KI-Beauftragte werden zur Versicherungs-Pflicht
25.12.2025 - 13:43:12Versicherer schließen Deckung für nicht deklarierte KI-Risiken aus und machen die Benennung eines KI-Beauftragten zur Voraussetzung für Versicherungsschutz, noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung.
Die Berufung eines KI-Beauftragten entscheidet jetzt über die Versicherbarkeit von Unternehmen. Während die EU-KI-Verordnung erst 2026 voll greift, setzt der Versicherungsmarkt bereits neue, harte Fakten.
BERLIN/BRÜSSEL – Nicht die EU-Regulierung, sondern der Versicherungsmarkt erzwingt derzeit den entscheidenden Wandel im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Ein aktueller Branchenbericht zeigt: Versicherer schließen die Deckung für nicht deklarierte KI-Risiken systematisch aus. Wer künftig Schutz vor Haftungsansprüchen will, muss einen kompetenten KI-Beauftragten benennen. Diese marktgetriebene Entwicklung schafft eine unmittelbare, finanzielle Notwendigkeit für die Rolle – lange bevor gesetzliche Fristen ablaufen.
Das Ende der stillen KI-Deckung
Die Versicherungswirtschaft vollzieht einen grundlegenden Kurswechsel. Bislang waren KI-Risiken oft stillschweigend unter allgemeinen Haftpflicht- oder Cyber-Policen mitversichert. Diese Praxis der „stillen KI-Deckung“ gehört laut Analysen vom 21. Dezember der Vergangenheit an. Versicherer führen nun explizite KI-Klauseln ein und machen konkrete Governance-Strukturen zur Bedingung für den Versicherungsschutz.
„Versicherer bevorzugen bei folgenschweren Entscheidungen KI-Systeme mit menschlicher Kontrolle“, so Branchenkenner. Für den KI-Beauftragten bedeutet das eine zentrale neue Aufgabe: Er muss sicherstellen, dass die firmeneigenen KI-Systeme die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollmechanismen der Versicherer erfüllen. Scheitert er daran, riskiert das Unternehmen nicht nur eine Geldbuße aus Brüssel, sondern steht im Schadensfall womöglich ohne Versicherungsschutz da.
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Vom Regulierungs-Tipp zur Versicherungs-Vorgabe
Die EU-KI-Verordnung schreibt die Rolle eines „KI-Beauftragten“ nicht ausdrücklich vor. Doch sie hat sich als praktische Lösung etabliert, um den komplexen Pflichten des Gesetzes – etwa zu KI-Kompetenz (Artikel 4) und menschlicher Aufsicht (Artikel 14) – nachzukommen. Die jüngsten Marktentwicklungen verfestigen diese Position nun mit Nachdruck.
Die Aufgaben des Beauftragten werden jetzt von den Ansprüchen der Risikopartner definiert. Um die neuen Policen-Bedingungen zu erfüllen, muss sein Profil umfassen:
* Umsetzung menschlicher Kontrolle: Er muss Protokolle etablieren, die menschliches Eingreifen in KI-Entscheidungen ermöglichen – eine Kernvoraussetzung für den Haftungsschutz.
* Dokumentation und Risikobewertung: Er muss die Audit-Trails erstellen, die Versicherer bei Vertragsverlängerungen fordern, um ein aktives KI-Risikomanagement nachzuweisen.
* Durchsetzung von Governance: Es geht nicht mehr um theoretische Compliance, sondern um die konkrete Umsetzung jener Maßnahmen, die es erlauben, Risiken auf einen Versicherer zu übertragen.
Dieser Marktdruck professionalisiert die Rolle im Eiltempo und macht sie zu einer kritischen zweiten Verteidigungslinie neben dem Datenschutzbeauftragten.
Der Markt ist schneller als die Politik
Der Versicherungsschock erfolgt in einer Phase regulatorischer Unsicherheit. Erst am 10. Dezember schlug die EU-Kommission Änderungen an der KI-Verordnung vor, um die Last der „Hochrisiko“-Pflichten zu verringern. Im Raum stehen verlängerte Fristen und abgeschwächte Schulungsanforderungen.
Doch die Reaktion des Marktes zeigt: Unternehmen können es sich nicht leisten, auf regulatorische Klarheit zu warten. Während in Brüssel über Strafzahlungen debattiert wird, setzt die Privatwirtschaft sofort eigene Standards durch. Ein Unternehmen, das auf die vorgeschlagenen Aufschübe setzt, könnte zwar gesetzeskonform, aber gleichzeitig kommerziell unversicherbar sein – einfach weil es keine benannte Person für das KI-Risikomanagement hat.
Experten warnen vor einer entstehenden „Haftungslücke“. Der KI-Beauftragte muss fortan eine zweigleisige Realität navigieren: einen möglicherweise langsameren regulatorischen Zeitplan und einen sofortigen, aggressiven Zeitplan der Versicherungskonformität.
Die neue Messlatte: Versicherbarkeit
Die Überschneidung der „menschlichen Aufsicht“ aus der KI-Verordnung und der neuen Ausschlüsse der Versicherer schafft eine hochriskante Lage für Unternehmensverantwortliche. Rechts experten warnten lange, dass das Gesetz die Sorgfaltsmaßstäbe im Zivilrecht beeinflussen würde. Diese Prognose bestätigt sich nun.
„Regulatorische Änderungen wie die EU-KI-Verordnung werden die Haftungsexposition beeinflussen“, heißt es in der Branchenanalyse. Indem Versicherer den Deckungsschutz explizit an „Governance und Kontrollen“ knüpfen, schreiben sie faktisch das Stellenprofil des KI-Beauftragten fest. Verursacht ein KI-System einen Schaden und stellt sich heraus, dass der vom Beauftragten überwachte menschliche Eingriff unzulänglich war, kann die Ablehnung der Versicherungsleistung direkt zu Haftungsfragen gegenüber dem Management führen.
Ausblick auf 2026: Der KI-Beauftragte wird Standard
Für das erste Quartal 2026 zeichnet sich ab: Die Rolle des KI-Beauftragten wird zum Standard in gewerblichen Versicherungsverträgen – ähnlich, wie der CISO für Cyber-Versicherungen unverzichtbar wurde. Die Vertragsverlängerungen werden von Fragen zur internen KI-Governance dominiert sein.
In den kommenden Monaten dürften standardisierte „KI-Haftungs“-Versicherungsprodukte auf den Markt kommen, die namentlich eine für die KI-Aufsicht verantwortliche Person vorschreiben. Die Botschaft dieser Woche an die Wirtschaft ist eindeutig: Einen qualifizierten KI-Beauftragten zu benennen, geht nicht mehr nur darum, EU-Geldstrafen zu vermeiden. Es geht darum, das Geschäft überhaupt versicherbar zu halten.
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