KBV, Entlastung

KBV schafft Entlastung bei ePA – Verbandmittel ab Montag gefährdet

28.11.2025 - 08:50:12

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bringt Praxen kurz vor Jahresende unter Zugzwang: Während die Frist für die lukrative ePA-Erstbefüllung bis Mitte 2026 verlängert wird, droht ab Montag eine Abrechnungslücke bei Wundversorgungsprodukten. Was bedeutet das für das Terminmanagement der kommenden Wochen?

Gestern, am 27. November, verkündete die KBV zwei Nachrichten, die für Praxismanager kaum unterschiedlicher ausfallen könnten. Die gute Botschaft zuerst: Die erhöhte Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt bis zum 30. Juni 2026 bestehen. Statt über elf Euro gibt es weiterhin für jeden Patienten, der erstmals seine ePA mit Daten befüllen lässt.

Was heißt das konkret? Viele Praxen hatten für Dezember und Januar extra Termine für die ePA-Einführung geblockt, um die Vergütung noch mitzunehmen. Diese Hektik können Ärzte jetzt getrost vergessen. Die Aufgabe lässt sich entspannt über die nächsten 18 Monate in reguläre Sprechstunden integrieren – ein echter Gewinn für überfüllte Terminkalender im Januar, wenn traditionell die Grippewelle rollt.

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Deutlich problematischer wird es bei der Wundversorgung. Die gesetzliche Übergangsregelung für die Verordnung bestimmter Wundversorgungsprodukte läuft am 1. Dezember 2025 aus – also bereits am kommenden Montag. Betroffen sind vor allem silberbeschichtete oder PHMB-imprägnierte Wundauflagen.

Der Grund für die Misere: Das “Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege” (BEEP) hängt im Gesetzgebungsverfahren fest. Ohne neue Rechtsgrundlage dürfen diese Produkte nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden. Die KBV warnt eindringlich vor Regressrisiken.

Welche Maßnahmen sind jetzt nötig? Praxen müssen heute – am Freitag – ihre Terminkalender durchforsten. Alle Patienten mit chronischen Wunden, die für nächste Woche vorgesehen sind, brauchen womöglich eine Anpassung ihrer Verordnung. Das bedeutet: Telefonate führen, alternative Produkte prüfen, eventuell Termine vorziehen. Zeit bleibt kaum noch.

Besonders ärgerlich: Die Hersteller haben es weitgehend versäumt, die notwendigen Nachweise für eine positive Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu erbringen. Die Praxen müssen nun die Konsequenzen tragen.

DMP Depression: Psychotherapeuten übernehmen Koordination

Eine dritte Änderung betrifft das Disease Management Programm Depression. Erstmals dürfen psychologische Psychotherapeuten in Ausnahmefällen die koordinierende Rolle übernehmen – bisher war dies fast ausschließlich Hausärzten vorbehalten.

Für die Terminplanung bedeutet das neue Abläufe: Psychotherapeuten müssen nun “DMP-Koordinations-Termine” einplanen, inklusive vierteljährlicher Dokumentation. Hausärzte können stabile DMP-Patienten zur Koordination überweisen und gewinnen so Kapazität für Akutversorgung. Die Dokumentationspflichten wurden dabei vereinfacht – Schulungen entfallen, wenn kein zertifiziertes Programm verfügbar ist.

Sofortmaßnahmen für die Praxis

Die widersprüchlichen Signale – Entlastung bei der ePA, Krise bei Verbandmitteln – erfordern jetzt klare Prioritäten:

  1. Sofort-Screening: Praxisverwaltungssysteme nach Patienten mit chronischen Wunden filtern (ICD-Codes für Ulzera, chronische Wunden). Termine für nächste Woche markieren und ärztlich prüfen lassen.
  2. Terminblöcke freigeben: Für Januar reservierte ePA-Slots können teilweise für die erwartete Infektwelle freigegeben werden. Die hohe Vergütung bleibt ja bis Mitte 2026 gesichert.
  3. Online-Buchungssysteme aktualisieren: Plattformen wie Doctolib oder Jameda sollten die neuen DMP-Kapazitäten in Psychotherapiepraxen abbilden.
  4. Team-Briefing: Das Praxispersonal muss die Verbandmittel-Problematik kennen, um ab Montag Patientenfragen kompetent zu beantworten und ungültige Verordnungen zu vermeiden.

Zwischen Digitalisierung und Bürokratie

Diese Entwicklungen zeigen die Zerrissenheit des deutschen Gesundheitswesens. Während die Digitalisierung mit verlängerten Fristen und Anreizen behutsam vorangetrieben wird, entstehen durch bürokratische Verzögerungen plötzliche Abgründe wie die Verbandmittel-Deadline.

Auch die kürzlich bestätigte Verlängerung der Frist für den TI-Kartentausch bis Mitte 2026 passt ins Bild: Ein “Big Bang” bei der digitalen Gesundheitsinfrastruktur ist unrealistisch. Regulierer setzen zunehmend auf flexible Zeitpläne, damit Praxen arbeitsfähig bleiben.

Für Januar 2026 können sich Praxen auf einen Start der “ePA für alle” mit weniger finanziellem Druck, aber hohen technischen Anforderungen einstellen. Das Verbandmittel-Problem bleibt kritisch: Ohne schnelle Verabschiedung des BEEP-Gesetzes im Vermittlungsausschuss navigieren Ärzte den ganzen Dezember durch ein Abrechnungs-Minenfeld.

Optimiertes Terminmanagement heißt jetzt vor allem eins: Flexibilität beweisen, ePA-Hektik zurückfahren und volle Konzentration auf den Schutz vor Regressen bei der Wundversorgung.

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