KI-Deepfakes, Abnehmpillen

KI-Deepfakes werben für Abnehmpillen: Merkel und Drosten als Lockvögel

27.11.2025 - 02:29:12

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit schlagen Verbraucherschützer Alarm. Eine neue Betrugswelle überschwemmt soziale Medien – und die Methoden werden technisch immer raffinierter. Im Fokus: KI-generierte Videos, in denen Prominente angeblich für dubiose Schlankheitsmittel werben.

Was früher plumpe Fotomontagen waren, sind heute täuschend echte Deepfakes. Angela Merkel, Christian Drosten oder Eckart von Hirschhausen scheinen in den Videos persönlich “Wunderpillen” anzupreisen. Die Lippenbewegungen passen perfekt, die Stimmen klingen echt. Doch die Prominenten haben mit den Produkten nichts zu tun – die Charité musste bereits öffentlich klarstellen, dass Professor Drosten keinerlei Abnehmmittel empfiehlt.

Die gefälschten Clips tauchen als gesponserte Beiträge auf Facebook, Instagram oder TikTok auf. Sie leiten Nutzer auf Webseiten weiter, die wie seriöse Nachrichtenportale aussehen – im Design der Tagesschau oder großer Tageszeitungen. Dort berichten erfundene Interviews, die Prominenten hätten ihre Karriere beendet, um das “revolutionäre” Produkt zu fördern.

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“Verbraucher müssen derzeit extrem wachsam sein”, warnt die Verbraucherzentrale NRW. “Wenn eine ehemalige Kanzlerin oder ein renommierter Mediziner angeblich Fruchtgummis zum Abnehmen anpreist, ist das zu 100 Prozent ein Fake.”

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verzeichnet einen signifikanten Anstieg an Beschwerden über aggressive Online-Werbung für Schlankheitsmittel. Besonders in der Vorweihnachtszeit häufen sich die Fälle.

Parallel zur Deepfake-Welle missachten zahlreiche Händler weiterhin geltendes Recht. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Dezember 2024 entschieden: Der Begriff “Fatburner” für Nahrungsergänzungsmittel ist unzulässig.

Die Richter stellten klar: “Fatburner” ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die eine direkte Fettverbrennung suggeriert. Da diese Wirkung wissenschaftlich nicht belegt ist, ist die Verwendung irreführend und wettbewerbswidrig.

Trotz des rechtskräftigen Urteils finden sich auf großen Online-Marktplätzen noch immer hunderte Produkte mit diesem Begriff. Viele Anbieter sitzen im EU-Ausland oder nutzen Briefkastenfirmen. Für deutsche Händler und Apotheken ist die Rechtslage jedoch eindeutig: Wer “Fatburner” verkauft, riskiert teure Abmahnungen.

Lebensgefahr aus der Kapsel: Illegale Beimischungen

Neben dem finanziellen Schaden durch wirkungslose Produkte drohen direkte Gesundheitsgefahren. Das BVL präsentierte am 24. November aktuelle Überwachungsergebnisse – und die sind alarmierend.

Diese gefährlichen Substanzen finden Labore immer wieder:

  • Sibutramin: Seit 2010 verboten, erhöht das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle massiv
  • 2,4-Dinitrophenol (DNP): Hochgiftige Industriechemikalie, kann zu innerem Überhitzen bis zum Tod führen
  • Nicht deklarierte Medikamente: Abführmittel oder Antidepressiva, um eine körperliche Reaktion zu erzwingen

Besonders perfide: Die Produkte werden als “rein pflanzlich” oder “natürlich” beworben. “Detox-Kaffees” und “Abnehm-Kapseln” aus Fernost enthalten in Wahrheit lebensgefährliche Wirkstoffe.

Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, Nahrungsergänzungsmittel über soziale Medien oder dubiose Online-Shops ohne Impressum zu bestellen. “Ein fehlendes Impressum oder eine Adresse in Übersee sind rote Flaggen.”

Plattformen versagen bei der Kontrolle

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist ein Milliardengeschäft, das auch 2025 weiter wächst. Die hohe Nachfrage lockt Trittbrettfahrer an. Während stationäre Drogerien und Apotheken streng kontrolliert werden, ist das Internet zum “Wilden Westen” geworden.

Experten sehen Meta (Facebook/Instagram) und ByteDance (TikTok) in der Pflicht. Die aktuellen Filtermechanismen reichen nicht aus, um die Flut an Deepfake-Werbung einzudämmen, bevor sie tausende Nutzer erreicht hat.

Für 2026 arbeitet die EU-Kommission an strengeren Richtlinien für den Einsatz von KI in der Werbung (AI Act). Synthetische Inhalte sollen verpflichtend gekennzeichnet werden müssen.

So schützen Sie sich vor Betrug

Kurzfristig bleibt Eigenverantwortung das wichtigste Schutzschild. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein – oder wenn Prominente persönlich Diätpillen empfehlen – dann ist es Betrug.

Das OLG Bamberg hat den Begriff “Fatburner” juristisch beerdigt. Doch bis dieser auch aus den Köpfen und Suchergebnissen verschwindet, wird es noch dauern. Bis dahin gilt: Skeptisch bleiben, genau hinschauen und im Zweifel die Finger von vermeintlichen Wundermitteln lassen.

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