KI am Arbeitsplatz: Ab August gelten strenge Transparenz-Pflichten
13.01.2026 - 02:00:11Ab August 2026 müssen deutsche Unternehmen offenlegen, wo sie Künstliche Intelligenz einsetzen. Das sieht die Umsetzung des historischen EU KI-Gesetzes vor, das klare Grenzen für Hochrisiko-Anwendungen wie Emotionserkennung setzt. Für die Betriebspraxis bedeutet das eine Revolution.
Die neuen Vorschriften sind Teil der gestaffelten Einführung des EU AI Act. Während Verbote wie Social Scoring schon seit 2025 gelten, rücken nun die Pflichten für Hochrisiko-KI in den Fokus. Unternehmen müssen eine klare KI-Governance etablieren, die von der Geschäftsführung verantwortet wird. Die systematische Erfassung und Bewertung aller KI-Systeme wird zur Pflicht – vergleichbar mit etablierten Prozessen im Finanzwesen oder Datenschutz.
Im Zentrum der Regulierung stehen KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden. Das betrifft vor allem Anwendungen im Personalwesen, etwa beim Screening von Bewerbungen oder der Leistungsbewertung. Der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für spezifische medizinische oder sicherheitsrelevante Zwecke.
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Für Unternehmen ergeben sich drei zentrale Pflichten:
* Transparenz und Dokumentation: Sie müssen detailliert offenlegen, wo und warum KI zum Einsatz kommt. Für Hochrisiko-Systeme sind technische Dokumentationen, Risikomanagement und Nachweise zur Datenqualität erforderlich.
* Menschliche Aufsicht: Kritische KI-Entscheidungen müssen stets von einer menschlichen Kontrollinstanz überprüft und korrigiert werden können.
* Informationspflicht: Mitarbeiter müssen klar informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren – etwa bei Meeting-Assistenten, die Gespräche analysieren.
Die Bußgelder bei Verstößen sind massiv: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Stärkung der Mitbestimmung: Betriebsräte erhalten Vetorecht
Die neuen Regeln stärken die betriebliche Mitbestimmung erheblich. Gewerkschaften wie der DGB und ver.di feiern die EU-Verordnung als Meilenstein für den Arbeitnehmerschutz. Ein zentraler Erfolg ist eine Öffnungsklausel, die es den Nationalstaaten erlaubt, eigene, strengere Regeln für KI am Arbeitsplatz zu erlassen.
Betriebsräte erhalten erweiterte Informations- und Kontrollrechte. Bei der Einführung von Systemen, die die Menschenwürde berühren – wozu Emotionserkennung eindeutig zählt –, ist ihre explizite Zustimmung erforderlich. Die Gewerkschaften fordern nun eine zügige nationale Umsetzung, um einen “KI-Rechtsrahmen für Gute Arbeit” zu schaffen.
Europa als Vorreiter: Zwischen Ethik und Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem AI Act positioniert sich Europa als globaler Vorreiter für ethische KI-Leitplanken. Das Gesetz folgt einem risikobasierten Ansatz und teilt Systeme in vier Kategorien ein: von verbotenen Anwendungen mit inakzeptablem Risiko bis hin zu Systemen mit minimalem Risiko.
Doch der Weg ist umstritten. Während Datenschützer die klaren Grenzen begrüßen, warnen Wirtschaftsverbände vor Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Kritiker fürchten, dass zu strenge Regeln die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Wettlauf mit den USA und China schwächen könnten. Eine große Herausforderung bleibt die praktische Auslegung von Begriffen wie “Emotionserkennungssystem”.
Ein Marathon der Umsetzung beginnt
2026 wird für viele Unternehmen zum Vorbereitungsjahr. Die Fristen für die vollständige Konformität von Hochrisiko-Systemen erstrecken sich bis 2027, für bestimmte Altsysteme sogar bis 2030. Die nächsten entscheidenden Schritte sind die Einrichtung nationaler Aufsichtsbehörden und die Entwicklung praxistauglicher Standards.
Unternehmen sind gut beraten, jetzt eine umfassende KI-Strategie zu entwickeln, die Ethik, Datenschutz und Transparenz fest integriert. Die erfolgreiche Umsetzung wird nicht nur eine Frage der Compliance sein. Sie wird entscheidend dafür sein, ob Mitarbeiter und Kunden der neuen Technologie vertrauen.
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