KI-Beauftragte, Nachweis

KI-Beauftragte: Der Nachweis der Fachkunde wird Pflicht

07.01.2026 - 07:34:12

Unternehmen müssen bis August 2026 die Qualifikation ihrer KI-Beauftragten nachweisen. Behörden schärfen die Anforderungen und verzeichnen einen starken Anstieg von Beschwerden.

Deutsche Unternehmen müssen bis August 2026 nachweisen, dass ihre KI-Compliance-Beauftragten qualifiziert sind. Neue Behördenvorgaben und eine Klagewelle machen die Schulungspflicht dringend.

Die ersten Tage des Jahres 2026 bringen für den Datenschutz in Europa eine klare Botschaft: Die Zeit der allgemeinen Sensibilisierung ist vorbei. Jetzt zählt der handfeste Nachweis der Fachkunde – besonders für die neu geschaffene Rolle des KI-Beauftragten. Mit dem Inkrafttreten der zentralen Teile des EU-KI-Gesetzes am 2. August 2026 rückt eine Frist in den Fokus, die viele Firmen unter Druck setzt. Aktuelle Entwicklungen der Aufsichtsbehörden und eine sprunghaft angestiegene Zahl an Beschwerden unterstreichen die Dringlichkeit.

Behörden schärfen die Messlatte

Die Debatte um KI-Compliance hat sich in dieser Woche entscheidend verschärft. Das Virtuelle Datenschutzbüro veröffentlichte am 5. Januar seine Monatsübersicht und meldete einen alarmierenden Anstieg von Datenschutzbeschwerden um 50 Prozent in der letzten Berichtsperiode. Ein Grund dafür sei die fehlerhafte Handhabung KI-gestützter Datenverarbeitung – ein deutliches Signal für Lücken bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben.

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Diese Zahlen folgen auf eine wegweisende Handreichung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom Dezember 2025. Das Dokument „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ richtet sich zwar an den öffentlichen Sektor. Experten sind sich jedoch einig: Die darin definierten Standards für die erforderliche Fachkunde setzen auch für die Privatwirtschaft den Maßstab.

Die Botschaft an die Unternehmen ist unmissverständlich. Es reicht nicht mehr aus, einfach den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zusätzlich mit der KI-Aufsicht zu betrauen – ohne spezifische, dokumentierte Schulung. Der Kompetenznachweis muss nun ein tiefes Verständnis für das Zusammenspiel von DSGVO und dem KI-Gesetz umfassen, insbesondere für Artikel 4, der KI-Kenntnisse in der gesamten Organisation vorschreibt.

Was „Fachkunde“ für KI heute bedeutet

Der Begriff der Fachkunde ist im deutschen Datenschutzrecht, vor allem im BDSG, fest verankert. Für die KI-Governance bedarf es jedoch eines neuen, hybriden Kompetenzprofils. Nach dem sich Anfang 2026 verfestigenden regulatorischen Rahmen muss ein KI-Beauftragter Kenntnisse in drei Bereichen nachweisen:

  1. Rechtliche Kompetenz: Über die DSGVO hinaus müssen die Risikoklassifizierungen des KI-Gesetzes beherrscht werden. Dazu gehören die spezifischen Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die ab August 2026 vollständig reguliert werden.
  2. Technisches Verständnis: Die „Blackbox“-Natur vieler KI-Modelle ist keine Entschuldigung für mangelnde Kontrolle. Beauftragte müssen die Datenherkunft, Trainingsmethoden und möglichen Verzerrungen der überwachten Systeme verstehen.
  3. Operative Umsetzung: Die Fähigkeit, Konformitätsbewertungen durchzuführen und die geforderte technische Dokumentation zu führen, ist zur Grundvoraussetzung geworden.

Der Markt reagiert bereits auf diese verschärften Anforderungen. Die Nachfrage nach zertifizierten Schulungsprogrammen, die einen formalen Qualifikationsnachweis bieten, ist seit Jahresbeginn sprunghaft gestiegen. Juristen warnen: Im Falle eines Datenschutzverstoßes durch KI könnte das Fehlen einer formal geschulten Aufsichtsperson als Organisationsverschulden gewertet werden – mit potenziell deutlich höheren Bußgeldern.

Countdown bis August: Acht Monate zum Handeln

Die aktuelle Dringlichkeit speist sich aus der nahenden Frist am 2. August 2026. Ab dann gelten die meisten Bestimmungen des EU-KI-Gesetzes für Hochrisiko-KI-Systeme in vollem Umfang. Unternehmen bleiben weniger als acht Monate, um ihre Governance-Strukturen nicht nur zu entwerfen, sondern voll funktionsfähig zu machen.

Die aktuelle Monatsübersicht der Aufsicht ist eine Warnung. Der Beschwerde-Anstieg um 50 Prozent zeigt, dass Bürger und Verbraucher den Umgang mit ihren Daten in automatisierten Systemen immer aufmerksamer verfolgen – und notfalls vor Gericht ziehen. Die Beschwerden drehen sich oft um Transparenz und das Recht auf Erklärung, Bereiche, in denen ein unqualifizierter KI-Beauftragte versagen könnte.

Hinzu kommt die Forderung des BfDI nach „Privacy by Design“ in KI-Projekten. Der KI-Beauftragte muss demnach bereits in der frühesten Phase der Beschaffung und Entwicklung eingebunden sein. Dies erfordert ein technisches Verständnis, das vielen traditionellen Compliance-Juristen fehlt und sofortige, intensive Weiterbildung nötig macht.

So reagiert die Wirtschaft

Für Unternehmen ergeben sich für das erste Quartal 2026 klare Handlungsschritte:

  • Kompetenzen prüfen: Bewerten, ob der aktuelle DSB oder KI-Verantwortliche über die dokumentierte Ausbildung verfügt, um die Fachkunde-Anforderungen zu erfüllen.
  • Schulung formalisieren: Über Ad-hoc-Webinare hinausgehen. In strukturierte Zertifikatslehrgänge investieren, die einen überprüfbaren Kompetenznachweis liefern.
  • Stellenbeschreibungen anpassen: KI-Governance-Aufgaben und die erforderlichen Qualifikationen explizit in die Rollenprofile der Compliance-Mitarbeiter aufnehmen, um das Unternehmen rechtlich abzusichern.

Der Blick nach vorn zeigt: Der Druck auf KI-Beauftragte wird weiter zunehmen. Ab Mitte 2026 ist damit zu rechnen, dass Datenschutzbehörden gezielte Prüfungen starten, um die Einhaltung von Artikel 4 des KI-Gesetzes zu kontrollieren. Der Nachweis der Fachkunde wird bei solchen Inspektionen wahrscheinlich das erste geforderte Dokument sein.

Die Integration von KI-Expertise in den Standard der datenschutzrechtlichen Fachkunde ist unausweichlich. Noch in diesem Jahr könnte sich ein standardisierter „KI-DSB“-Lehrplan etablieren, der von den Aufsichtsbehörden anerkannt wird. Bis dahin bleibt Unternehmen nur ein Rat: sich an die höchsten verfügbaren Schulungsstandards zu halten, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine wirksame KI-Governance sicherzustellen.

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