Italien verschärft EU-Sanktionen zur Straftat
24.01.2026 - 05:32:11Ab heute drohen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen in Italien Gefängnisstrafen. Die Regierung in Rom vollzieht damit eine scharfe Wende und setzt eine neue, europaweit geltende Null-Toleranz-Linie durch. Für international tätige Unternehmen bedeutet dies deutlich höhere Risiken.
Harte Strafen für Manager und Firmen
Kern der Reform ist ein neues Gesetzesdekret. Es stuft vorsätzliche Verstöße gegen EU-Sanktionen von einer Ordnungswidrigkeit zu einem eigenständigen Straftatbestand um. Konkret drohen nun Freiheitsstrafen von zwei bis sechs Jahren sowie Geldstrafen zwischen 25.000 und 250.000 Euro.
Betroffen sind vielfältige Handlungen: die Bereitstellung von Geldern für sanktionierte Personen, der Handel mit verbotenen Gütern oder das Unterlassen, Vermögenswerte einzufrieren. Die persönliche Haftung trifft damit direkt Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte.
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EU-weite Harmonisierung schließt Schlupflöcher
Italiens Schritt ist keine Einzelmaßnahme. Das Land setzt die EU-Richtlinie 2024/1226 in nationales Recht um. Ziel der Brüsseler Vorgabe ist es, die Strafverfolgung in allen 27 Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.
Bisher war die Ahndung von Sanktionsverstößen ein europäischer Flickenteppich. In einigen Ländern gab es nur geringe Bußgelder, in anderen bereits Haftstrafen. Die neue, einheitlich hohe Strafandrohung soll Schlupflöcher schließen und die Abschreckungswirkung der gemeinsamen EU-Außenpolitik stärken.
Unternehmen müssen Compliance-Systeme überprüfen
Für die Wirtschaft hat die Verschärfung unmittelbare Konsequenzen. Die persönliche Haftung von Managern erhöht den Druck enorm. Experten raten dringend, interne Kontrollsysteme und Due‑Diligence‑Prozesse zu überprüfen.
Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Risikoprofil: Energie, Verteidigung und der Handel mit sogenannten Dual‑Use‑Gütern. Unternehmen müssen lückenlos dokumentieren können, dass sie Geschäftspartner und Lieferketten auf Sanktionslisten überprüfen. Auch die juristische Person selbst kann mit hohen Bußgeldern belangt werden.
Deutschland zieht parallel nach
Italien steht mit der Verschärfung nicht allein. Erst Mitte Januar verabschiedete auch der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Anpassungsgesetz. Dieser Gleichschritt unterstreicht den europäischen Trend.
Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Sanktionsverstöße gelten in der EU nicht länger als Kavaliersdelikt. Angesichts geopolitischer Spannungen setzt Brüssel auf wirtschaftlichen Druck als geschlossenes Instrument. Unternehmen müssen sich auf eine deutlich strengere Verfolgung einstellen.
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