KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2025 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.04.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|  KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Köln - Wertpapierkennnummer A1X3WW - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 21. Mai 2025, um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Von-der-Wettern-Straße 4a in 51149 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. | TAGESORDNUNG 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. | 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von insgesamt € 1.563.388,15 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,34 je dividendenberechtigter Stückaktie: | € 144.160,00 | | Einstellung in die Gewinnrücklagen: | € 0,00 | | Gewinnvortrag: | € 1.419.228,80 | | Bilanzgewinn: | € 1.563.388,80“ | |
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. | 4. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. | 5. | Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. | 6. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde von dem Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen. Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist über unsere Internetseite zugänglich unter: https://khdvv.de/corporate-governance. | 7. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 120a AktG über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Die ordentliche Hauptversammlung vom 13. Juli 2021 hat zuletzt das durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist seit der Billigung durch die Hauptversammlung am 13. Juli 2021 unverändert. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgend dargelegte Vergütungssystem für den Vorstand, über das der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 beschlossen hat, zu billigen: „Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit im Vorstand der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG keine Vergütung.“ | 8. | Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Nach § 113 Abs. 3 AktG ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat zu bestätigen. Der Wortlaut der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG keine Vergütung.“ | 9. | Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, mithin am Tag der Hauptversammlung am 21. Mai 2025. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt). a) | Herr Jürgen Luckas, Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln | b) | Herr Dr. Matthias Jochem, Chief Operating Officer der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Wipperfürth | c) | Herr André Sybon, Geschäftsführer der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln. |
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Herr Luckas hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl, weiterhin für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu stehen. Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. |
| Unterlagen Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2024 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter https://khdvv.de/hauptversammlung verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch per E-Mail übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, den 14. Mai 2025, 24:00 Uhr, eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an: | KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Von-der-Wettern-Straße 4a 51149 Köln E-Mail: hauptversammlung@khdvv.de | Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 14. Mai 2025 (sogenanntes Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Mai 2025. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 14. Mai 2025 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt. Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut/Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden: | KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Von-der-Wettern-Straße 4a 51149 Köln | Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende E-Mail-Adresse an: | E-Mail: hauptversammlung@khdvv.de | Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Sonntag, den 20. April 2025, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der nachfolgenden Adresse: | KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Vorstand Von-der-Wettern-Straße 4a 51149 Köln | Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.khdvv.de/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum Dienstag, den 06. Mai 2025, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: | KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Hauptversammlung Von-der-Wettern-Straße 4a 51149 Köln oder per E-Mail: hauptversammlung@khdvv.de | Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://khdvv.de/hauptversammlung veröffentlicht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://khdvv.de/hauptversammlung. Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: https://www.khdvv.de/hauptversammlung. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. Köln, im April 2025 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
DER VORSTAND Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 9 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Jürgen Luckas Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, wohnhaft in Köln. Herr Jürgen Luckas ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 21. Mai 2015. Geburtstag: Nationalität: | 10. März 1968 deutsch | Ausbildung: | Diplom-Kaufmann (Universität des Saarlandes, Saarbrücken) | Beruflicher Werdegang: Seit April 2015 | Finanzvorstand der KHD Humboldt Wedag International AG (KHD AG), Köln | Jan. 2015 - April 2015 | Vice President Program Management Office für den KHD Konzern (zusätzlich zu den anderen Funktionen) | Dez. 2012 - April 2015 | Vice President Governance, Risk & Compliance für den KHD Konzern (als zusätzliche Funktion) | Juni 2010 - April 2015 | Vice President Global Internal Audit für den KHD Konzern | Zusätzlich Feb. 2012 - April 2015 | Leitung des Aufsichtsratsbüros der KHD AG | Okt. 2008 - Mai 2010 | Vice President Global Internal Audit für den Konzern der KHD Humboldt Wedag International Ltd., Vancouver / Kanada | Okt. 1999 - Sept. 2008 | Senior Manager (WP und StB) bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | Okt. 1998 - Sept. 1999 | Manager (Prokurist) bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | Okt. 1993 - Sept. 1998 | Assistent, später Prüfungsleiter bei einer der großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | Herr Luckas hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. André Sybon Mitglied der Geschäftsführung der Humboldt Wedag GmbH, wohnhaft in Köln. Herr André Sybon ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 24. April 2019. Geburtstag: Nationalität: | 2. Dezember 1974 deutsch | Ausbildung: | Dipl.-Ing. (FH) Fachhochschule Köln: Schwerpunkt Verfahrenstechnik | Beruflicher Werdegang: Seit Mai 2019 | Head of Global Center of Excellence der KHD | Seit März 2019 | Geschäftsführer der Humboldt Wedag GmbH (HW GmbH) | April 2018 - Mai 2019 | HW GmbH: Head of Parts and Products | Jan. 2017 - März 2018 | HW GmbH: Head of Sales and Product Management - Clinker Cooler Solutions | Sept. 2012 - Jan. 2017 | HW GmbH: Head of Product Management | Sept. 2009 - Jan. 2014 | HW GmbH: Product Manager | Nov. 2008 - Aug. 2009 | HW GmbH: Environmental Department - Engineer | Feb. 2005 - Nov. 2008 | HW GmbH: (Senior) Commissioning Engineer | Aug. 2003 - Feb. 2004 | Framatome ANP: Diplomand | Okt. 2000 - April 2001 | Hansa International Co., Ltd. (Bangkok/Thailand) Praktikant Design of a counter flow heat exchanger | Herr Sybon hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Dr. Matthias Jochem Herr Dr. Matthias Jochem ist Mitglied des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG seit dem 8. Oktober 2020. Geburtstag: Nationalität: | 6. März 1960 deutsch | Ausbildung: | Dr.-Ingenieur Maschinenbau (RWTH Aachen) | Beruflicher Werdegang: Seit Juni 2019 | Chief Operating Officer der KHD Humboldt Wedag International AG (KHD AG), Köln | Seit 2017 | Gesellschafter-Geschäftsführer der 4-stream consulting GmbH, Roetgen | 2014 - 2017 | Chief Sales Officer der MHPS Europe GmbH, Duisburg | 2009 - 2013 | Senior Vice President Sales & Proposals der Hitachi Power Europe GmbH | 2007 - 2008 | Sprecher der Geschäftsführung der KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln | 2003 - 2006 | Sales Director der KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln | 2002 | Leiter Engineering und Projektmanagement der Babcock Borsig Power Service SIK GmbH, Peitz | 2000 - 2001 | Leiter Geschäftsprozessmanagement der Babcock Borsig Power GmbH, Oberhausen | 1988 - 1999 | Verfahrenstechnik- Ingenieur und Regional Sales Manager der L.&C. Steinmueller GmbH, Gummersbach | Herr Dr. Jochem hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. | |
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