Investitionssofortprogramm, Steuerliche

Investitionssofortprogramm: Neue 30%-Abschreibung gilt ab sofort

28.11.2025 - 05:33:12

Das neue Steuerliche Investitionssofortprogramm ermöglicht deutschen Unternehmen bis zu 30 Prozent degressive Abschreibung für Investitionen bis Ende 2027. Kombiniert mit gesenkter Stromsteuer entsteht ein umfassendes Entlastungspaket.

Das Jahresende bringt deutschen Unternehmen außergewöhnliche Steuervorteile. Seit November 2025 können Firmen von einer massiv erweiterten degressiven Abschreibung profitieren – mit bis zu 30 Prozent im ersten Jahr. Das Steuerliche Investitionssofortprogramm und das Jahressteuergesetz 2025 schaffen Anreize, die es in dieser Form seit Jahren nicht gab.

Die Botschaft der Bundesregierung ist eindeutig: Wer noch vor dem Jahreswechsel investiert, sichert sich erhebliche Liquiditätsvorteile. Kombiniert mit dauerhaft gesenkten Stromsteuern ergibt sich ein Paket, das gezielt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken soll. Doch was bedeutet das konkret für Investitionsentscheidungen in den kommenden Wochen?

Degressive AfA mit 30 Prozent: So funktioniert die neue Regel

Die Bundesregierung hat die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter deutlich verbessert. Laut aktualisierter Regelung, die Haufe am 27. November veröffentlichte, liegt die neue Obergrenze beim Dreifachen der linearen Abschreibung – maximal jedoch bei 30 Prozent jährlich.

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Die wichtigsten Eckpunkte:
* Gültigkeitszeitraum: Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027
* Abschreibungssatz: Bis zu 30 Prozent im ersten Jahr (zuvor maximal 20 Prozent)
* Anwendungsbereich: Bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge und IT-Ausstattung

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Dimension: Eine im August 2025 gekaufte Maschine im Wert von 100.000 Euro mit zehnjähriger Nutzungsdauer erlaubt normalerweise 10.000 Euro lineare Abschreibung. Nach der neuen Regelung sind im ersten Jahr bis zu 30.000 Euro absetzbar – ein enormer Liquiditätseffekt für das laufende Geschäftsjahr.

Steuerexperten betonen dabei einen strategischen Vorteil: Unternehmen können flexibel zwischen degressiver und linearer Methode wechseln, sobald der lineare Betrag höher ausfällt. So lässt sich die Abschreibung über den gesamten Nutzungszeitraum optimieren.

Stromsteuer und Mindeststeuer: Entlastung auf breiter Front

Parallel zur Abschreibungsoffensive hat der Bundestag Mitte November weitere Entlastungen beschlossen. Am 14. November 2025 fiel die endgültige Entscheidung zur dauerhaften Senkung der Stromsteuer für das verarbeitende Gewerbe. Energieintensive Branchen können damit ab 2026 mit verlässlich reduzierten Sätzen kalkulieren – ein Signal an internationale Investoren, die den Standort Deutschland kritisch beobachten.

Nur einen Tag zuvor, am 13. November, verabschiedete das Parlament das Mindeststeueranpassungsgesetz. Diese Anpassung verfeinert die Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland. KPMG hebt besonders zwei Änderungen hervor: technische Korrekturen bei den “Safe Harbour”-Regelungen und die Streichung der umstrittenen Lizenzschranke für 2025. Multinationale Konzerne dürften aufatmen – der bürokratische Aufwand sinkt spürbar.

Wohnungsbau: 5-Prozent-AfA bleibt Trumpfkarte

Der Immobiliensektor profitiert weiterhin von der Sonder-AfA für Wohngebäude. Die degressive Abschreibung von 5 Prozent gilt für Wohnbauprojekte, deren Bauantrag zwischen Oktober 2023 und September 2029 gestellt wurde oder deren Kaufvertrag in diesem Zeitraum unterzeichnet wird.

Für Projektentwickler bedeutet das: Trotz anhaltend hoher Zinsen verbessert sich die Rendite neuer Wohnprojekte erheblich. Die 5 Prozent jährlich übersteigen die übliche lineare Rate von 3 Prozent deutlich. Kombiniert mit der neuen 30-Prozent-AfA für Baumaschinen entsteht eine günstige Gemengelage für Bauträger, die Ende 2025 neue Vorhaben starten.

Marktbeobachter registrieren bereits eine steigende Zahl von Vertragsabschlüssen im November – ein Indiz dafür, dass Investoren die Gunst der Stunde nutzen wollen.

Jahressteuergesetz 2025: Finale im Dezember

Der legislative Marathon erreicht seinen Höhepunkt am 19. Dezember 2025, wenn der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2025 abstimmt. Das auch als Steueränderungsgesetz bezeichnete Paket enthält weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Kernpunkte der anstehenden Entscheidung:
* Kleinunternehmerregelung: Ab Januar 2026 steigt die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung auf 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr
* Bürokratieabbau: Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer-Compliance
* Schwellenwerte: Anhebung verschiedener Bagatellgrenzen

Lexware berichtet, dass die neuen Schwellenwerte bereits feststehen und Kleinunternehmer ihre Buchführung entsprechend vorbereiten können. Die Abstimmung im Bundesrat gilt als Formsache – inhaltlich besteht weitgehend Einigkeit zwischen Bund und Ländern.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Mit nur noch vier Wochen bis Silvester drängt die Zeit. Steuerberater raten zu konkreten Schritten:

Beschaffung vorziehen: Geplante Anschaffungen aus dem ersten Quartal 2026 sollten auf Dezember 2025 vorgezogen werden. Die 30-Prozent-Abschreibung wirkt sofort auf die Steuerlast 2025.

Energieaudits durchführen: Unternehmen sollten ihre Berechtigung für reduzierte Stromsteuersätze überprüfen lassen, um ab Januar korrekt abgerechnet zu werden.

Immobilienverträge beschleunigen: Bauträger und Investoren können durch Vertragsunterzeichnung vor Jahresende die aktuellen Abschreibungsbedingungen sichern.

Kann ein Unternehmen größere Investitionen nicht aus der Liquidität stemmen, lohnt sich die Prüfung von Finanzierungsoptionen. Die steuerliche Ersparnis im ersten Jahr verbessert die Gesamtrechnung erheblich – selbst bei Kreditfinanzierung.

Die Bundesregierung hat aus politischen Absichtserklärungen konkrete Steuergesetze gemacht. Das “Wachstumschancenpaket” ist keine Zukunftsvision mehr, sondern bankfähige Realität. Für deutsche Unternehmen lautet die Devise zum Jahresende 2025: Jetzt investieren und Steuervorteile maximieren.

Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über aktuelle steuerliche Entwicklungen zum Stand 28. November 2025 und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie für spezifische Fragen einen Steuerberater.

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