KassenSichV: Steuerprüfer starten mit Null-Toleranz in 2026
06.01.2026 - 02:33:12Die Schonfrist ist vorbei. Für Deutschlands Unternehmen beginnt das neue Jahr mit einer verschärften Realität bei der Steuerprüfung. Finanzämter setzen die Kassensicherungsverordnung nun mit strikter Null-Toleranz durch. Der neue Prüfmaßstab heißt DSFinV-K Version 2.4.
Ab sofort führen Steuerprüfer unangemeldete Kassen-Nachschauen durch. Sie verlangen die sofortige Herausgabe standardisierter Datensätze. „Die Übergangszeit ist definitiv vorbei“, erklärt ein Steuertechnologie-Experte. „Systeme, die keinen konformen Export liefern, gelten ab sofort als Buchhaltungsmangel.“
DSFinV-K 2.4 wird zum verbindlichen Prüfstandard
Die technische Schnittstelle DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist nicht neu. Seit dieser Woche ist sie jedoch der unumstößliche Benchmark für das Prüfjahr 2026. Die Version 2.4 des Bundesfinanzministeriums (BMF) stellt sicher, dass alle Kassensysteme Transaktionen einheitlich speichern.
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Für Prüfer ist entscheidend: Der Export muss lückenlos mit dem Protokoll des Technischen Sicherheitsgeräts (TSE) übereinstimmen. Jede Abweichung ist ein sofortiger Alarm. Zwar gilt auch die Vorgängerversion 2.3 noch als ausreichend. Doch aktualisierte Systeme nutzen zunehmend das 2.4-Format – und die Finanzverwaltung validiert automatisch gegen die neuesten Spezifikationen.
Steuersenkung als „Trojanisches Pferd“ für Updates
Ein Gesetzesbeschluss kurz vor Weihnachten hat die Dringlichkeit massiv erhöht. Der Bundesrat senkte die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent. Die Änderung trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Zehntausende Betriebe mussten ihre Kassensoftware über die Feiertage aktualisieren. „Das Steuer-Update hat einen flächendeckenden Software-Refresh erzwungen“, so ein Sprecher eines großen POS-Anbieters. Dabei rollten Hersteller gleich die neuesten DSFinV-K-Export-Module aus. Für Prüfer ist klar: Ein System mit neuem Steuersatz, aber alter Software, ist ein Widerspruch – und ein Grund für eine tiefgreifende Prüfung.
Branche rät zu sofortigem „Selbst-Check“
Die Reaktionen aus Handel und Gastronomie sind gespalten. Die Steuersenkung wird begrüßt, der administrative Aufwand überrascht viele. Steuerberater melden einen Ansturm von Mandanten, die ihre Exporte verifizieren lassen wollen.
Verbände empfehlen dringend einen Selbsttest:
1. Probe-Export: Manuell einen DSFinV-K-Export auf USB-Stick oder Cloud-Laufwerk auslösen.
2. Validierung: Kostenlose Prüftools von Software-Anbietern nutzen, um die CSV-Dateien auf Konformität zu testen.
3. Dokumentation: Die betriebliche Verfahrensdokumentation auf aktuelle Softwareversion und Steuereinstellungen aktualisieren.
Digitale Prüfungen beschleunigen sich 2026
Die Digitalisierung der Steuerprüfung wird sich in diesem Jahr weiter beschleunigen. Seit 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Die Finanzbehörden verfügen damit über eine vollständige Datenbank aller registrierten Geräte. Diese können sie mit den Prüfdaten abgleichen.
Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Der „digitale Schutzschild“ einer konformen Kasse ist keine Option mehr, sondern Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb. Unternehmen müssen ihren DSFinV-K-Export auf Knopfdruck liefern können. Der nächste Kunde an der Kasse könnte der Prüfer sein.
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