KI-Gesetz, Aufschub

KI-Gesetz: EU lehnt Aufschub für Personalsoftware ab

04.01.2026 - 20:12:12

Die EU-Kommission hat eine Atempause für KI-Systeme im Personalwesen verweigert. Ab August 2026 müssen leistungsbewertende Algorithmen vollständig konform sein – Betriebsräte erhalten dadurch erhebliche Mitbestimmungsrechte.

Brüssel setzt ein klares Signal: Der EU-KI-Gesetz tritt wie geplant in Kraft. Eine von Industrieverbänden geforderte zweijährige Schonfrist für Hochrisiko-KI lehnte die Kommission am Neujahrstag ab. Damit bleibt der Stichtag 2. August 2026 verbindlich. Systeme zur Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Mitarbeiterüberwachung müssen dann alle Auflagen erfüllen. Verstöße können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des globalen Umsatzes kosten.

„Die Ära freiwilliger Ethik ist vorbei“, kommentiert ein Brüsseler Regulierungsexperte. Unternehmen, die auf Aufschub gehofft hatten, müssen nun umgehend auf Konformität umschwenken.

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Personalabteilungen unter Druck

Besonders betroffen sind Performance-Management-Systeme. Algorithmen, die Mitarbeiterverhalten analysieren oder Aufgaben zuteilen, gelten als hochriskant. Das hat konkrete Folgen für HR-Abteilungen:

  • Grundrechte-Folgenabschätzung: Vor dem Einsatz muss geprüft werden, wie die KI Arbeitnehmerrechte beeinflusst.
  • Menschliche Aufsicht: Vollautomatisierte „Blackbox“-Entscheidungen sind verboten. Eine qualifizierte Person muss eingreifen können.
  • Transparenz und Genauigkeit: Mitarbeiter müssen informiert werden, wenn eine KI sie bewertet. Die Systeme müssen auf Diskriminierung geprüft sein.

Die Zeit drängt. Drittanbieter, die die nötigen Zertifizierungen vornehmen, haben bereits lange Wartelisten. Wer jetzt keinen Prüftermin sichert, riskiert, seine Tools ab August nicht mehr legal einsetzen zu können.

Betriebsräte als neue KI-Aufseher

In Deutschland verschafft das KI-Gesetz den Betriebsräten mächtiges neues Werkzeug. Die Einführung von KI zur Leistungsüberwachung löst bereits nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte aus. Jetzt können Betriebsräte zusätzlich den Nachweis verlangen, dass die Systeme EU-Standards wie Bias-Tests erfüllen.

„Der Betriebsrat wird zur ersten Kontrollinstanz für das KI-Gesetz im Unternehmen“, so Juristen der Kanzlei Bird & Bird. Französische Gerichte stoppten 2025 bereits Projekte, weil Arbeitnehmervertreter in der Pilotphase nicht konsultiert wurden. Dieses Prinzip dürfte auch in Deutschland Schule machen.

Gefährliche Unklarheit durch „Digitalen Omnibus“

Trotz der klaren Absage an einen pauschalen Aufschub herrscht in einem Punkt Verwirrung: das im November 2025 vorgestellte „Digitale Omnibus“-Paket. Es soll widersprüchliche Digitalvorschriften harmonisieren.

Rechtsexperten warnen jedoch davor, sich darauf zu verlassen. Das Paket könnte höchstens Verschiebungen für spezifische, noch nicht fertige technische Standards bringen. Die Kernpflichten für Hochrisiko-KI ab August 2026 bleiben unberührt. Auf den Omnibus zu setzen, gilt als riskante Strategie.

Countdown bis August: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Der Markt für HR-Technologie steht vor einem Umbruch. Anbieter von Personalsoftware müssen umfangreiche technische Dokumentationen für ihre Kunden bereitstellen.

Für Unternehmen beginnt nun der Wettlauf gegen die Uhr. In den ersten beiden Quartalen 2026 wird eine Flut an Compliance-Vereinbarungen mit Betriebsräten erwartet. Diese gehen oft über das gesetzliche Minimum hinaus und verbieten etwa die umstrittene Emotionserkennung komplett.

Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig: Die Schonfrist ist vorbei. Der Fokus muss jetzt auf Algorithmen-Audits und dem Dialog mit den Mitarbeitervertretern liegen.

Wichtige Daten im Überblick

  • 1. Januar 2026: EU-Kommission lehnt „Stop-the-Clock“-Antrag ab.
  • 20. Januar 2026: Konferenz zur praktischen Umsetzung des KI-Gesetzes in Luxemburg.
  • 2. August 2026: Volle Anwendung der Regeln für Hochrisiko-KI, inklusive Personalmanagement-Tools.
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