Jahressteuergesetz 2025 bringt Entlastung für Millionen
29.12.2025 - 19:01:12Das Jahressteuergesetz 2025 bringt ab Januar deutliche Erhöhungen der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sowie eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent.
Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Millionen Steuerzahler von spürbaren finanziellen Erleichterungen. Das vom Bundesrat am 19. Dezember endgültig gebilligte Jahressteuergesetz 2025 erhöht pauschale Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Pendler deutlich. Es ist das letzte große Steuerpaket vor der Bundestagswahl 2026.
Ehrenamt bekommt mehr Wertschätzung
Ein Kernstück der Reform ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Die steuerfreien Pauschalen für Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich werden angehoben.
Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Dieser Betrag bleibt für Trainer, Chorleiter oder Jugendbetreuer bei gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Ehrenamtspauschale für allgemeine Vereinsarbeit – etwa von Vorstandsmitgliedern oder Gerätewarten – erhöht sich von 840 auf 960 Euro pro Jahr.
Passend zum Thema Kleinunternehmerregelung: Viele Gründer und Solo-Selbstständige übersehen, ob sich die Umsatzsteuerbefreiung für sie wirklich lohnt – gerade da die Grenze bei 25.000 Euro liegt. Das kostenlose E-Book erklärt praxisnah, wann die Befreiung sinnvoll ist, zeigt einfache Rechenbeispiele, vermeidet typische Fehler bei der Gewerbeanmeldung und liefert eine praktische Checkliste zur Entscheidung. Ideal, wenn Sie Verwaltungsaufwand und Mehrkosten reduzieren wollen. Kleinunternehmer-Guide kostenlos downloaden
„Die Anhebung ist eine längst überfällige Anerkennung für Millionen Engagierte“, kommentiert der Bund der Steuerzahler. Die Anpassung soll auch bürokratische Hürden abbauen, da bis zu diesen Beträgen keine Einzelnachweise erforderlich sind. Kritiker merken jedoch an, dass die Erhöhungen die Inflation der letzten Jahre nur teilweise ausgleichen.
Einheitliche Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Eine Überraschung für viele Steuerexperten ist die Reform der Pendlerpauschale. Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer.
Bisher galt ein gestaffeltes System: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Die Vereinheitlichung bringt vor allem Pendlerinnen und Pendlern mit kurzen und mittleren Strecken eine deutliche Entlastung.
Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 15 Kilometern kann künftig ein Betrag von 5,70 Euro pro Tag (statt bisher 4,50 Euro) als Werbungskosten geltend gemacht werden. Über ein Jahr summiert sich das zu einer spürbaren Steuerersparnis. „Das vereinfacht die Berechnung erheblich und kommt allen Pendeln zugute – egal ob mit Auto, Bahn oder Fahrrad“, so ein Steuerberater aus Frankfurt.
Weitere steuerliche Anpassungen
Das Gesetzespaket enthält weitere Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung:
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben komplett von der Einkommensteuer befreit.
- Das Kindergeld erhöht sich zum 1. Januar leicht auf 259 Euro monatlich je Kind.
- Die Kleinunternehmerregelung bleibt mit einer Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Vorjahr bestehen. Sie schützt weiterhin viele Solo-Selbstständige vor der Umsatzsteuerpflicht.
Ausblick: Was kommt nach 2026?
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen sind Lohnbüros und Steuerberater bereits ab nächster Woche beschäftigt. Für Vereine geht es nun darum, Vergütungsvereinbarungen an die neuen Pauschalen anzupassen.
Pendler spüren die Erleichterung konkret erst bei der Steuererklärung für 2026, die 2027 fällig wird. Sie können die höheren Werbungskosten aber bereits vorab über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wirksam werden lassen.
Bereits jetzt richten sich die Blicke auf mögliche Reformen für 2027. Im Fokus könnten dann weitere pauschale Aufwandsentschädigungen stehen – etwa für freie Journalisten oder Autoren, deren Sätze zuletzt 2023 angepasst wurden. Das aktuelle Paket setzt aber zunächst ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement und alltägliche Mobilität.
PS: Sie sind selbstständig oder planen eine Gründung? Dann lohnt sich ein prüfender Blick auf die Kleinunternehmerregelung. Dieses kostenlose E-Book zeigt Schritt für Schritt, wann Sie die Umsatzsteuerbefreiung aktiv nutzen können, wie Sie Ihre Umsätze realistisch einschätzen und welche Stolperfallen bei Anmeldung und Rechnungsstellung oft übersehen werden. Mit Praxisbeispielen und sofort anwendbaren Tipps treffen Sie fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Jetzt kostenlosen Kleinunternehmer-Ratgeber sichern


