Kassensicherungsverordnung, Taxigewerbe

Kassensicherungsverordnung: Taxigewerbe startet in neue Ära

01.02.2026 - 00:45:12

Seit Jahresbeginn 2026 müssen alle Taxameter mit einer fälschungssicheren TSE ausgestattet sein. Die Pflicht zur automatischen Belegausgabe soll Steuerbetrug verhindern und den Wettbewerb fairer gestalten.

Ab heute gilt die volle Härte der Kassensicherungsverordnung für alle Taxis in Deutschland. Die neue Pflicht zur fälschungssicheren Belegausgabe soll Steuerbetrug verhindern und für mehr Transparenz sorgen.

Mit dem Auslaufen der letzten Übergangsfristen zum Jahresende 2025 ist die Umrüstungspflicht nun bindend. Jedes Taxameter muss mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese zeichnet jede Fahrt manipulationssicher auf und signiert sie digital. Die Finanzbehörden versprechen sich davon einen entscheidenden Schlag gegen die Schwarzarbeit im Personenverkehr.

Hohe Hürden für Taxiunternehmer

Die Umstellung war für viele Betriebe ein kostspieliges Unterfangen. Neben der Anschaffung der TSE-Hardware war oft eine komplette Neu-Eichung der Taxameter nötig. Verbände und Eichämter hatten monatelang zur frühzeitigen Umrüstung gedrängt, um Engpässe zu vermeiden. Wer jetzt ohne konforme Technik unterwegs ist, handelt illegal und riskiert hohe Strafen.

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Die bisherige Duldung älterer Systeme – auch solcher mit veralteter INSIKA-Technik – ist seit dem 1. Januar 2026 Geschichte. Seit 2024 gelten Taxameter rechtlich bereits als elektronische Aufzeichnungssysteme, vergleichbar mit Kassenterminals im Einzelhandel.

Belegpflicht ändert den Fahralltag

Eine direkte Konsequenz für Fahrgäste und Fahrer ist die verschärfte Belegausgabepflicht. Sie ergibt sich aus der Einstufung als Kassensystem und ist in § 146a der Abgabenordnung festgeschrieben. Der Beleg muss nun nach jeder Fahrt unaufgefordert ausgehändigt werden und enthält neben den Fahrtdaten auch eine TSE-Transaktionsnummer und digitale Signatur.

Für Fahrer bedeutet das eine Umstellung gewohnter Abläufe. Die bisherige Praxis, Belege nur auf Nachfrage auszustellen, reicht nicht mehr aus. Die Finanzämter setzen auf diese „soziale Kontrolle“ durch die Fahrgäste, um unlautere Praktiken einzudämmen.

Strengere Meldepflichten und harte Sanktionen

Die neuen Pflichten gehen über die reine Technik hinaus. Seit Anfang 2025 müssen alle Taxameter-Systeme aktiv beim Finanzamt gemeldet werden – und zwar online über das ELSTER-Portal. Jeder Gerätewechsel oder jede Außerbetriebnahme muss innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem drohen existenzielle Konsequenzen. Bei Kontrollen können Finanzämter die Umsätze schätzen und hohe Nachzahlungen fordern. Im Extremfall kann sogar die Beförderungserlaubnis widerrufen werden, wenn die Zuverlässigkeit des Unternehmers infrage steht.

Digitalisierung als langfristiger Gewinn

Experten sehen in der TSE-Pflicht mehr als eine lästige Vorschrift. Sie ist ein zentraler Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Taxigewerbes. Die standardisierten Daten könnten künftig die Buchführung vereinfachen und Betriebsprüfungen beschleunigen.

Für die meisten ehrlichen Betriebe bringt die Umstellung langfristig mehr Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb. Der Druck auf die letzten „schwarzen Schafe“ der Branche steigt damit erheblich. Ob die neuen Regeln ihr Ziel erreichen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen – wenn die Finanzbehörden ihre Kontrollen starten.

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