Italien verschärft Sanktionsdurchsetzung drastisch
19.01.2026 - 15:13:12Ab diesem Samstag drohen italienischen Unternehmen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen massive Strafen – bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Das neue Dekret 211/2025 setzt eine EU-Richtlinie um und stellt die Umgehung von Handelsbeschränkungen erstmals explizit unter Strafe.
Strafrechtliche Harmonisierung in der EU
Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/1226, die unterschiedliche Sanktionsregime in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll. Italien führt mit dem Dekret einen neuen Straftatbestand in sein Strafgesetzbuch ein: „Straftaten gegen die Außenpolitik und die gemeinsame Sicherheit der Europäischen Union“. Kern ist der neue Artikel 275-bis, der vorsätzliche Verstöße gegen EU-Beschränkungen erfasst.
Dazu zählen etwa die Bereitstellung von Geldern für sanktionierte Personen, das Unterlassen von Kontensperrungen oder verbotene Geschäfte. Für natürliche Personen sieht das Gesetz Haftstrafen von zwei bis sechs Jahren sowie Geldstrafen zwischen 25.000 und 250.000 Euro vor. Auch das bewusste Umgehen von Sanktionen wird kriminalisiert.
Unternehmenshaftung mit Umsatz-basierten Strafen
Die größte Neuerung betrifft die Unternehmenshaftung. Das Dekret erweitert den Katalog der Vergehen im Dekret 231/2001, das die Haftung von Unternehmen für Straftaten ihrer Manager regelt. Künftig können Firmen belangt werden, wenn ein Verstoß in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen wurde.
Die finanziellen Konsequenzen sind beispiellos:
* Bei schwerwiegenden Verstößen: Geldbußen von 1% bis 5% des weltweiten Jahresumsatzes.
* Falls der Umsatz nicht ermittelbar ist: Strafen bis zu 40 Millionen Euro.
* Bei geringeren Vergehen, etwa Verstößen gegen Meldepflichten: 0,5% bis 1% des Umsatzes.
Diese umsatzbezogene Strafbemessung orientiert sich an den Bußgeldern im Kartellrecht und signalisiert eine Null-Toleranz-Politik.
Neue Gefahr: Strafbarkeit grober Fahrlässigkeit
Besonders brisant für exportorientierte Unternehmen ist die Strafbarkeit der groben Fahrlässigkeit. Der neue Artikel 275-quinquies betrifft den Handel mit sogenannten Dual-Use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sowie Waren der gemeinsamen Militärliste.
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Konkret bedeutet das: Unternehmen können strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie keine vorsätzliche Sanktionsumgehung betrieben, aber ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben. Für verantwortliche Personen drohen dann Haftstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Für die Unternehmen folgen hohe Geldbußen.
Dringender Handlungsbedarf für die Wirtschaft
Angesichts des Inkrafttretens am 24. Januar 2026 raten Rechtsberater und Verbände wie Confindustria Emilia zu sofortigen Maßnahmen. Die Unternehmenskultur müsse sich von reaktiver Compliance zu aktivem Risikomanagement wandeln.
Empfohlene Schritte:
* Aktualisierung der Compliance-Programme: Die gesetzlich vorgeschriebenen Organisations- und Kontrollmodelle („Modell 231“) müssen um die neuen Sanktionsvergehen erweitert werden.
* Verschärfte Due-Diligence: Die Überprüfung von Kunden, Lieferanten und Transaktionspartnern muss Umgehungsrisiken erkennen können.
* Schulungen: Mitarbeiter in Vertrieb, Logistik und Finanzen müssen über die neue Rechtslage und die Haftungsrisiken, insbesondere bei Fahrlässigkeit, informiert werden.
Der Schutz für Hinweisgeber nach Dekret 24/2023 gilt nun auch für Meldungen von möglichen Sanktionsverstößen.
Ausblick: Eine neue Ära der Durchsetzung
Die Umsetzung in Italien ist Teil eines EU-weiten Trends zur Verschärfung der Sanktionsdurchsetzung. Experten rechnen für 2026 mit deutlich mehr Ermittlungen der italienischen Behörden, die nun über schärfere Werkzeuge verfügen.
Besonderes Augenmerk wird auf komplexe Unternehmensstrukturen und Zwischenhändler in Drittländern liegen, die zur Umgehung genutzt werden könnten. Für Unternehmen bedeutet der 24. Januar nicht nur eine neue Regelung, sondern den Beginn einer neuen Realität, in der die Kosten eines Verstoßes existenzbedrohend sein können.
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