KI-Akquisesystem für Makler ist wettbewerbswidrig
03.02.2026 - 16:30:12Das Landgericht Augsburg hat die Werbung für ein KI-gestützten Akquisesystem für Immobilienmakler verboten. Das Gericht stufte das Geschäftsmodell als unlauteren Wettbewerb ein. Die Software durchsuchte automatisch private Immobilienanzeigen zur Kaltakquise.
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Sie sah im System einen klaren Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Gericht erließ ein Versäumnisurteil, da sich der Software-Anbieter nicht verteidigte. Kern der Entscheidung: Das System stiftet Makler zu rechtswidrigen Handlungen an.
So funktionierte das umstrittene Tool
Die KI durchsuchte selbstständig große Immobilienportale nach Privatinseraten. Sie extrahierte automatisch Kontaktdaten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Diese leitete sie dann direkt an die angeschlossenen Maklerbüros weiter.
Anbieter von KI-Akquise-Tools stehen unter besonderer Beobachtung – seit August 2024 gelten neue Vorgaben für KI-Systeme, und falsche Einstufungen können zu Bußgeldern und erheblichen Haftungsrisiken führen. Der kostenlose Umsetzungsleitfaden zur EU-KI-Verordnung erklärt Schritt für Schritt Kennzeichnungspflichten, Risikoklassen, erforderliche Dokumentation und praktische Maßnahmen, damit Sie Ihr System rechtskonform betreiben. Ideal für Entwickler, Dienstleister und Unternehmen, die KI-Lösungen einsetzen. Jetzt kostenlosen KI-Leitfaden herunterladen
Der Anbieter warb damit, dass die KI Inserate mit expliziten „Keine-Makler“-Hinweisen erkennen und aussortieren könne. Doch das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Das grundlegende Problem blieb: Für alle anderen Inserate lag keine Einwilligung der Verkäufer vor.
Unzumutbare Belästigung als Kernproblem
§ 7 UWG verbietet die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung als unzumutbare Belästigung. Das Gericht folgte der Argumentation der Wettbewerbszentrale: Das gesamte Geschäftsmodell ziele auf genau solche unzulässigen Kontakte ab.
Jedes Maklerbüro, das die so gewonnenen Daten nutzt, begeht damit einen Wettbewerbsverstoß. Da das System keine Möglichkeit bot, die notwendige Einwilligung einzuholen, kann es nicht rechtskonform betrieben werden. Schon das Bewerben dieser Dienstleistung ist somit unlauter.
Ein Signal an die gesamte Branche
Das Urteil sendet eine klare Botschaft: Technologischer Fortschritt entbindet nicht von den Grundregeln des Wettbewerbsrechts. Für die hart umkämpfte Immobilienbranche bedeutet das: Die Effizienzversprechen der KI stoppen an der Privatsphäre der Verbraucher.
Experten weisen darauf hin, dass Unternehmen voll für die Handlungen ihrer KI-Systeme haften. Eine gesetzeswidrige Kontaktaufnahme fällt direkt auf das einsetzende Unternehmen zurück. Der vermeintliche Vorsprung durch Automatisierung kann so schnell zum rechtlichen Risiko werden.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Anbieter ähnlicher Tools müssen ihre Geschäftsmodelle jetzt überprüfen. Die Wettbewerbshüter werden künftig ein wachsames Auge auf solche Technologien haben. Für Makler heißt das: Bei der Auswahl digitaler Akquise-Werkzeuge ist höchste Sorgfalt geboten.
Zukünftige KI-Lösungen müssen zwingend Mechanismen für eine aktive Einwilligung (Opt-in) integrieren. Ein reines Filtern nach negativen Stichwörtern reicht vor Gericht nicht aus. Das Urteil könnte so die Entwicklung transparenterer und respektvollerer Marketing-Systeme fördern.
PS: Wenn Sie KI zur Lead- oder Datenauswertung einsetzen (etwa für Immobilienakquise), reicht ein simpler Keyword-Filter nicht aus – Sie brauchen klare Prozesse für Klassifikation, Transparenz und Opt‑in‑Nachweise. Das kompakte E-Book zur EU-KI-Verordnung fasst Anforderungen, Übergangsfristen und Praxistipps zusammen und zeigt, wie Sie Ihre Dokumentation und Kennzeichnung so aufbauen, dass Haftungsrisiken minimiert werden. Kostenloser Download für Unternehmen, die jetzt nachsteuern müssen. KI-Verordnung: Umsetzungsleitfaden downloaden


