentlichte die EU-Kommission am 31. Dezember 2025 aktualisierte Leitlinien. Sie sollen die Abgrenzung zwischen Bußgeldern nach dem KI-Gesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klären und Bedenken der Wirtschaft vor einer „Doppelbestrafung“ ausräumen.

Die Leitlinien betonen, dass nationale Behörden bei der Bemessung von Strafen Spielraum haben, sich aber an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit halten müssen. Ein wichtiger Termin ist der 2. Februar 2026: Dann überprüft die Kommission die Liste verbotener KI-Praktiken. Diese könnte aufgrund neuer Erkenntnisse erweitert werden. Verstöße gegen diese Verbote ziehen die höchsten finanziellen Sanktionen nach sich.

Fragmentierter Markt und nächste Schritte

Die konkreten Strafgesetze der Mitgliedstaaten erhöhen den Compliance-Druck für Unternehmen spürbar. Die unterschiedlichen Umsetzungszeitpläne führen jedoch kurzfristig zu einem fragmentierten Rechtsraum. Ein Unternehmen könnte in Finnland bereits überwacht werden, während es in Deutschland noch auf endgültige Klarheit wartet.

Die Wirtschaft beobachtet zudem das von der Kommission vorgeschlagene „Digital Omnibus“-Paket zur Vereinfachung von Meldepflichten. Die Aktivierung erster nationaler Strafregime deutet jedoch darauf hin, dass die Kernfristen – insbesondere der 2. August 2026 für Hochrisiko-Systeme – wahrscheinlich bestehen bleiben.

Das Jahr 2026 wird zeigen, wie die Gesetze in der Praxis angewandt werden. Die ersten Untersuchungen der finnischen Behörden werden als Testfall dafür dienen, wie streng das ehrgeizige EU-Regelwerk durchgesetzt wird. Für Unternehmen heißt es nun: Umsetzen, bevor die ersten Bußgelder fließen.

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