KassenSichV: Finanzministerium schließt letzte Lücken bei Kassensicherung
10.02.2026 - 09:54:12Das Bundesfinanzministerium hat seine Richtlinien zur Kassensicherungsverordnung aktualisiert und klärt endgültig die Regeln für Taxameter und digitale Schnittstellen. Die neuen FAQs vom 2. Februar 2026 bringen vor allem für den Transportsektor verbindliche Vorgaben.
Taxameter und Wegstreckenzähler im Fokus
Besonders betroffen ist die Taxi- und Mietwagenbranche. Die aktualisierten FAQs integrieren EU-Taxameter und Wegstreckenzähler vollständig in das deutsche Kassensicherungssystem. Diese mobilen Erfassungssysteme müssen nun dieselben Manipulationsschutz-Standards (TSE) erfüllen wie stationäre Kassensysteme im Einzelhandel.
Für Geräte, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen. Seit Januar 2026 fallen jedoch alle elektronischen Aufzeichnungssysteme unter die erweiterte KassenSichV. Die digitale Aufzeichnung von Fahrten und Fahrpreisen muss damit genauso fälschungssicher sein wie ein Supermarktbon.
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Klarheit bei Meldepflicht und technischen Ausfällen
Die Meldepflicht nach § 146a AO war seit der flächendeckenden Einführung 2025 eine praktische Herausforderung. Das Ministerium adressiert nun konkrete Probleme: Wie meldet man vernetzte Systeme? Was geschieht mit Daten stillgelegter Geräte?
Die Antwort ist eindeutig: Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt registriert werden. Für Bestandssysteme werden rückwirkende Datenanforderungen präzisiert, um die Kompatibilität mit der digitalen Schnittstelle DSFinV-K sicherzustellen.
Bei TSE-Ausfällen müssen Betreiber den Vorfall sofort dokumentieren und die Funktionsfähigkeit umgehend wiederherstellen. Papierbelege sind nur als vorübergehende Notlösung zulässig – die digitale Dokumentation des Ausfalls bleibt verpflichtend. Software‑Hersteller sollten ihre Systeme dringend auf die aktuelle DSFinV‑K‑Taxonomie aktualisieren, um Datenabweisungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für die Transport- und Gastronomiebranche ist eine Überprüfung der aktuellen Compliance dringend empfohlen. Die Klarstellungen sollen die anstehenden Kassen‑Nachschauen vereinheitlichen, da Prüfer nun standardisierte Kriterien für neuere Geräteklassen haben.
Das Ministerium betont, dass die FAQs dynamisch bleiben und bei weiterer technischer Entwicklung angepasst werden. Unternehmen sollten die offizielle BMF‑Website im Auge behalten – besonders bei geplanten Neuanschaffungen oder Software‑Updates.
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