Arbeitsplatz, Betriebsräte

KI am Arbeitsplatz: Betriebsräte ziehen klare Grenzen

01.02.2026 - 15:24:12

Deutsche Betriebsräte nutzen ihr Mitbestimmungsrecht, um KI-Überwachung zu stoppen und neue Regeln für KI-bedingte Kündigungen zu fordern. Der Konflikt eskaliert vor der EU-KI-Verordnung.

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz in deutschen Unternehmen führt zu einem Machtkampf. Betriebsräte nutzen ihr Mitbestimmungsrecht, um Mitarbeiterüberwachung zu blockieren und neue Regeln für KI-bedingte Kündigungen zu fordern. Sechs Monate vor dem Vollzug der strengen EU-KI-Verordnung verschärft sich der Konflikt zwischen Digitalisierung und Arbeitnehmerrechten.

Microsoft Teams: Standorterkennung wird blockiert

Der Konflikt eskalierte am Donnerstag, als eine neue Funktion in Microsoft Teams bekannt wurde. Das Update ermöglicht eine automatische Standorterkennung, die in Echtzeit protokolliert, ob Angestellte im Büro oder im Homeoffice arbeiten. Betriebsräte in ganz Deutschland reagierten umgehend und verweigerten die Freigabe.

„Die technische Möglichkeit zur Überwachung bedeutet nicht das rechtliche Dürfen“, stellt Daniel Klueß vom Betriebsrat der Deutsche Telekom klar. Sein Gremium lehnte die Funktion ab und machte so das Vetorecht nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes geltend. Dieses Recht erstreckt sich auf technische Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen können.

Der Fall zeigt einen Trend: Compliance bedeutet 2026 nicht mehr nur die Einhaltung der DSGVO, sondern aktive Verhandlungen über digitale Grenzen im Betrieb. Der Streit gilt als Präzedenzfall für den Umgang mit sogenannter „Agentic AI“ – autonomer Systeme, die eigenständig handeln und zunehmend in Unternehmenssoftware Einzug halten.

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Ultima Ratio: Umschulung vor Kündigung

Parallel entbrennt eine juristische Debatte um die Haftung der Arbeitgeber. Rechtsanalysen der Kanzlei Taylor Wessing werfen eine grundsätzliche Frage auf: Müssen Unternehmen Mitarbeiter für KI-bezogene Aufgaben umschulen, bevor sie sie entlassen dürfen?

Der Grundsatz der Ultima Ratio verlangt, dass eine Kündigung das letzte Mittel sein muss. Juristen argumentieren nun, dass dies eine Verpflichtung zur „angemessenen Umschulung“ beinhalten könnte. Wenn eine KI eine bestimmte Tätigkeit ersetzt, müsste der Arbeitgeber betroffenen Mitarbeitern vielleicht Schulungen für die Überwachung, Steuerung oder Wartung eben dieser KI anbieten.

Diese Auslegung würde die Haftungslast erheblich verschieben. Einfach eine KI-Lösung zur Personalreduzierung einzukaufen, wäre rechtlich riskant, wenn nicht zuvor alle Möglichkeiten zur Weiterbildung ausgeschöpft wurden. Die Definition „angemessener“ Qualifizierungsmaßnahmen weitet sich aus – und könnte umfangreiche KI-Bildungsprogramme erforderlich machen.

Soziale Compliance: KI als Gefahr für den Betriebsfrieden?

Die Spannungen gehen über Technik und Recht hinaus. Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Wien zeigt einen kausalen Zusammenhang: KI-Skepsis korreliert mit Unzufriedenheit mit der Demokratie.

Die Wahrnehmung der KI als „Jobkiller“ untergräbt das politische Vertrauen. Für Personalabteilungen und Compliance-Beauftragte bedeutet das eine neue Ebene der Verantwortung. Die Wahrung des Betriebsfriedens ist eine gesetzliche Pflicht. Wer die Ängste der Belegschaft vor KI-Einführung nicht ernst nimmt, könnte diese Pflicht verletzen. Das gibt Betriebsräten zusätzliches Verhandlungsgewicht für transparente Einführungsstrategien und Jobgarantien.

Countdown zum August 2026

Diese Entwicklungen sind der Stress-Test für die volle Anwendung der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026. Ab dann gilt das strenge Regime für Hochrisiko-KI-Systeme. Systeme für „Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit“ fallen darunter und unterliegen strengen Pflichten zu Daten-Governance, Dokumentation und menschlicher Aufsicht.

Die Betriebsräte warten dieses Datum nicht ab. Sie nutzen das deutsche Betriebsverfassungsgesetz und die bevorstehende EU-Regulierung als Zangenbewegung, um Unternehmen schon vor der Software-Einführung zu ethischen Zusagen zu zwingen.

Die kommenden Monate werden eine Flut von Betriebsvereinbarungen zu Agentic AI und Predictive Analytics in der Personalarbeit bringen. Der Widerstand gegen das Teams-Update zeigt: Standardmäßig aktivierte Funktionen globaler Software werden in Deutschland zunehmend lokal deaktiviert, bis Compliance-Garantien vorliegen. Gleichzeitig könnten erste Musterprozesse zu „KI-induzierten“ Kündigungen die Arbeitsgerichte beschäftigen. Die Botschaft aus den Betrieben ist klar: KI ja, aber nur unter mitbestimmten Bedingungen und mit garantiertem menschlichem Kontrollrecht.

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