KI-Einführung, Betriebsratswahlen

KI-Einführung trifft auf Betriebsratswahlen: 2026 wird zum Jahr der Umsetzung

12.01.2026 - 09:23:12

Die verbindliche Integration generativer KI in deutsche Unternehmen fällt mit den Betriebsratswahlen zusammen und löst einen dringenden Bedarf an rechtskonformen Betriebsvereinbarungen aus.

Deutschlands Unternehmen starten mit einem drängenden Thema ins neue Jahr: Die Einführung generativer KI wird 2026 verbindlich – und fällt mitten in die heiße Phase der Betriebsratswahlen. Die Mitbestimmung über ChatGPT und Co. steht damit ganz oben auf der Agenda.

Die experimentelle Phase ist vorbei. Während die Technikmesse CES in Las Vegas am vergangenen Freitag den Übergang der KI vom „Showcase“ in den Alltag zeigte, geht es in deutschen Betrieben nun um den regulatorischen Feinschliff. Die Schnittstelle aus den Fristen des kommenden EU-KI-Gesetzes und dem Wahlzyklus der Betriebsräte erzeugt enormen Druck für rechtskonforme Betriebsvereinbarungen. Die Wahlen finden zwischen März und Mai statt.

Vom Graubereich zum regulierten Arbeitsmittel

Bisher operierten viele Firmen in einer rechtlichen Grauzone. Oft stützten sie sich auf ein Grundsatzurteil des Hamburger Arbeitsgerichts von 2024. Dieses besagte, dass Betriebsräte kein Mitbestimmungsrecht haben, wenn Mitarbeiter ChatGPT freiwillig über private Accounts nutzen – ohne Zugriff auf Firmendaten.

Doch diese Lücke schließt sich nun. Juristische Experten beobachten einen klaren Trend: Die freiwillige, sporadische Nutzung von KI-Tools wird durch verpflichtende, systemintegrierte Lösungen ersetzt. Beispiele sind Microsoft Copilot oder unternehmenseigene GPTs.

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Diese Integration ändert die Rechtslage fundamental. Sobald ein KI-Werkzeug in die IT-Infrastruktur eingebunden und für definierte Arbeitsaufgaben genutzt wird, fällt es typischerweise unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das löst ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.

Unternehmen versuchen daher, ihre KI-Richtlinien vor Beginn der heißen Wahlphase im März abzuschließen. Das Ziel: Rechtssicherheit schaffen, bevor die Betriebsratswahlen das Thema „KI-Überwachung“ und Job-Sicherheit politisieren können.

Gewerkschaften mobilisieren: KI wird zum Wahlkampfthema

Der Einfluss der großen Gewerkschaften ist unübersehbar. IG Metall startete das Jahr mit Fachseminaren zur „Betrieblichen Anwendung von KI und Mitbestimmung“. Die Botschaft ist klar: Technische Kompetenz wird im Frühjahr ein entscheidendes Kriterium für Kandidaten sein.

Die Gewerkschaften raten Betriebsräten, über einfache Blockadehaltungen hinauszugehen. Stattdessen fordern sie eine robuste „qualitative Rahmung“ der KI-Nutzung. Dazu gehören:
* Verbot der Verhaltenskontrolle: KI-Leistungsmetriken dürfen nicht für individuelle Mitarbeiterbewertungen genutzt werden.
* Arbeitsschutz: Bewertung der „psychischen Belastung“ durch KI-getriebene Arbeitsverdichtung oder -geschwindigkeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
* Beschäftigungssicherung: Kopplung der KI-Einführung an Garantien gegen Stellenabbau.

Die Frage verschiebt sich vom Ob zum Wie. Schulungsinitiativen sollen Betriebsräte befähigen, Hochrisiko-KI-Systeme zu prüfen – eine Kompetenz, die auch die „KI-Kompetenz“-Pflichten der EU-KI-Verordnung erfordern, die seit Februar 2025 gelten.

Investitionsboom treibt Klarheitsbedarf

Auf Arbeitgeberseite wird der Druck durch massive Investitionspläne befeuert. Der Digitalverband Bitkom prognostiziert, dass die KI-Investitionen in Deutschland 2026 „spürbar anziehen“ werden. Die Durchbruchsphase sei abgeschlossen, nun gehe es um die Skalierung der Infrastruktur wie Rechenzentren und Unternehmenssoftware.

Dieser Boom erfordert strikte Compliance. Da die EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 vollständig anwendbar wird, nutzen Unternehmen das erste Halbjahr zur Anpassung interner Richtlinien. Der deutsche „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des KI-Gesetzes“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde benannt – eine weitere regulatorische Ebene, die Betriebsräte im Blick behalten wollen.

Die kommenden Monate werden voraussichtlich eine Welle von Rahmenbetriebsvereinbarungen bringen. Diese legen allgemeine Prinzipien für KI fest, anstatt werkzeugspezifische Regeln, die schnell veralten. Bis dahin raten Experten Unternehmen, den Dialog mit ihren Gremien aufrechtzuerhalten, um einstweilige Verfügungen gegen KI-Projekte in der sensiblen Wahlphase zu vermeiden.

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