Justizministerium, Strafen

Justizministerium plant schärfere Strafen für Deepfakes

14.01.2026 - 01:32:12

Die Bundesregierung kündigt ein Digitales Gewaltschutzgesetz an, um die Lücken im Strafrecht bei synthetischen KI-Fälschungen zu schließen und Opfer besser zu schützen.

Die Bundesregierung will den Missbrauch von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung gefälschter Bildinhalte härter bestrafen. Ein neues Digitales Gewaltschutzgesetz soll gezielt gegen sogenannte Deepfakes vorgehen.

Kurswechsel nach anfänglicher Ablehnung

Die Ankündigung von Justizministerin Nancy Faeser markiert eine deutliche Kehrtwende. Noch 2024 und 2025 hatte die damalige Regierung einen Gesetzesvorstoß des Bundesrates abgelehnt, der einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes einführen wollte. Man argumentierte damals, bestehende Gesetze gegen Beleidigung oder Verletzung der Privatsphäre würden ausreichen.

Doch die rasant fortschreitende Technologie hat den Handlungsdruck erhöht. „Die spezifische Natur von KI-Fälschungen wird von den bestehenden Tatbeständen nicht immer präzise erfasst“, heißt es nun aus Regierungskreisen. Besonders im Fokus stehen sexualisierte Darstellungen, die ohne Einwilligung der Betroffenen erstellt werden, um sie herabzuwürdigen.

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Wo das aktuelle Recht an seine Grenzen stößt

Ein zentrales Problem: Der relevante Paragraf 201a des Strafgesetzbuches zielt primär auf die Verbreitung realer Bildaufnahmen ab. Bei vollständig synthetisch generierten Deepfakes entstehen rechtliche Grauzonen. Diese Lücke ermögliche es Tätern, erheblichen Schaden anzurichten – von der Diffamierung Einzelner bis hin zu gezielter politischer Desinformation.

Die Gefahren sind vielfältig. Unternehmen fürchten sich vor CEO-Fraud, bei dem mit gefälschten Audio-Deepfakes von Vorständen Überweisungen erbeten werden. Im Privaten kursieren sogenannte Schockanruge mit nachgemachten Stimmen von Angehörigen. Und im Superwahljahr 2025 haben gefälschte Videos bereits gezeigt, wie leicht demokratische Prozesse untergraben werden können.

Deutschland folgt europäischen Vorbildern

Mit dem geplanten Gesetz zieht Deutschland nach. Italien hat bereits 2025 Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für die unrechtmäßige Verbreitung von Deepfakes eingeführt. Die geplante EU-KI-Verordnung sieht zwar Transparenzpflichten vor, verpflichtet also zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Gegen kriminellen Missbrauch gilt diese Regelung allein jedoch als stumpfes Schwert.

Die große Herausforderung für den deutschen Gesetzgeber wird eine präzise Formulierung sein. Es gilt, kriminellen Missbrauch wirksam zu bekämpfen, ohne legitime Anwendungen in Kunst, Satire oder Forschung zu behindern. Ein pauschales Verbot der Technologie ist nicht das Ziel.

Was kommt jetzt auf Opfer und Täter zu?

Der angekündigte Gesetzesentwurf muss nun ausgearbeitet werden. Anschließend durchläuft er das Kabinett und die parlamentarischen Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Intensive Debatten über die genaue Definition der Straftatbestände und die Höhe der Strafen sind sicher.

Für Betroffene digitaler Gewalt könnte das Gesetz die Rechtslage deutlich verbessern. Es würde klarstellen: Die mutwillige Verbreitung täuschend echter Fälschungen zum Schaden anderer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Straftat. Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im digitalen Raum.

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